Mit der frühestmöglichen Frist von 21 Tagen nach Abschluss der Grobreinigung im Seuchenobjekt und der Durchführung der erforderlichen Kontrollen in Geflügelhaltungen innerhalb der Schutzzone verfügt das Veterinäramt des Landkreises Leipzig an alle Geflügelhalter und Unternehmer, die bestimmte tierische Erzeugnisse vom Geflügel bzw. Federwild sowie tierische Nebenprodukte vom Geflügel handhaben, dass die am 28.01.2026 aufgrund des Geflügelpestausbruchs in 04643 Geithain festgelegte Schutzzone am 27.02.2026 für die Dauer von mindestens neun Tagen in die ebenfalls am 28.01.2026 festgelegte Überwachungszone übergeht. 

Für die Betriebe in der nunmehr um die ehemalige Sperrzone erweiterten Überwachungszone gelten die mit der Allgemeinverfügung (https://prins.landkreisleipzig.de/pressedokumente/2026-01-28-Allgemeinverfugung-Uberwachungszone-1-697dbea115cd3.pdf) benannten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bis auf Widerruf des LÜVAs, mindestens aber bis einschließlich zum 07.03.2026.

Überwachungszone

Die Überwachungszone (10-km-Radius um den Ausbruchsbetrieb) umfasst folgende Ortschaften: die Geithainer Ortsteile Narsdorf, Bruchheim, Ossa, Oberpickenhain, Kolka, Wickershain, Wenigossa, Niederpickenhain, Theusdorf, Niedergräfenhain, Nauenhain und Rathendorf sowie das Gebiet der Stadt Geithain; die Frohburger Ortsteile Syhra, Jahnshain, Meusdorf, Linda, Pflug, Altmörbitz, Neuhof, Rüdigsdorf, Dolsenhain, Wüstenhain, Gnandstein, Kohren-Sahlis, Terpitz, Streitwald, Eckersberg, Roda, Greifenhain, Frauendorf, Frankenheim, Prießnitz, Elbisbach, Hopfgarten, Ottenhain, Altottenhain und Tautenhain sowie Teile der Stadt Frohburg und die Bad Lausicker Ortsteile Ebersbach und Thierbaum.

Die aktuelle kartographische Darstellung des Gebietes im Landkreis Leipzig ist als interaktive Karte einsehbar: https://www.geoportal-lkl.de/?permalink=qYi3m2X.

 Für die Überwachungszone gilt weiterhin die Aufstallungspflicht, bzw. die Haltung in Einrichtungen, die den Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern.

Bitte lesen Sie die Regeln in der entsprechenden Allgemeinverfügung nach, diese finden Sie im Anhang.

Da die Überwachungszone auch in die benachbarten Landkreise Mittelsachsen und Altenburger Land reichen, haben diese ebenfalls Verfügungen erlassen.

Hinweise für alle Geflügelhalter

Das Veterinäramt ruft Geflügelhalter dazu auf, ihre Schutzmaßnahmen zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Geflügel sollte aufgestallt oder ausschließlich in wildvogelsicheren Volieren gehalten werden. Krankheitsanzeichen oder vermehrte Tierverluste sind unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Zur eigenen Einschätzung der Biosicherheit steht Geflügelhaltern die anonyme und kostenfreie „AI-Risikoampel“ der Universität Vechta zur Verfügung: risikoampel.uni-vechta.de.

Informationen zur Seuchenlage sowie Hinweise zur Vorbeugung veröffentlicht das Friedrich-Löffler-Institut auf seiner Internetseite: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

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