Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat die aktualisierten SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe und für die Gebäudereinigung veröffentlicht. Die Überarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Sozialpartnern. Sie setzt die Ende Januar in Kraft getretene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) um.

„Die Corona-Pandemie beeinflusst unser Zusammenleben ebenso wie das Arbeitsleben. Um das Risiko einer Infektion im beruflichen Umfeld weiter zu senken, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ende Januar weitere Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten veröffentlicht. Unter anderem ersetzen medizinische Masken oder FFP2-Masken die bisher erforderlichen Alltagsmasken. Auf dieser Grundlage haben wir unsere Handlungshilfen für Unternehmen des Baugewerbes und in der Gebäudereinigung überarbeitet und aktualisiert“, erklärt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Dabei fand die Überarbeitung in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit unseren Sozialpartnern statt: „Auf diese Weise sind die Arbeitsschutzstandards durch ein umfassendes Bündnis von Unternehmen und Versicherten getragen“, betont Arenz.

Die beiden Handlungshilfen der BG BAU richten sich sowohl an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch an die von Unternehmen mit der Umsetzung der Schutzmaßnahmen beauftragten Personen. Sie berücksichtigen dabei auch die befristeten zusätzlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und liefern wichtige Fachinformationen sowie Umsetzungshilfen der BG BAU.

„Ziel der temporären Arbeitsschutzmaßnahmen ist vor allem die Unterbrechung der Infektionsketten, um die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven zu gewährleisten“, ergänzt Arenz. Die von der BG BAU herausgegebenen Handlungshilfen für das Baugewerbe und die Gebäudereinigung konkretisieren sowohl den vom BMAS veröffentlichten Mindeststandard als auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

Die BG BAU unterstützt Unternehmen und Versicherte seit Beginn der Pandemie beim Umgang mit dem Coronavirus. So sind innerhalb des letzten Jahres viele Medien und Praxishilfen entstanden. Auch diese wurden seit Ende Januar aktualisiert: Alltagsmasken werden in vielen Bereichen abgelöst durch medizinische Masken. Die Medien stehen auf der Website der BG BAU zum Download und zur Bestellung bereit.

Weitere Informationen:
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung
www.bgbau.de/coronavirus

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.

Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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