Im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Kultur und Tourismus wurde heute der Antrag der Linksfraktion „Internationale Studierende und Wissenschaftler/-innen vor Krieg in der Ukraine schützen: Schnelle und wirksame Hilfe und Unterstützung jetzt leisten!“ (Drucksache 7/9374) mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt. Dazu erklärt Anna Gorskih, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag:

„Mit unserem Antrag haben wir gefordert, dass die Staatsregierung tätig wird, um schnelle und unbürokratische Unterstützung für die zu uns kommenden geflüchteten Studierenden, Wissenschaftler/-innen und Hochschullehrenden zu leisten. Die Hochschulen können mit den vielfältigen Aufgaben zur Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge nicht allein gelassen werden.

Vor allem für internationale Studierende, also Menschen, die in der Ukraine studieren, aber aus einem anderen Herkunftsland kommen, gibt es nur bedingten Schutz. So bekommen Studierende, die bspw. in Marokko geboren sind, in Deutschland vorerst nur bis 23. Mai einen befristeten sicheren Aufenthalt. Danach sollen sie in ihr Herkunftsland zurückkehren. Für viele ist das keine Option.

Unsere Forderung, die Lücken in den Schutzmechanismen zu schließen und schnelle sowie unbürokratische Hilfe zu leisten, wurden von der Staatsregierung nicht aufgenommen. Es braucht ganz dringend eine Öffnung des §23 Aufenthaltsgesetz, um allen Drittstaatsangehörigen, darunter zählen nicht nur die Studierenden, ausreichenden Schutz gewähren zu können. Die Staatsregierung muss mit dem Bundesinnenministerium eine Lösung finden – es ist dringend!

Die heutige Ablehnung stellt viele Betroffene vor ein ernstes Problem. In meiner aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 7/9575) möchte ich wissen, welche Möglichkeiten die Staatsregierung für Studierende aus den Drittstaaten sieht und welche Hilfsangebote unterbreitet werden sollen. Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Hochschulen bei der Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben unterstützt werden.

Es braucht jetzt eine Öffnung der Studienangebote, eine Erhöhung der Kapazitäten für Sprachkurse, sowie Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung – die Maßnahmen der Staatsregierung reichen bei weitem nicht aus. Auch für diejenigen, die bereits hier sind und deren Studienaufenthalte auslaufen, müssen schnelle und unbürokratische Lösungen gefunden werden.

Wir schließen uns mit unserem Antrag den Forderungen des sächsischen Flüchtlingsrates und der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften an. Auch die Landesrektor/-innenkonferenz hat unsere Forderungen bereits an die Staatsregierung herangetragen. Jetzt muss gehandelt werden, damit niemand zurückbleibt.“

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