Sachsenweit haben seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler über 5.000 Anträge auf „Überbrückungshilfe III“ gestellt. Seit dem 17. März kann die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) im Auftrag des Bundes die Anträge bearbeiten und vollständig auszahlen.

Die sächsischen Antragsteller haben bislang Auszahlungen in Höhe von rund 96,5 Millionen Euro erhalten. Dazu kommen – speziell für Soloselbstständige – rund 49,3 Millionen Euro an „Neustarthilfe“, für die bislang 8.562 Anträge gestellt worden sind.

Der aktuelle Bewilligungsstand bei den etwa 18.000 Anträgen auf „Novemberhilfe“, die die SAB seit Freischaltung des bundesweiten Antragsportals ab dem 12. Januar 2021 bearbeiten kann, beträgt 97 Prozent. 16.847 Unternehmen haben ihr Geld bekommen, davon 5.602 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Auszahlungen summieren sich auf 192,0 Millionen Euro.

Für die „Dezemberhilfe“, die die SAB seit dem 1. Februar 2021 bearbeiten kann, haben die SAB und der Bund rund 17.500 Anträge erhalten. 93 Prozent davon sind aktuell abschließend bearbeitet. Hier haben bislang 16.611 Unternehmen ihre Auszahlung erhalten, davon 5.299 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Höhe der Auszahlungen beträgt 224,8 Millionen Euro.

Die Antragsfrist für die November-/Dezemberhilfe endet am 30. April 2021, für die Überbrückungshilfe III am 31. August 2021.

(Datenstand: 9. April 2021, 7 Uhr)

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