Die Hilfsbereitschaft in der sächsischen Zivilgesellschaft für die Unterstützung ukrainischer Kriegsvertriebener ist nach wie vor sehr hoch. Staatsministerin Petra Köpping: »Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Mitmenschen, die tatkräftig die Menschen aus der Ukraine begleiten, unterstützen und unterbringen. Mein großer Dank gilt auch dem Engagement der Kommunen und Landkreise. Wir wissen aus regelmäßigen Gesprächen mit den landesweiten Initiativen, dass im Bereich der sozialen Integration trotz hoher Belastung vieles gut läuft.«

„Mir war es besonders wichtig, von Anfang an für Ukrainer und Ehrenamtliche schnellstmöglich alle Informationen bereit zu stellen. Dazu gibt es seit März eine umfangreiche Website – auf Deutsch und Ukrainisch.“

„Unsere regelmäßigen online-Austausche mit teilweise über 100 Initiativen und Vereinen zeigen, dass zuvorderst die Fragen der Registrierung, aufenthaltsrechtlichen Anerkennung und Unterbringung zu klären sind. Hierzu stehen wir im stetigen Austausch mit dem Innenministerium.“

„Gleichzeitig haben wir schnell reagiert: per Erlass hat das Sozialministerium ermöglicht, dass schon vor der endgültigen Registrierung eine Auszahlung von finanzieller Unterstützung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes möglich ist. Viele Landkreise und Kreisfreie Städte verfahren seitdem danach.“

„Die bestehenden Sprach- und Erstorientierungskurse wurden ebenso geöffnet wie ein neues Angebot ergänzt: Erstorientierungskurse explizit für ukrainische Geflüchtete, die von Vereinen und Initiativen angeboten werden können.“

„Gern erweitern wir auch – etwa bei der Flüchtlingssozialarbeit – und haben das auch angemeldet. Ich freue mich über jede Unterstützung bei den Verhandlungen mit dem Finanzministerium, gern auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten. Dies gilt auch für den Bereich Aufklärung und Kommunikation, zum Beispiel mit Hilfe einer Hotline.“

„Der vorgesehene Rechtskreiswechsel ins SGB II wird für alle ukrainischen Kriegsvertriebenen eine Chance auf schnellere Integration, vor allem in den deutschen Arbeitsmarkt. Damit der Weg dahin nicht zu steinig wird, sprechen wir gerade mit dem Bund, da seither nur ein erster Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt. Für konkrete Vorgaben zu den Abläufen vor Ort fehlen dem Land und den Kommunen derzeit noch die klaren Regelungen aus Berlin.“

„Gleichwohl wollen wir die elektronische Gesundheitskarte für alle Geflüchtete und Schutzsuchende einführen. In den letzten beiden Koalitionsverhandlungen gab es hierzu leider keine Einigung. Wir werden die laufenden Verhandlungen mit den Kommunen trotzdem weiter vorantreiben“, so Staatsministerin Köpping abschließend.

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