Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Wohnungspolitik, sagt zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel sowie zur Entscheidung der sächsischen Regierungskoalition, die Mietpreisbremse in Leipzig und Dresden ins Werk setzen zu wollen: „Ich zolle der Berliner Linken Respekt für ihr mutiges Vorgehen. CDU und FDP haben erfolgreich für die Fortsetzung des Mietenwahns gekämpft.“

„Für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland ist das zugleich eine schlechte und eine gute Nachricht: Sie ist schlecht, weil die Schutzwirkung des Mietendeckels auf Landesebene jetzt wegfällt, aber sie ist auch insofern gut, weil sie klarstellt, dass der Bund durchaus einen Mietendeckel regeln darf. Dafür werden wir auch landespolitisch streiten und sehen die Staatsregierung in der Pflicht, in Berlin entsprechend tätig zu werden.

Mietwucher ist kein Naturgesetz. Politik kann in den Markt eingreifen und diesen regulieren, anstatt vor ihm zu kapitulieren. Dazu müssen schlagkräftige Instrumente her. Die Mietpreisbremse des Bundes bietet zwar für die Mieterinnen und Mieter keinen ausreichenden Schutz vor exorbitanten Mieterhöhungen und Verdrängung, aber sie ist ein Anfang. Deshalb ist es gut, dass die sächsische Regierungskoalition offenbar endlich dazu bereit ist, sie für Dresden und Leipzig umzusetzen.

Der Wohnungsmarkt ist in den beiden sächsischen Großstädten zwar noch nicht so sehr außer Kontrolle geraten wie in westdeutschen Metropolen – aber Sachsen ist ein Niedriglohnland und der Kampf für bezahlbaren Wohnraum daher umso dringlicher. Die Mieterinnen und Mieter können nicht länger warten.

Die Ermächtigung zum Erlass der Mietpreisbremse muss endlich genutzt werden, was wir im Dezember auch beantragt haben, nachdem die Koalition so lange getrödelt hatte. Mit der Mietpreisbremse kann zumindest der rasante Anstieg der Neuvermietungsmieten im Bestand ein wenig eingedämmt werden. Mit ihr darf die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über dem vorherigen Wert liegen.

Darüber hinaus muss der Freistaat endlich die landesrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Dazu gehören beispielsweise das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen oder der verlängerte Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen. Zudem muss der öffentliche Wohnungssektor ausgebaut, gemeinwohlorientierte Vermieterinnen und Vermieter müssen gefördert werden.“

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