In der fünften Verhandlungsrunde am 14.03.2024 konnte eine Einigung zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Mitteldeutschen Flughafen AG erzielt werden.

Nach umfangreichen und intensiven Arbeitskampfmaßnahmen ist es im Rahmen der fünften Verhandlungsrunde gelungen, eine Tarifeinigung für die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden zu erzielen.

Im Ergebnis erhalten alle Vollzeitbeschäftigten zeitnah eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 2.300 Euro. Anschließend steigen die Vergütungen der Beschäftigten in mehreren Schritten um insgesamt 500 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von bis zu 19 Prozent. Bei den Einstiegslöhnen konnten gar Erhöhungen um über 30 Prozent im Vergleich zur bisherigen Vergütung erreicht werden.

Zusätzlich ist es gelungen, die Entgelttabelle zu modernisieren und den Altersteilzeittarifvertrag zu verlängern. Für die Kollegen der Feuerwehr wurde das bisherige Wahlmodell zwischen Geld und Freizeit ausgebaut und weiter aufgewertet.

Dazu sagt Paul Schmidt, ver.di Fachbereichsleiter und Verhandlungsführer: „Die Tarifrunde war hart und intensiv. Umso mehr freue ich mich darüber, dass wir nun ein gutes Ergebnis erzielen konnten, das beide Seiten gemeinsam tragen können. Wir wissen, dass der Arbeitgeber damit an die Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit gegangen ist. Im Umkehrschluss war diese Weiterentwicklung aber auch dringend nötig, um die Flughäfen fit für die Zukunft zu machen. Im Ergebnis ist die MFAG wieder deutlich konkurrenzfähiger auf dem Arbeitsmarkt.“

„Nach der Zuspitzung zu Beginn der Verhandlungen haben beide Seiten den Weg zu konstruktiven Gesprächen zurückgefunden. In diesem Sinne gehen wir jetzt in die Kommunikation mit unseren Mitgliedern und nehmen das Stimmungsbild auf“, ergänzt Schmidt. „Besonders wichtig ist uns, dass wir die Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder weiter ausbauen konnten. Denn sie sind es, die mit ihrem Engagement und ihrer Mitgliedschaft die Gewerkschaft im Betrieb tragen.“

Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Beide Seiten haben eine Erklärungsfrist bis zum 28. März 2024 vereinbart.

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