Für alle Leser/-innenDie sächsische Landesregierung reagiert wie angekündigt auf die Verstöße gegen die Maskenpflicht und will entsprechende Personen ab September zur Kasse bitten. Die neue Corona-Schutzverordnung trifft auch Regelungen zu Großveranstaltungen und Sexarbeit. Außerdem: Das sächsische Kultusministerium kritisiert eine Bertelsmann-Studie zu Kitas. Die L-IZ fasst zusammen, was am Dienstag, den 25. August 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.

Das sächsische Landeskabinett hat heute eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Diese soll vom 1. September bis einschließlich 2. November gelten. Eine der wichtigsten Neuerungen: Für Verstöße gegen die Maskenpflicht soll es künftig ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro geben. Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen bleiben wie bisher bestehen.

Neu sind auch leichte Lockerungen für Sexarbeiter/-innen. Diese dürfen ab 1. September wieder Dienstleistungen erbringen – allerdings ohne Geschlechtsverkehr. Auch Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmer/-innen sind ab September wieder erlaubt. Auch Weihnachtsmärkte soll es nach aktuellem Stand in diesem Jahr wieder geben.

Personalschlüssel vs. Betreuungsquoten

Aus dem sächsischen Kultusministerium gab es heute unterdessen Kritik an einer Studie der Bertelsmann-Stiftung. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es in Kitas hierzulande zu wenig Mitarbeiter/-innen gebe. Kultusminister Christian Piwarz (CDU) kritisiert: „Es ist schlichtweg falsch, lediglich den Blick auf den Personalschlüssel zu richten und die deutlich höheren Betreuungsquoten außer Acht zu lassen.“

Luise Neuhaus-Wartenberg, die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, wünscht sich nach eigenen Angaben einen ähnlich kritischen Blick auch beim sogenannten „Bildungsmonitor“. Hier belegt Sachsen regelmäßig den ersten Platz. „Es ist schon komisch, dass fachliche Inhalte der führenden Regierungspartei egal sind, solange der Freistaat nur von irgendwem gelobt wird.“

Zweckverband soll zahlen

Worüber die L-IZ heute berichtet hat: Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen soll 37 Millionen Euro an den Freistaat zurückzahlen. Warum es diese Forderung gibt und warum sie erst mit mehreren Jahren Verspätung kam, ist Thema unseres Artikels.

Was heute außerdem wichtig war: Die Besetzer/-innen der Ludwigstraße 71 teilten heute Abend mit, dass der Eigentümer des Hauses laut Stadtverwaltung doch keine „Verhandlungen“ führen möchte – eigentlich sollte am Mittwoch ein Gespräch stattfinden.

Hat der ZVMS 37 Millionen Euro falsch angespart oder sind die Fristen der Kontrolleure schlicht realitätsfremd?

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