Ein Leben ohne eigene Wohnung oder auf der Straße verstärkt Armut und die soziale Isolation. Aus dieser Situation herauszukommen ist schwer. Die Betroffenen sind oft nicht in der Lage Hilfe anzunehmen. Die zuständigen Kommunen und Wohlfahrtsverbände kümmern sich bereits engagiert. Der Freistaat Sachsen unterstützt bei der Erprobung neuer Modelle, um Obdachlosigkeit noch wirksamer zu bekämpfen.

Ein vielversprechender Hilfeansatz ist „Housing First“, den die Stadt Leipzig bis Ende 2024 erprobt. Das Sozialministerium unterstützt dieses Modellprojekt seit Juli 2021 noch bis Ende dieses Jahres mit insgesamt 96.000 Euro einschließlich wissenschaftlicher Begleitforschung.

Bei „Housing First“ werden obdachlose Menschen bedingungslos in eine eigene Wohnung mit Mietvertrag vermittelt. Eine Teilnahme an Therapien oder Abstinenz ist keine Voraussetzung. Die Hilfe setzt an den individuellen Bedürfnissen an und wird durch soziale Maßnahmen intensiv begleitet.

Sozialministerin Petra Köpping: „Obdachlosenhilfe bzw. Wohnungsnotfallhilfe ist Aufgabe kommunaler Selbstverwaltung. Direkte Eingriffsmöglichkeiten des Freistaates bestehen nicht. Die Maßnahmen des Landes können deshalb nur flankierend und unterstützend sein. Das Thema der Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist komplex, vielschichtig und berührt mehrere Zuständigkeiten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Klar ist, dass wir das Problem nur gemeinsam lösen können. Der Leitfaden zum „Housing First-Konzept“ ist dazu ein wichtiger Schritt.“

Damit auch andere sächsische Städte, Gemeinden oder Landkreise eigene Wohnungslosenhilfeprojekte nach dem „Housing First“-Ansatz entwickeln können, wurde im Rahmen der Begleitforschung zum Modellprojekt der Stadt Leipzig ein Handlungsleitfaden entwickelt, der hier zu finden ist: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43242.

Der Handlungsleitfaden enthält u.a. auch eine Checkliste für Kommunen und Landkreise mit Angaben zum personellen, sachlichen und zeitlichen Aufwand eines Housing-First-Projektes.

Hintergrund:

Wie viele Menschen in Sachsen wohnungslos sind, ist nicht bekannt. Bekannt und in der Statistik erfasst ist aber die Anzahl der wohnungslosen Personen, denen in Sachsen zum Stichtag 31. Januar 2023 Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt worden sind. Diese Zahl beläuft sich laut Statistischem Bundesamt nach dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz auf 2.935 Personen.

Mehr Informationen vom Statistischen Landesamt: https://www.statistik.sachsen.de/download/veroeffentlichungen/statistik-sachsen_blickpunkt_wohnungslose.pdf

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