Nach dem Tod von Kurt Biedenkopf hat Ministerpräsident Michael Kretschmer eine dreitägige Trauerbeflaggung an den öffentlichen Einrichtungen des Freistaates Sachsen angeordnet. Die Trauerbeflaggung gilt vom 13. August bis 16. August 2021.

Vom 16. bis zum 27. August 2021 haben Trauernde die Möglichkeit, ihre Anteilnahme am Tod von Kurt Biedenkopf durch eine Eintragung in ein Kondolenzbuch zum Ausdruck zu bringen. Kondolenzbücher liegen in der Kuppelhalle der Sächsischen Staatskanzlei, Archivstraße 1, werktags jeweils von 10 bis 18 Uhr bereit.

Ein Kondolenzbuch liegt im selben Zeitraum auch in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund, Brüderstraße 11/12, in Berlin aus. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger werktags von 10 bis 18 Uhr eintragen.

Der Zugang in die Sächsische Staatskanzlei und die Landesvertretung Berlin ist nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz möglich.

Beileidsschreiben können an die folgende Adresse gerichtet werden:

Sächsische Staatskanzlei
Kondolenz Kurt Biedenkopf
01095 Dresden.

Die Sächsische Staatskanzlei veranlasst die Weitergabe der Beileidsschreiben an die Familie.

Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt. Der Freistaat Sachsen wird in Abstimmung mit der Familie in Dresden einen Trauerakt ausrichten. Über die Details wird die Sächsische Staatskanzlei rechtzeitig informieren.

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar