Das Verwaltungsgericht Leipzig hat am Montag, 27. April, zwei Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das ab dem 1. Januar 2020 im Waldstraßenviertel Leipzig geltende Bewohnerparken abgelehnt. Das Bewohnerparken, so wie es nach der Korrektur zum Jahresbeginn von der Verwaltung gestaltet wurde, ist aus Sicht des Gerichts rechtmäßig. Wobei es ja zwei völlig verschiedene Fallkonstellationen waren, über die das Gericht einen Beschluss fassen musste.
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