Wenn Leipzigs Verwaltung einem Antrag des Jugendparlaments zustimmt, klingt das manchmal wie „Alternativvorschlag“. Auch wenn es eigentlich keiner ist, sondern eine Zustimmung. Denn vier neue Fahrradstraßen im Musikviertel findet das Dezernat Stadtentwicklung und Bau sogar sehr überlegenswert. Aber selbst in Anträgen muss das labile Machtgleichgewicht zwischen Stadtrat und Verwaltung gewahrt bleiben.

Denn die eine Seite – der Stadtrat, über den das Jugendparlament wirksam wird – ist zwar die Seite, die der Verwaltung Aufgaben erteilt. Aber er darf nicht sagen, wie das zu erfolgen hat. Und wenn es gar um rechtliche Rahmensetzungen geht – wie bei der Einstufung von Straßen – darf er sogar nur Prüfaufträge erteilen. Das fachliche Vollzugsorgan ist die Verwaltung. Sie steht für die richtige Beschilderung der Straßen gerade. Und wenn die gewählten Stadträte (und Jugendparlamentarier) es sinnvoll und gut finden, einige sowieso schon stark von Radfahrern genutzte Straßen im Musikviertel könnten richtige Fahrradstraßen werden, dann müssen das die Fachleute im Verkehrs- und Tiefbauamt erst mal prüfen.

Deswegen schlägt das Baudezernat jetzt die Neuformulierung des Antrags vor.

So nämlich:

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, die Beethovenstraße, die Straße des 17. Juni, die Wächterstraße und die Wilhelm-Seyfferth-Straße im Musikviertel als Fahrradstraßen auszuweisen und in diesen den Autoverkehr nach den Regeln einer Fahrradstraße zuzulassen.“

Und diesen Formuliervorschlag begründet das Dezernat so:

„Bei straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen besitzt der Stadtrat keine Entscheidungskompetenz. Insofern kann kein Auftrag zur Ausweisung von Fahrradstraßen beschlossen werden, sondern nur ein Prüfauftrag.

Wie bei fast allen straßenverkehrsbehördlichen Entscheidungen ist auch hier für jede Straße eine Einzelfallprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich. Insbesondere sind die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit insgesamt abzuwägen. Zugleich muss der Nachweis erbracht werden, dass der Radverkehr in jeder der genannten Straßen die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Vor der abschließenden Entscheidung ist zudem ein straßenverkehrrechtliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Ein Prüfergebnis kann für das 2. Quartal 2018 zugesagt werden.“

Was ja bedeutet: Selbst wenn der Stadtrat diesem Alternativvorschlag jetzt zustimmt, wird erst einmal ordentlich geprüft. Vielleicht liegt vor dem Sommer dann schon ein Prüfergebnis vor – was schon erstaunlich schnell wäre bei der aktuellen Überlastung der Verwaltung. Aber die Zusage steht. Wenn alle Beteiligten flott bei der Sache sind, könnte zum Semesterstart im Herbst die Beschilderung als Fahrradstraße angebracht sein und das Musikviertel sich in Teilen zum ersten richtigen Fahrradviertel der Stadt mausern.

Jugendparlament beantragt vier Fahrradstraßen für das Musikviertel

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