Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) wurde in einem zweiten Betrieb in Sachsen durch die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA) nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdacht inzwischen bestätigt. Rund 80.000 Legehennen in dem betroffenen Geflügelbetrieb in der Gemeinde Ebersbach, nahe Radeburg, müssen getötet werden. Zuvor gab es bereits im November einen Ausbruch bei Puten in einem Betrieb ebenfalls in Ebersbach im Landkreis Meißen. Der jetzt betroffene Betrieb liegt am Rand der derzeit bestehenden 10 Kilometer großen Überwachungszone.
Das Landratsamt Meißen hat mittels Allgemeinverfügungen eine weitere Schutz- und Überwachungszone ausgewiesen. Die neue Überwachungszone überschneidet sich in weiten Teilen mit der bestehenden Überwachungszone und reicht bis in den Landkreis Bautzen und die Stadt Dresden. Die Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis Meißen für Geflügel über 50 Tiere sowie das Verbot von Geflügelausstellungen und – märkten bleiben bestehen. Auch für kleinere Geflügelhaltungen wird die Aufstallung empfohlen: https://shorturl.at/IKK5y
Staatsministerin Petra Köpping: „Die Geflügelpest hat nun leider einen zweiten großen Nutzgeflügelbestand in Sachsen erreicht. Die Folgen sind gravierend. Die erforderlichen und rechtlich notwendigen Maßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Das Landestierseuchenbekämpfungszentrum ist aktiviert und alle beteiligten Behörden sind sensibilisiert.
Es sind alle Geflügelhalter gefordert wachsam zu bleiben und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Nur gemeinsam können wir verhindern, dass sich die Tierseuche weiter großflächig ausbreitet. Ich empfehle nochmals dringlich allen Geflügelhaltern in Sachsen, ihre Tiere in Ställen unterzubringen. Der beste Schutz vor dem Virus bleibt die Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen.“
Neben den beiden betroffenen Betrieben wurde die Geflügelpest bislang bei 28 Wildvögeln – darunter Kraniche, Gänse, Schwäne und zwei Greifvögel – in Sachsen festgestellt, zuletzt auch bei einem Pelikan im Zoo Leipzig. Der Zoo Leipzig hat sofort mit der Aufstallung aller gehaltenen Vögel reagiert und die sensiblen Bereiche für den Besucherverkehr gesperrt.
Auch das Pongoland und das Gondwanaland sind derzeit geschlossen. Es wird an einer zeitnahen Öffnung gearbeitet. Bisher sind alle weiteren untersuchten Proben aus dem Zoo negativ. Bei Geflügelpestausbrüchen in Zoos kann die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen davon absehen Sperrzonen einzurichten.
Geflügelhalter sind gesetzlich verpflichtet die Grundregeln der Biosicherheit einzuhalten. Dazu gehört auch die Anzeigepflicht der Geflügelhaltung (auch Kleinsthaltungen!) und das Hinzuziehen eines Tierarztes bei unklaren Krankheits- und Todesfällen im Bestand.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. HPAI ist eine Zoonose. Es wird vereinzelt auch die Übertragung des HPAI-Virus auf Säugetiere und den Menschen nach sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln nachgewiesen.
Mit der Neuregelung des Tiergesundheitsrecht in der EU im Jahr 2021 (VO (EG) 2016/429) wurde der Stellenwert von Biosicherheit grundlegend europaweit erhöht. Zudem wurden die Pflichten des Tierhalters auch in seuchenfreien Zeiten noch einmal ergänzt. Tierhalter sind nach aktuellem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet:
- Wissen über Gesundheit der Tiere, Biosicherheit und gute landwirtschaftliche Praxis zu besitzen
- Tiergesundheitswissen (Seuchen, Biosicherheit, Tierwohl, Tierarzneimittelresistenzen) zu erwerben und damit
- mehr Vorbeugung, bessere Biosicherheit (besserer Tiergesundheitsstatus, weniger Tierarzneimitteleinsatz) umzusetzen.
Im Ausbruchsfall werden konkretisierende Regelungen, wie Aufstallungsgebote, Verbringungsverbote, Überwachungspflichten in der gelten Allgemeinverfügung des betroffenen Landkreises veröffentlicht.
Mit Informationsmaterial zur Aufklärung vor den Gefahren der Geflügelpest wendet sich das Sozialministerium an Öffentlichkeit und Geflügelhalter. Plakate und CityCards zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind in der Publikationsdatenbank der Staatsregierung gelistet und beim zugehörigen Broschürenversand bestellbar. Ein Tierseuchen-Infobrief informiert regelmäßig über aktuellen Stand unter anderem der Geflügelpest und Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung.
Weitere Informationen:
https://www.tiergesundheit.sachsen.de/aktuelles-info-material-zur-gefluegelpest-9552.html
https://www.tiergesundheit.sachsen.de/gefluegelpest.html
https://www.tiergesundheit.sachsen.de/tierseuchen-infobrief.html






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