Die AfD-Fraktion hat ihren Abgeordneten Alexander Wiesner als Vorsitzenden für den Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa benannt. Die Koalition hat die AfD-Fraktion daraufhin aufgefordert, einen anderen Vorsitzenden zu benennen. Dazu erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Luise Neuhaus-Wartenberg:

„Es ist schlimm genug, dass die AfD auf den Vorsitz des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses zugreifen konnte. Dass die Verfassungsfeinde aber ausgerechnet Alexander Wiesner für diesen Posten benannt haben, können wir nicht hinnehmen. Unter den AfD-Abgeordneten ist diese Personalie besonders problematisch.

Das liegt schon an Wiesners Nähe zu mutmaßlichen Rechtsterroristen aus der Gruppierung ,Sächsischen Separatisten‘, von denen er zwei bis vor kurzem sogar als Mitarbeiter beschäftigt hat. Es ist aus unserer Sicht unglaubwürdig, dass Wiesner von deren Gesinnung und Aktivitäten nichts mitbekommen haben will. Außerdem ist er eine zentrale Person bei der rechtsextremen ,Jungen Alternative‘, von der sich sogar die AfD-Mutterpartei inzwischen trennen will.

Das Ansehen des gesamten Parlaments wird beschädigt, wenn es von Menschen wie Alexander Wiesner repräsentiert wird. Wenn das nötig wird, sollten die demokratischen Fraktionen daher gemäß der Geschäftsordnung zum Mittel eines Abwahlantrags greifen.

Wir werden genau darauf achten, wie die von der AfD benannten Ausschussvorsitzenden ihr Amt ausüben.“

Hintergrund

Laut § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung kann der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Ausschussvorsitzenden abberufen. Um den Antrag zu stellen, sind die Unterschriften von 45 Abgeordneten vonnöten. CDU, SPD, Grüne und Linke stellen insgesamt 64 Abgeordnete.

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