Das Verwaltungsgericht Leipzig hat am Montag, 27. April, zwei Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das ab dem 1. Januar 2020 im Waldstraßenviertel Leipzig geltende Bewohnerparken abgelehnt. Das Bewohnerparken, so wie es nach der Korrektur zum Jahresbeginn von der Verwaltung gestaltet wurde, ist aus Sicht des Gerichts rechtmäßig. Wobei es ja zwei völlig verschiedene Fallkonstellationen waren, über die das Gericht einen Beschluss fassen musste.

Die erste war wohl die eindeutigste: Der Antragsteller wohnt und arbeitet auch nicht im Waldstraßenviertel. Im zweiten Fall war es der Inhaber einer Steuerberatungskanzlei mit 23 Mitarbeitern im Waldstraßenviertel (Füsser & Kollegen) – da war ein Bedarf natürlich sichtbar. Nicht alle Mitarbeiter/-innen kommen zu Fuß, mit Rad oder Straßenbahn.

Beide Anträge aber monierten, die Bewohnerparkzonen E und F seien rechtswidrig. Die für die verkehrsrechtlichen Anordnungen erforderliche Voraussetzung nach der Straßenverkehrs-Ordnung, dass ein erheblicher Parkraummangel bestehe, liege schon nicht vor. Die Anordnungen seien auch ermessensfehlerhaft, da die Stadt Leipzig unter anderem die Möglichkeit der Errichtung eines Parkhauses nicht in Betracht gezogen habe.

Auch seien die widerstreitenden Interessen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend berücksichtigt worden. Dies betreffe Gewerbetreibende, Freiberufler und deren Angestellte sowie Besucher.

Die Anträge hatten keinen Erfolg, teilt das Verwaltungsgericht nun mit. Hierzu führt das Verwaltungsgericht Leipzig unter anderem aus: „Die verkehrsrechtliche Anordnung der Bewohnerparkzonen E und F im Waldstraßenviertel ist rechtmäßig. Der erhebliche Parkraummangel liegt nach dem Ergebnis des von der Stadt Leipzig eingeholten Gutachtens vor.

Danach besteht in diesem Bereich auch an veranstaltungsfreien Tagen bereits zwischen 11:00 bis 13:00 Uhr eine Auslastung von ca. 90 % der Parkplätze, wobei 50 % gebietsfremde Parker und 50 % Bewohner waren. Selbst um 21:00 Uhr mit einer Auslastung von 93 % betrug die Anzahl der gebietsfremden Parker noch 13 %. Bei der Ausgestaltung der Bewohnerparkzone hat die Stadt Leipzig keine Ermessensfehler begangen. Die getroffene Anordnung der Bewohnerparkzonen E und F ist verhältnismäßig, insbesondere erforderlich, geeignet und angemessen, um dem erheblichen Parkraummangel im Waldstraßenviertel entgegenzuwirken.“

Was freilich auch heißt: Ein tägliches Parkchaos, wie es in der Diskussion oft heraufbeschworen wurde, gibt es nicht. Tatsächlich reicht der Parkraum im Waldstraßenviertel, wenn auch nur knapp. Im Lauf des Tages gibt es jeweils einen größeren Austausch von hier wohnenden und gebietsfremden Nutzern der Stellplätze.

„Der Antrag des Antragstellers, der nicht im Waldstraßenviertel wohnt, konnte schon deshalb keinen Erfolg haben, weil er als allgemeiner Verkehrsteilnehmer durch die Einrichtung der Bewohnerparkzonen nicht in seinen Rechten verletzt ist und ein Anspruch auf kostenfreie Parkplätze nicht besteht“, betont das Verwaltungsgericht.

Eine für Leipzig recht deutliche Aussage. Es gibt für Autonutzer kein Recht darauf, am Zielort auch einen freien Stellplatz vorzufinden.

„Der Vortrag des anderen Antragstellers, dass er als Freiberufler im Gegensatz zu Gewerbetreibenden keine zwei Bewohnerparkausweise erhalte, betrifft nicht den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens um die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Anordnung der Bewohnerparkzonen“, betont das Verwaltungsgericht. „Zudem können auch Freiberufler im Falle eines Härtefalls Bewohnerparkausweise nach § 46 StVO beantragen.“

Und das habe der Antragsteller ja wohl auch getan und zwei Parkplätze angemietet. Und dazu kommt dann auch das Angebot der Stadt zum westlichen Waldstraßenviertel: „Seine Mitarbeiter können, wie auch alle anderen, die keinen Bewohnerparkausweis erhalten, von 8:00 bis 17:00 Uhr kostenlos in ausgewiesenen Parkzonen – im Wesentlichen westlich der Waldstraße – parken. Dort stehen 870 Plätze zur Verfügung.“

Gegen die Beschlüsse steht den Beteiligten jeweils die Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu. Aber die beiden Beschlüsse deuten schon an, dass eine Aufweichung des Anwohnerparkens wohl auch in weiteren juristischen Verfahren nicht zu erwarten ist. Eher ist es so, dass das Modell Waldstraßenviertel auch in anderen hochbelasteten Leipziger Stadtquartieren Chancen auf Umsetzung hat und in Leipzig vielleicht mit der Zeit ein Umdenken stattfindet dahin, dass eben nicht mehr jeder Ortsteil einfach mit dem Auto anzusteuern ist und dort ein freier Stellplatz zu erwarten ist.

Wären Radnetz und ÖPNV-Angebot schon nachhaltig angelegt, würden wir ja das Umsteigen empfehlen. Aber da kleckert Leipzig den eigenen Ambitionen mittlerweile leider ein paar Jahre hinterher.

Rechtsanwälte Füßer & Kollegen reichen verwaltungsgerichtlichen Eilantrag gegen „Bewohnerparken“ im Waldstraßenviertel ein

Rechtsanwälte Füßer & Kollegen reichen verwaltungsgerichtlichen Eilantrag gegen „Bewohnerparken“ im Waldstraßenviertel ein

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Natürlich werden auch die L-IZ.de und die LEIPZIGER ZEITUNG in den kommenden Tagen und Wochen von den anstehenden Entwicklungen nicht unberührt bleiben. Ausfälle wegen Erkrankungen, Werbekunden, die keine Anzeigen mehr schalten, allgemeine Unsicherheiten bis hin zu Steuerlasten bei zurückgehenden Einnahmen sind auch bei unseren Zeitungen L-IZ.de und LZ zu befürchten.

Doch Aufgeben oder Bangemachen gilt nicht 😉 Selbstverständlich werden wir weiter für Sie berichten. Und wir haben bereits vor Tagen unser gesamtes Archiv für alle Leser geöffnet – es gibt also derzeit auch für Nichtabonnenten unter anderem alle Artikel der LEIPZIGER ZEITUNG aus den letzten Jahren zusätzlich auf L-IZ.de ganz ohne Paywall zu entdecken.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere selbstverständlich weitergehende Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar