Die sächsische Staatsregierung hat am Dienstag (12.5.) eine neue Richtlinie zur Förderung der Haltung von Mutterkühen im Laufstall und auf Stroh („RL Tierwohl Mutterkühe“) beschlossen. Ziel der Richtlinie ist es, die vegetationsarme Zeit, in der die meisten Mutterkühe nicht auf der Weide, sondern im Stall verbringen, tiergerecht zu gestalten.

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther betonte: „Wir fördern mehr Fläche und Bewegungsfreiheit für die Mutterkühe sowie die Einstreu von Stroh. Tiergerechte Bedingungen im Stall sind die Voraussetzung für das Wohlbefinden der Tiere. Wir haben bewusst auf einfach anwendbare Maßnahmen gesetzt. Letztlich unterstützen wir mit einer tiergerechten Mutterkuhhaltung auch die Weidetierhaltung. Mir ist klar, dass wir hier nur einen Schritt von vielen weiteren notwendigen Schritten gehen. Zu mehr Tierwohl und mehr Nachhaltigkeit in der Tierhaltung zu kommen, bleibt eine vordringliche Aufgabe.“

Die Mutterkuhhaltung ist eine naturnahe Haltungsweise. Sie beinhaltet meist unter anderem, dass die Tiere nur im Winterhalbjahr im Stall verbleiben, während sie die Vegetationszeit im Freien auf der Weide verbringen. Zudem verbleiben die Kälber bei der Mutter. Im Rahmen des Tierschutzrechtes ist die Haltung von Rindern über sechs Monaten nicht detailliert geregelt. Es gibt lediglich allgemeine Formulierungen zu Bewegungsfreiheit und Beschaffenheit der Ställe und Stalleinrichtungen.

Zu den Fördervoraussetzungen gehört, dass jeder Mutterkuh mindestens sechs Quadratmeter Stallfläche zur Verfügung zu stehen. Die spaltenfreie Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Gleichzeitig muss jedem Tier ein Grundfutterfressplatz bereitgestellt werden, dessen Breite ausreicht, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können. Auch müssen die Liegeflächen regelmäßig mit geeignetem trockenem Stroh eingestreut werden. Die Zuwendung beträgt jährlich je Mutterkuh 71 Euro.

In Sachsen werden circa 41.000 Mutterkühe in rund 3.900 Rinderbeständen gehalten (Stand: 1.5.2019).

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