Fahrzeuge vor dem Verkauf unbedingt abmelden
Die Kfz-Zulassungsbehörde weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Fahrzeuge vor dem Verkauf unbedingt abgemeldet, also außer Betrieb gesetzt, werden müssen. Dies kann mithilfe der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ erfolgen, dafür ist keine persönliche Vorsprache notwendig. Aufwendige Zugangsvoraussetzungen und Authentifizierungen sind dazu nicht erforderlich. Alle Informationen dazu sind im Internet auf www.leipzig.de/zulassung zu finden. Nach dem […]

















































































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