An den Protesten in Lützerath haben sich auch mehrere hundert Menschen aus Leipzig beteiligt. Ebenfalls waren etliche Personen aus unserem Netzwerk vor Ort. Einige von Ihnen wurden erheblich körperlich verletzt und traumatisiert.

Im Nachgang des Geschehens, stellvertretend für viele Betroffene, hat „Leipzig nimmt Platz“ Anzeige u. a. wegen Körperverletzung und Störung einer Versammlung gegen die Polizei und insbesondere gegen den Polizeipräsidenten eingereicht.

Zu den rechtlichen Ausgangsbedingungen: Der zuständige Landkreis Heinsberg hatte vorab eine Allgemeinverfügung mit einem Betretungsverbot erlassen, das aber nur Lützerath selbst und einige umliegende Flurstücke betraf. Allerdings war vor Ort weder ersichtlich, welche Bereiche hiervon erfasst waren, noch wurde dies kommuniziert. So war es den Menschen auf freiem, nicht umfriedetem Feld, nicht möglich zu unterscheiden, welche Flächen von der Verfügung betroffen waren und welche nicht.

Die Polizei hätte vor dem Einsatz von Gewalt die bestehende Spontanversammlung, von der zu keiner Zeit eine Gefahr ausging, auflösen müssen. Aus unserer Sicht liegt damit eine Störung einer Versammlung nach § 7 Versammlungsgesetz des Landes NRW zu Lasten der Polizei vor. Vor dem Einsatz von unmittelbarem Zwang muss dieser zudem angekündigt werden, was in etlichen Fällen nicht geschah.

Jürgen Kasek, Stadtrat in Leipzig, erklärt: „Wenn die Deutsche Polizeigewerkschaft, die nicht Teil des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist, meint, dass es ein „schulbuchmäßiger“ Einsatz gewesen sei, rechtfertigt sie damit auch gefährliche Körperverletzung und Knochenbrüche. Vielleicht sollten sich die Funktionär/-innen noch mal genauer das vorliegende Videomaterial ansehen.“

Marco Böhme, Landtagsabgeordneter in Sachsen, stellt fest: „Ich muss als Beobachter von vielen Demonstrationen feststellen, dass das Ausmaß der Polizeigewalt beträchtlich war. Dass verletzte Versammlungsteilnehmende zum Teil mit Knochenbrüchen und Platzwunden behandelt werden mussten, spricht nicht für einen deeskalativen Polizeieinsatz. Der Einsatz muss rasch aufgearbeitet werden. Dass die Polizei zudem die Pressearbeit von RWE mit übernommen hat, spricht für sich.“

Zum Umgang mit Pressevertreter/-innen äußert sich Ferdinand Uhl als freier Journalist: „Vor Ort waren vier Kolleg/-innen von mir. Neben Wegschubsen und Anschreien bekamen Journalist/-innen auch Pfefferspray ab. Außerdem wurde eine Kollegin sexuell belästigt.  Auch durch Inkompetenz beim Einsatz von Pfeffer und einem Wasserwerfer schaffte es die Polizei, Pressevertreter/-innen damit zu attackieren. Wir wurden sehr oft von Orten verwiesen, die presserelevant durch den Polizeieinsatz waren. Nach § 1 (3) Presserecht NRW sind Sondermaßnahmen jeder Art verboten, welche die Pressefreiheit beeinträchtigen.“

Irena Rudolph-Kokot erklärt abschließend, stellvertretend für viele Eltern, deren Kinder bei den Protesten aktiv sind: „Mein Sohn war mit vor Ort und hat dort friedlich demonstriert. Nach Hause fuhr er mit Prellungen und Platzwunden. Die unverhältnismäßige Gewalt der Polizei befördert die Radikalisierung einerseits und Desillusionierung junger Menschen andererseits. Ich habe deswegen Anzeige gegen den Einsatzverantwortlichen eingereicht.“

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