Allgemeinverfügung des Landkreis Leipzig vom 16.02.2021: Nach der sächsischen Corona-Schutzverordnung des Freistaates ist der Landkreis gehalten, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit zu regeln.

Nach aktuellen Allgemeinverfügung vom 16.02.2021 ist der Konsum von Alkohol im Landkreis Leipzig im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren und Groß- und Einzelhandelsgeschäften, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen, vor und an Tankstellen, Busbahnhöfen, vor und in Bahnhöfen, Marktplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen untersagt.

Die entspechende Allgemeinverfügung des Landkreises vom 01.02.2021 war bis zum 14.02.2021 gültig. Mit der aktuellen Allgemeinverfügung wird das Alkoholverbot bis einschließlich 07.03.2021 verlängert.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar