Wir alle stecken in der dritten Corona-Welle, die Politik ist aufgerufen, mit klaren Handlungen die Gesundheit der Bürger:innen zu schützen. Auch der Sport ist selbstverständlich im Sinne des Infektionsschutzes von den aktuellen Maßnahmen weiterhin betroffen.

Dennoch stimmten die Abgeordneten der Linksfraktion gegen das Infektionsschutzgesetz des Bundestages: „Ich habe das Infektionsschutzgesetz in der heutigen Abstimmung im Bundestag abgelehnt, auch wegen der unzureichenden Regelungen zum Sport“, erklärt der Abgeordnete Dr. André Hahn, stellv. Vorsitzender und sportpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke.

Die Linke fordert, dass die Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Freien im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs nicht nur für den Spitzen- und Profisport, sondern auch für den Breiten- und Schulsport zulässig ist, wenn die im Gesetz definierten Voraussetzungen erfüllt sind, also gewährleistet ist, dass angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.

Es gibt für alle Sportarten spezifische und geeignete Schutz- und Hygienekonzepte, nicht nur für den Profi- und Leistungssport, die auch die unterschiedlichen Gegebenheiten bei der Ausübung des Sportes an der frischen Luft berücksichtigen, bei dem wissenschaftlich belegt so gut wie keine Ansteckungsgefahr mit dem COVID19-Virus besteht.

Dazu erklärt Dr. Adam Bednarsky, sportpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat: „Ich kann nur hoffen, dass der Kinder- und Jugendsport in den Leipziger Sportvereinen im Freien weiter erlaubt bleibt bzw. die Einschränkungen so minimal wie möglich sind. Lasst uns die Untersagung des Kindersports als eines der letzten Mittel der Pandemiebekämpfung ansehen. Wenn notwendig, dann untersagen – klar. Aber fachlich fundiert und klar kommuniziert.“

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