Die Übernahme der dezentralen Mittagessenversorgung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist weiterhin bis 31. März 2021 möglich. Für Schülerinnen und Schüler gilt die Regelung nur außerhalb der Ferienzeiten.

Im Rahmen des Bildungspaketes wird eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen finanziert. Seit dem 29. April 2020 ist eine Kostenübernahme auch möglich, wenn das Mittagessen dezentral angeboten wird. Dies bedeutet, dass die Kosten auch übernommen werden können, wenn die Mahlzeit nach Hause geliefert wird.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Anspruchsberechtigte Eltern müssen Kontakt zu einem der unter www.leipzig.de/mittagessenversorgung-but gelisteten Anbieter aufnehmen und einen Versorgungsvertrag abschließen. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen Essensanbieter und Sozialamt bzw. Jobcenter.

Ansprechpartner für Bezieher von Arbeitslosengeld / Sozialgeld:

Jobcenter Leipzig – Leistungen für Bildung und Teilhabe
Berliner Straße 9-13
04105 Leipzig

Tel. 913-10705
Fax: 58088-2323
E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de

Ansprechpartner für Bezieher von Wohngeld/Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB XII oder Asylbewerberleistungen:

Sozialamt – Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe
Prager Straße 21
04103 Leipzig

Tel. 123-0
Fax: 123-4145
E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de

Kann es sein, dass ganz Deutschland von den Transformationserfahrungen der Ostdeutschen etwas lernen kann?

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