Die Landesdirektion Sachsen hat im Raumordnungsverfahren für die Errichtung einer rund 60 Kilometer langen 110-kV-Bahnstromleitung zwischen der Gemeinde Arnsdorf und dem Hochkircher Ortsteil Pommritz die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet.

Die Bahnstromleitung ist Bestandteil des Vorhabens zur Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Dresden – Görlitz – Landesgrenze Deutschland/Polen. Die Stromversorgung der neuen, rund 100 Kilometer langen, Oberleitungsanlage soll über zwei Einspeisungspunkte bei Arnsdorf und bei Pommritz erfolgen. Dabei soll das Unterwerk Arnsdorf über eine bestehende Bahnstromleitung gespeist werden. Der Strom für das Unterwerk Pommritz soll mittels einer neuen Bahnstromleitung Arnsdorf – Pommritz herangeführt werden.

Die Landesdirektion Sachsen stellt die Raumordnungsunterlagen vom 28. Juni bis einschließlich 8. August 2021 im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Unterlagen sind im Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen (www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/) unter der Rubrik „Infrastruktur“, Unterrubrik „Raumordnung“ zu erreichen.

Zusätzlich können die von den Trassenplanungen berührten 35 Gemeinden (siehe Tabelle in Anlage) die Unterlagen zur Einsichtnahme öffentlich auslegen. Ob dies in der jeweiligen Gemeinde der Fall ist, kann den öffentlichen Bekanntmachungen in den Amtsblättern der Gemeinden entnommen werden.

Bis einschließlich 15. August 2021 können alle Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise zu den Planungen an die Landesdirektion Sachsen richten. Diese werden auch von den vom Vorhaben berührten Gemeinden entgegengenommen.

Parallel zur Beteiligung der Bürger beteiligt die Landesdirektion Sachsen die Träger öffentlicher Belange. Zu diesen zählen Behörden des Bundes und des Freistaates Sachsen, die Gemeinden, anerkannte Naturschutzvereinigungen sowie Betreiber von Infrastruktureinrichtungen.

Im Raumordnungsverfahren wird geprüft, ob die Trasse bzw. die Trassenvarianten mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen oder wie sie in Übereinstimmung gebracht werden können. Im Ergebnis soll die raumverträglichste Trassenvariante für die Bahnstromleitung gefunden werden. Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung der Bahnstromleitung wird im Raumordnungsverfahren jedoch nicht entschieden.

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens – die raumordnerische Beurteilung – ist Grundlage für die weitere Planung. Die DB Netz AG wird darauf aufbauend die konkrete Trassenführung wählen und die Feintrassierung erarbeiten. Diese wird dann im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens detailliert geprüft. Die Öffentlichkeit wird daran erneut umfassend beteiligt.

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