Manchmal fragt man sich ehrlich, ob ein Thema noch ein Thema ist. Mit dem weit vor einem etwaigen Baubeginn im Jahre 2015 liegenden Bekanntwerden der Pläne der Ahmadiyya-Gemeinde, eine Moschee in der Georg-Schumann Straße zu errichten, wurden alle Fragen dieses Vorhabens debattiert. Seit Oktober 2013 wurde so in Leipzig über bundesdeutsches und sächsisches Baurecht, die Ahmadiyya-Gemeinde selbst, Volksentscheidmöglichkeiten und natürlich den Untergang des Abendlandes diskutiert. Die "besorgten Bürger", welche sich deutschlandweit auf Facebook zusammenrotteten und gegen "den Islam" hetzten, laufen seither unter Führung der NPD. Das möchte die AfD offensichtlich ändern und vergiftet nun selbst die Atmosphäre in Leipzig.

Am 1. Oktober 2013 erschien die erste Vorabinformation zum geplanten Moscheebau in Leipzig. Am 10. Oktober folgte eine Pressekonferenz, auf welcher die Stadt und der Vorsitzende der Ahmadiyya-Gemeinde Deutschland, Uwe Wagishauser, gemeinsam die erste Idee einer Moschee an der Georg-Schumann-Straße vorstellten. Mit privaten Geldern der Gemeinde errichtet, auf privatem Grund zu bauen und in einer Grundfläche von zehn mal 17 Metern, einer Kuppel in zehn Metern Höhe und zwei Zier-Minaretten von je 12 Metern ging das Gebäude in Planung. Ungewöhnlich schon da die extra gegebene Pressekonferenz im Leipziger Rathaus, um die Pläne vorzustellen. Aber richtig, auch bei dem katholischen Propsteikirchbau gegenüber dem Rathaus hatte man diesen Weg gewählt. Dieser ist nun bald fertig, als Sakralbau durchaus machtvoller Höhen- und Breitenmaße für rund 22.000 Katholiken in Leipzig – weitgehend unkritisiert von Presse und AfD.

Unterdessen folgten zur Moschee Gesprächsabende, die Ahmadis erläuterten ihr Vorhaben und die NPD begann eifrig, Stimmung zu machen, indem sie getürkte Bürgerinitiativen an den Start brachte. Die Medienrezeption der Bauplanungen fiel durchmischt aus. LVZ und andere Blätter versuchten, sich an das Thema heranzuschreiben, fragten nach und mussten feststellen: Die Ahmadiyya-Gemeinde bildet als erste muslimische Körperschaft öffentlichen Rechtes eine säkulare und soweit dies möglich ist, reformistische Speerspitze innerhalb des Islam in Deutschland und international. Sehr zum Missfallen radikaler Fundamentalisten und meist deutscher Konvertiten in salafistischen Strömungen des Islam.

Bereits heute ist so klar: Echte Freunde werden der ebenfalls in Leipzig ansässige Deutsch-Syrer Hassan Dabbagh und die Ahmadis wohl nicht, da der salafistische Prediger an der Roscherstraße nicht nur auf Presseanfragen nicht reagiert, sondern die muslimischen Brüder in Gohlis für Ungläubige, also Nicht-Muslime hält. Eine fundamentale religiöse Haltung gegen Andersgläubige, denen der katholischen Kirche zu Zeiten der Entstehung protestantischer Strömungen nicht unähnlich und längst unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Die “BILD” Leipzig hingegen veranstaltete für alle im Internet versammelten Rechtsradikalen und sonstigen Leser ihrer Zeitung eine fröhliche Netz-Umfrage, welche wenig überraschend ergab: Wer “BILD” liest, kann auch mit der Unterscheidung zwischen rund 1,6 Milliarden Muslimen und Gruppen radikaler Islamisten nicht viel anfangen, die jahrelangen Bilder von Bombenattentätern, Gotteskriegern und Terroristen haben längst Wirkungen, Vorurteile und teilweise panische Hysterie hinterlassen. Die BILDungsrepublik stimmte erwartet mit rund 80 Prozent mehrheitlich gegen den Bau in Leipzig, die NPD nahm das Thema mit in den Wahlkampf. Kein Wunder, verbreitet wurde auch die Leipziger BILD-Umfrage im Netz eifrig von Rechtspostillen und Facebookseiten im deutschsprachigen Raum. So konnte man im Netz eine anonyme Masse und eine angebliche Mehrheit bilden.

Zum Bau der Propsteikirche gab es eine ähnliche Umfrage des Boulevardblattes nicht, auch bei der Debatte um die eine Million Euro Zuschuss Leipzigs zum Katholikentag blieb es ziemlich ruhig im Hause Springer. Die Gründe sicher die notorische Platznot einerseits für differenzierte Debatten bei Springers Kampfblatt und andererseits schien man sich zu recht beim Kirchbau wieder an die Religionsfreiheit und das deutsche Baurecht zu erinnern. Vielleicht aber hatte man auch wenig Lust, sich seitens der BILD mit Kirchenkreisen anzulegen. So wollte man vielleicht auch lieber nicht diskutieren, wie viel Steuergeld über Umwege im Gegensatz zur Leipziger Moschee in dem Neubau der katholischen Kirche in Leipzig steckt.

Der Hauptgrund aber: bei der Umfrage zur Ahmadiyya-Moschee ging es nie wirklich um den Bau selbst, sondern um eine religiöse Minderheit in Deutschland. Indirekt fragte das Blatt im Netz nämlich einen anderen Effekt ab: den des über Jahre gezielt geschürten Hasses gegen alle Muslime weltweit, ganz gleich ob friedlich lebend oder nicht, egal ob Ahmadis oder radikale Salafisten.

Die Rechtsradikalen jubelten laut auf und starteten eine Online-Petition gegen den Bau, unterstützt erneut von einschlägigen Rechtspostillen im deutschsprachigen Raum. Die NPD forderte samt radikalisiertem Anhang umgehend und rechtswidrig Volks- oder Bürgerentscheide zum Thema Moscheebau. Und monatelang versuchte die rechtsradikale Partei, mit dem Spruch “Wir sind das Volk” zu punkten. Bis zur Landtagswahl, wo sie laut Wählerwanderung etwas Einfaches feststellen musste: Die AfD Sachsen hatte sie mit freundlicher formulierten Begriffen zu ähnlichen Themen Teile ihrer eigenen Klientel bis auf einen Kern von 80.000 Sachsen unter die 5-Prozent-Marke gedrückt. Den Rest erledigten auch bei der NPD die fehlende Wahlbeteiligung und diverse parteiinterne Machtkämpfe.

Denn die AfD wusste mit einer alten Forderung des “Mehr Demokratie Sachsen e.V.” zu punkten: Mehr Bürgerbeteiligung, mehr Volksentscheide in Sachsen. Richtige Forderung, doch was war eigentlich gemeint? Mit einer Pressemitteilung vom 5. September entschlüsselt die Partei nun erstmals, was eigentlich hinter dem Dauerverweis auf die Schweizer Demokratie lauert. Es geht nicht um Bildung, nicht um soziale Maßnahmen für Familien, nicht um Steuerrecht, nicht um andere Finanzthemen – es geht sofort nach der Landtagswahl 2014 um “den Islam”.

“Wir bekennen uns als Partei zur Religionsfreiheit und lehnen Moscheebauten nicht prinzipiell ab. Allerdings ist die Religionsausübung für Muslime in Sachsen auch ohne Großmoschee gewährleistet. Aus der Religionsfreiheit lässt sich kein Grundrecht auf Großmoscheen ableiten”, so der Leipziger AfD-Kreisvorsitzende Uwe Wurlitzer.

Man sollte zwar angesichts der wirklichen Größe des Gebetshauses in Gohlis auf das gleich mehrfach auftauchende Wort “Großmoschee” nicht näher eingehen, aber die Richtung wird deutlich. Statt “Grundrecht”, müsste auch “Baurecht” im Satz auftauchen, welches der grundgesetzlichen Gleichbehandlung aller Religionen folgt. Aber wer Mitmenschen heimlich oder offen ablehnt, dem ist noch die kleinste Laube im Nachbarsgarten zu groß.

Der CDU kam die Moschee zuletzt sogar zu klein vor, da sie die Höhe bestimmter Häuser in der Umgebung unterschreitet und sich so nicht ganz einpassen würde. Sicher auch nur ein Versuch, sich volksnah zu geben, doch er ging irgendwie nach hinten los, als man versuchte, “bodenrechtliche Spannungen” in dem Bauvorhaben zu suchen. Und keine fand, wie der Vorabbescheid des Baudezernates Leipzig Anfang September abschließend klarstellte. Zu eben diesen Grundabmessungen gehören die Zierminarette ebenso, wie der neue Kirchturm gegenüber des Neuen Rathauses in Leipzig.

Wo die Religionsausübung – nicht “der Muslime”, sondern der Ahmadis – gewährleistet ist, fällt bei der Wortmeldung der AfD und ihres Leipziger Sprechers Uwe Wurlitzer unter den Tisch. Mit dieser Nichtdefinition wird deutlich, dass die AfD, wie ihre damit angesprochenen Wähler, vom Islam in etwa soviel wissen dürften, wie Milchkühe von Luftschifffahrt. Die Ahmadiyyas sind eine anerkannte Religionsgemeinschaft, deutlich abgegrenzt zu anderen muslimischen Gemeinden.

Dennoch seien für die AfD derartige Bauvorhaben (…) Verhandlungssache, die von der ortsansässigen Bevölkerung toleriert werden sollten. “Wir fordern im Sinne direkter Demokratie, die Bürger künftig frühzeitig mit einzubeziehen”, so Wurlitzer weiter. “Baugenehmigungen für Großmoscheen, auch wenn sie vom Baugesetz her möglich sind, dürfen nicht über die Köpfe der Bürger hinweg erteilt werden. Wenn hierbei die Anwohner und Bürger mit ihren Ängsten nicht ernst genommen werden, dann ist unsere Demokratie gefährdet. Integration funktioniert nicht mit der Brechstange.”

Interessant ist die umformulierte NPD-Forderung aus einem Grund: Sie unterstellt, es habe nicht nur keine kommunalen Veranstaltungen zu diesen Themen gegeben, keine bis heute bestehenden Angebote zu Gesprächen von Bürger zu Bürger im Viertel und natürlich auch keine ausführliche Berichterstattungen zu diesem Thema. Es sei eben nicht auf die Ängste der Bürger eingegangen worden, stimmt in jedem Fall für die AfD in dieser Zeit – sie äußerte sich überhaupt nicht dazu. Um nun eine Baurechtsfrage zu einem Volksentscheidthema vorzuschlagen. Nicht auf der Landes- oder Bundesebene, sondern auf der Stadtebene, was daraus reinen Populismus ohne Wirkung und letztlich Dummenfang macht.

Und auf diesen Pfaden kann man nach Vorbild der Rechtsradikalen die Opposition ohne Realitätsbezug geben: “Willkürentscheidungen über die Köpfe der Bürger hinweg bereiten nur den Nährboden für Politikverdrossenheit und Extremismus. Hierfür ist die historisch schlechte Wahlbeteiligung am letzten Sonntag Beispiel gebend. Die AfD-Leipzig tritt für eine Volksabstimmung über Moschee-Neubauten mit Minaretten ein.”
Eine Entscheidung nach dem deutschen Baugesetz wird hier zu “Willkür” umdefiniert, das “Volk” heißt bei der AfD “der Bürger” und offenbar hat man schon vergessen, dass der Nährboden der AfD Politikverdrossenheit heißt. Man hat nicht umsonst gegen die “Systemparteien” Wahlkampf gemacht und wurde von 13.000 Ex-NPD-Wählern gewählt.

Doch Ziel der AfD sei es nun mit dem Ruf nach einem Volksentscheid zu “Moscheebauten mit Minaretten” vor allem, dass damit “Kulturen miteinander in Harmonie leben und sich Parallelgesellschaften nicht weiter verfestigen.”

Das Dickicht solcher vergifteten Formulierungen ist weniger leicht zu durchdringen wie bei den geistigen Brüdern der NPD und offen rechtsradikalen Kreisen. Doch die von der AfD gefürchteten Parallelgesellschaften entstehen immer dort, wo sich Menschen ins Dunkel zurückziehen und Radikalisierungen stattfinden können, weil die Gesellschaft es nicht mehr sieht. Also in Hinterhöfen, dunklen Stuben und geheimen Zirkeln – an Orten also, aus denen keine oder nur noch sehr wenige Informationen nach außen dringen. Dort wo keine anderen Gesprächsangebote mehr bestehen, außer die des Sektenführers, des rechtsextremen Vorbilds oder anderweitig radikalisierten Gläubigen. Letztere sind nahezu überall zu finden: in den neoliberalen Denkstuben, hinter den Mikrofonen christlicher Erweckungsprediger, auf den Gebetsteppichen extremer Koranverkünder.

Ein deutscher Ort dafür könnte durchaus auch der eingeschworene Stammtisch von weltfremden Saufbrüdern mit Gewerbeschein sein. Oder Facebookseiten wie der “Bürgerinitiative Gohlis sagt Nein”, bei welchen die Polizei nach wie vor zu zögerlich agiert, verfassungsfeindlichen und gewaltverherrlichenden Gesprächsrunden das Handwerk zu legen.

Die Ausbildung von Parallelgesellschaften jedoch ist immer ein Vorgang, welcher gerade in Häusern, die geöffnet sind und sich dem demokratischen Dialog stellen, weit weniger stattfinden. Dass dies auch Moscheen sein können, steht nach dem bisherigen Vorgehen der Ahmadiyyas in Leipzig zu erwarten.

Was die platte AfD-Forderung jedoch gänzlich ad absurdum führt, ist die Gesetzeslage bis hinein ins Grundgesetz. Diesem Thema scheinen sich Moscheebaugegner nur ungern zu widmen, weshalb die AfD es nun auf dem gleichen Weg versucht, wie die NPD. Die Gesetzeslage ist derzeit folgende, wie Janbernd Oebbecke in seinem ausführlichen Beitrag “Moscheebaukonflikte und der Beitrag des Rechts” für die Deutsche Islamkonferenz formuliert.

“Soweit keine religionsbezogenen baurechtlichen Sonderbestimmungen einschlägig sind, gilt damit jedenfalls das strikte Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG.. Die Diskriminierung eines Bauvorhabens deshalb, weil es religiösen Zwecken dient, kommt nicht in Betracht, weil eine Ungleichbehandlung aus religiösen Gründen ausscheidet. Moscheebauten dürfen deshalb jedenfalls nicht schlechter behandelt wer­den als im Übrigen vergleichbare Vorhaben.” Eben diese “religionsbezogenen baurechtlichen Sonderbestimmungen” existieren bei der Ahmadiyya-Gemeinde, wie auch bei allen muslimischen oder christlichen Gemeinden, welche sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, schlicht nicht.

Mit einem beispielsweise sachsenweiten Volksentscheid (bundesweit existiert diese Möglichkeit in Deutschland nicht) müsste die AfD, logisch zu Ende geführt, offen die Abschaffung der Gleichbehandlung der Religionen in Deutschland fordern. Denn das Baugesetz unterliegt eben diesen Vorgaben. Was nach derzeitiger Grundgesetzeslage also ein verfassungswidriges Vorhaben seitens der AfD ergibt, wenn sie einen Volksentscheid zu “Moscheen mit Minaretten” in Sachsen verlangt.

Geht man jedoch von der Verfassungstreue der AfD gemischt mit Inkompetenz aus, wird die Benutzung des Themas “Moscheebau in Gohlis” für die Forderung nach einem Volksentscheid das, was es ist: Eine Anbiederung bei denen, die sich sonst bei der NPD pudelwohl fühlen und bereits im Netz zum Brandschatzen an der Georg-Schumann-Straße aufrufen. Es bleibt also – sehr wohlwollend formuliert – beim immer gleichen Dummenfang.

Zum Gesamtbeitrag von Janbernd Oebbecke “Moscheebaukonflikte und der Beitrag des Rechts” auf den Seiten der Deutschen Islamkonferenz

www.deutsche-islam-konferenz.de | PDF Moscheebaukonflikte

Zur Seite Dialoge für Gohlis

www.dialoge-fuer-gohlis.de

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