Am Mittwoch, 25. Februar, gab es auch einige nicht ganz unwichtige Anfragen an die Verwaltung, die in der Stadtratssitzung beantwortet werden sollten. Darunter auch eine der Linksfraktion, die es einfach nicht fassen kann, dass ein Objekt wie das ehemalige Lehrlingswohnheim in der Friederikenstraße 37 just zu der Zeit einfach verkauft wurde, als es die Stadt dringend als Asylbewerberunterkunft hätte brauchen können.

Die Antworten des Sozialdezernats bestätigen nun die beiden wesentlichen Bruchstellen, an denen die Kommunikation versagte. Und eine dieser Bruchstellen geht mitten durch die Leipziger Stadtverwaltung, denn überhören konnte im letzten Jahr niemand, wirklich niemand, dass das Sozialamt dringend nach geeigneten Unterkünften für Asylbewerber gesucht hat. Und noch weiter sucht. Das Problem ist ja nicht aus der Welt, auch wenn mit dem jetzt gefassten Beschluss die Torgauer Straße 290 wieder auf Vordermann gebracht wird.

Doch in Verwaltungen ist es natürlich schwierig, öffentlich zu fluchen und einer anderen Abteilung einfach schlechte Arbeit vorzuwerfen. Da hält sich auch Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) lieber zurück und äußert nur sein Bedauern, “dass es hierzu keine hinreichenden Abstimmungen gegeben hat.”

Und die zweite Nicht-Kommunikation gab es ja bekanntlich mit dem Freistaat, der seine Probleme bei der Erstunterbringung von Asylsuchenden auch gern ohne Abstimmung mit den betroffenen Kommunen zu lösen versucht, was ja bekanntlich OBM Burkhard Jung (SPD) Ende Januar zu einer deftigen Beschwerde Richtung Dresden veranlasste, als bekannt wurde, dass der Freistaat die Immobilie in der Friederikenstraße für sich gesichert hat. Immerhin hatte der Käufer des Objektes, die KKS Project GmbH, bis Dezember mit der Leipziger Stadtverwaltung über eine Anmietung verhandelt. Dann herrschte Funkstille. Und der Freistaat erhielt den Zuschlag und wird jetzt eine Erstaufnahmeeinrichtung für 500 Menschen draus machen – 150 davon in Containern untergebracht.

Hier die Fragen der Linksfraktion und die Antworten des Sozialdezernats in voller Länge:

1. Seit wann hat die Stadt das besagte Objekt selbst ins Auge gefasst, um dort eine Flüchtlingsunterkunft einzurichten ?

Der Eigentümer des Objektes hat Anfang November 2014 mit dem Sozialamt Kontakt auf­  genommen. Ein erster Besichtigungstermin vor Ort fand am 17. November 2014 statt.

2. Wieso erfolgte offenkundig keine ämterinterne Abstimmung bzw. kein geschlossenes Verwaltungshandeln, um den Standort als Unterbringungseinrichtung für die Stadt zu sichern?

Der Auftrag, das Grundstück zu vermarkten, bestand seit Anfang 2012. Zu diesem Zeitpunkt gab es aus Sicht der Stadtplanung rechtliche Bedenken gegen eine Nutzung dieses Objektes für soziale Zwecke. Nachdem die Zahl der Asylbewerber seit Ende 2013 erheblich zunimmt und inzwischen das Bauordnungsrecht geändert wurde, wäre aus heutiger Sicht eine Sicherung dieses Objektes für eine Nutzung durch die Stadt sinnvoll gewesen. Die Stadtverwaltung bedauert es sehr, dass es hierzu keine hinreichenden Abstimmungen gegeben hat.

3. Wieso wurde in der Sitzung des Grundstücksverkehrsausschusses am 7. Juli 2014 der Verkauf des Objektes an die KKS Project GmbH i.G. beschlossen, nachdem zunächst in der Ausschusssitzung am 17. Juni 2013 der Oberbürgermeister beauftragt worden war, mit einem anderen Höchstbietenden Kaufverhandlungen aufzunehmen?

Das Liegenschaftsamt wurde am 26. Mai 2014 im Grundstücksverkehrsausschuss beauftragt,  Grundstückskaufverhandlungen mit der KKS Project GmbH i.G. aufzunehmen. In der Beschlussvorlage wurde dargestellt, weshalb die Vertragsverhandlungen mit einem anderen Bieter für beendet erklärt wurden: Auf Übergabe des Kaufvertragsentwurfs mit Schreiben vom 09. Juli 2013 und insgesamt sechs Anschreiben erfolgte keine Reaktion des Bieters. Daraufhin wurde am 06. Februar 2014 die Beendigung der Kaufverhandlungen erklärt.

Das Grundstück wurde am 18. Januar 2014 erneut öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Einziger Bieter war die KKS Project GmbH i.G. Der Verkauf des Objektes an die KKS Project GmbH wurde in der Sitzung des Grundstücksverkehrsausschusses am 7. Juli 2014 beschlossen.

4. Inwieweit wird die Stadt Leipzig an Informations- und Kommunikationsprozessen die Interims-Erstaufnahmeeinrichtung betreffend und an der Ausgestaltung des Betriebs der EAE durch Landesregierung/Landesdirektion beteiligt?

Die Stadt Leipzig wird nur sehr lückenhaft über diesbezügliche aktuelle Sachstände informiert.

5.  Wer vertritt die Stadt Leipzig im so genannten Lenkungsausschuss Asyl?

Die kreisfreien Städte Sachsens werden gegenwärtig durch die Dresdener Oberbürgermeisterin Helma Orosz vertreten. Da sie ihre Amtszeit Ende Februar 2015 beendet, wird künftig Oberbürgermeister Burkhard Jung die kreisfreien Städte in diesem Gremium wahrnehmen.

6.  Welche Akteure aus Leipzig sind in der so genannten Verbändeversammlung Asyl vertreten?

Dies ist noch nicht bekannt.

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