Mit Inkrafttreten der novellierten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze am 29. November 2019 wurden endlich die Antragsmöglichkeiten für die Reha-Gesetzte vollständig entfristet. Damit machten der Deutsche Bundesrat und Bundestag deutlich, dass auch dreißig Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung die Aufarbeitung von SED-Unrecht kein Verfallsdatum haben kann.

Der Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur führt im Zuge seiner überregionalen Beratungsinitiative zu Fragen der Rehabilitierung von SED-Unrecht auch eine Sprechstunde in Markkleeberg durch. Bei der Beratung können neben Fragen zu Möglichkeiten der Wiedergutmachung von politisch motiviertem Unrecht auch laufende Rehabilitierungsverfahren besprochen werden.

Die Bürgersprechstunde in Markkleeberg, die am 21. April 2020 aufgrund der Corona-Schutz-Maßnahmen abgesagt werden musste, wird am 15. September 2020 in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr im Beratungsraum des Rathauses (1. OG, Zi. 103, Rathausplatz 1) nachgeholt. Um Wartezeiten zu vermeiden und nach wie vor geltende Schutzmaßnahmen einzuhalten, wird um eine telefonische Terminvereinbarung beim Sächsischen Landesbeauftragten unter der Rufnummer 0351 4933703 gebeten. Am Tag der Sprechstunde ist die Bürgerberatung auch telefonisch unter der Nummer 0341 3533178 zu erreichen.

Vorort berät Manfred Buchta im Auftrag des Landesbeauftragten zu den Möglichkeiten der strafrechtlichen, beruflichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung. Ziel der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ist es, den Opfern einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale Ausgleichleistungen in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus informiert Manfred Buchta über die SED-Opferpension – eine monatliche Zuwendung in Höhe von aktuell 330 Euro  für diejenigen, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens 90 Tage in Haft waren.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Akteneinsichtsanträge für die Stasi-Unterlagen entgegenzunehmen und an die zuständige Außenstelle des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen weiterzuleiten. Hierfür wird ein gültiges Personaldokument benötigt.

Dienstag, der 25. August 2020: Ab September kosten Maskenverstöße 60 Euro

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