Staatssekretär Dr. Frank Pfeil hat heute (5. Oktober 2020) in Burkhardtsdorf (Erzgebirgskreis) dem Eigentümer der „Villa Pfau“, Tobias Gahlert, einen Fördermittelbescheid in Höhe von 200 000 Euro überreicht. Mit den Mitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen soll der bauliche Erhalt der ehemaligen Fabrikantenvilla sichergestellt werden, damit das Kulturdenkmal nach der Sanierung wieder als Wohnraum genutzt werden kann. Ziel ist es, die originale Substanz weitestgehend zu erhalten, um die geschichtlichen Zeugnisse zu bewahren.

„Ich danke Herrn Gahlert für sein Engagement für die Villa Pfau. Er leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des nationalen kulturellen Erbes im Erzgebirge. Im Jahr der Industriekultur wird so ein Stück der reichen Industriegeschichte Sachsens gefördert«, sagte Staatssekretär Dr. Pfeil. »Im besten Fall können wir Denkmalschutz mit lebendiger Nutzung in Einklang bringen. Diesem tollen Ensemble werden Sanierung und neues Leben den alten Glanz zurückbringen!“

Im ersten Bauabschnitt konzentrieren sich die Arbeiten überwiegend auf die Außenhaut der Villa. Dachdecker- und Fassadenarbeiten, die Überarbeitung der Fenster sowie die teilweise Erneuerung der Naturstein-Fassadenelemente stehen im Mittelpunkt der Arbeiten. Für diese Maßnahmen wird mit Gesamtkosten in Höhe von rund 478 000 Euro geplant.

Die Villa Pfau ist einschließlich Nebengebäude, Villengarten, Einfriedungsmauer und Toranlage ein Kulturdenkmal. Das Ensemble ist bau- und kunstgeschichtlich sowie ortshistorisch von besonderer Bedeutung. Die Villa wurde in den 1920er Jahren für den Strumpffabrikanten Max Pfau unmittelbar neben dem Fabrikgelände errichtet und dokumentiert die örtliche Industriegeschichte der Strumpfindustrie, die Burkhardtsdorf in der Vergangenheit stark geprägt hat.

Sie ist umgeben von einem großzügig angelegten Villengarten und aufgrund der Hanglage weithin sichtbar. Nach dem Jahr 1958 wurde die Anlage als Seniorenheim genutzt. Von 1991 bis 2009 diente sie als Außenstelle des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland.

Die herrschaftliche zweigeschossige Villa mit reich gegliedertem steilem Walmdach steht auf einem hohen Sockelgeschoss aus unregelmäßigen Porphyrquadern. Der rechteckige Grundriss des kompakt-symmetrischen Baus wird durch seitliche halbrunde Ecktürme erweitert. In der Mittelachse schmücken figurale und pflanzliche Putzornamente und ein Balkon den vorgelagerten Eingang.

Zum Eingangsportal führt eine breite Treppenanlage den Hang hinauf, flankiert von Balustraden, Putti und Vasen. Die Fassadengestaltung und die ehemaligen Wohnräume der Fabrikantenfamilie sind weitgehend im Originalzustand erhalten. Die mondäne Ausstattung mit wertvollen Parkettfußböden, aufwändig gestalteten Treppenanlagen, Kamin mit Natursteinrelief, Stuck, originalen Innentüren sowie Bleiverglasungen mit Glasmalerei zeigt exemplarisch den Anspruch und das Repräsentationsbedürfnis des Bauherrn.

Die vorhandene ursprüngliche Raumstruktur einschließlich Nebentreppe für die Dienstboten stellt ein eindrucksvolles Zeugnis bürgerlicher Wohnkultur und baukünstlerischer Auffassungen zwischen den beiden Weltkriegen dar. Rückseitig über eine Brücke mit der Villa verbunden entstand 1934 das sogenannte Tennishaus mit modernem Flachdach.

Auf dem Terrain befand sich zuvor ein Tennisplatz, der 1936 durch ein rechteckiges Schwimmbecken ersetzt wurde. Die gerundeten Gebäudeecken des Tennishauses, liegende Fensterformate und der außergewöhnlich weite Dachüberstand lassen den Einfluss der klassischen Architekturmoderne erkennen.

Hintergrund:

Zur Förderung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale legt der Freistaat Sachsen seit 2013 ein eigenständiges Förderprogramm auf. Über dieses Sonderprogramm Denkmalpflege werden die Mittel zur Komplementärfinanzierung von Bundesförderprogrammen bereitgestellt. Darüber hinaus werden insbesondere Kirchen, Herrenhäuser und Schlösser, aber auch Garten- und Industriedenkmale erhalten.

Für die Bewilligung der Förderung von bedeutsamen Denkmalen ist das Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Die Fördermittel werden finanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Aufgrund des hohen Bedarfs an Fördermitteln für die reiche sächsische Denkmallandschaft wurden die Haushaltsmittel für das Sonderprogramm Denkmalpflege im Doppelhaushalt 2019/20 auf jährlich zehn Millionen Euro erhöht.

Die neue „Leipziger Zeitung“ Nr. 83: Zwischen Ich und Wir

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