In der Vergangenheit tat sich Leipzigs Verkehrsverwaltung immer wieder schwer damit, drastische Einschränkungen zum Parken in der Georg-Schwarz-Straße zu verhängen. Doch mittlerweile waren die vielen Parkverstöße in der Straße, die die Straßenbahnlinie 7 immer wieder am Weiterfahren hinderten, mehrfach Thema im Stadtrat. Den jüngsten Antrag des Stadtbezirksbeirats Altwest akzeptiert das Dezernat Stadtentwicklung und Bau jetzt vollumfänglich, verschiebt aber lieber den Umsetzungstermin in den Spätsommer.

„2020 wurde die Linie 7 nach LVB Angaben 24 Mal durch Falschparker behindert“, hatte der Stadtbezirksbeirat festgestellt. „Allein 17 der Behinderungen entfielen auf den in Beschlusspunkt 1 angegeben Streckenabschnitt. Jeweils 3 weitere Behinderungen durch Falschparker entfielen auf den ebenfalls in der Georg-Schwarz-Straße gelegenen Streckenabschnitt zwischen Merseburger Straße und Erich-Köhn-Straße im Leipziger Westen und auf die Annenstraße im Leipziger Osten. Ein weiterer Fall erfolgte während einer Umleitungsphase in der Rathenaustraße in Leipzig-Leutzsch in der sonst kein regelmäßiger Straßenbahnverkehr stattfindet.“Der erwähnte Beschlusspunkt lautet: „Der Oberbürgermeister lässt prüfen, wie in der Georg-Schwarz-Straße zwischen der Haltestelle Diakonissenkrankenhaus und der Uhlandstraße beidseitig absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) angeordnet werden kann.“

Gerade hier wird die Straßenbahn immer wieder zum Stillstand gezwungen, weil Besucher des Krankenhauses nicht den Parkplatz des Diakonissenkrankenhauses benutzen, sondern ihr Auto gleich vorm Krankenhauszugang versuchen abzustellen, und zwar auch dort, wo das Fahrzeug die Gleise blockiert.

Das Ergebnis, so der Stadtbezirksbeirat: „Die LVB gibt die Zeit zwischen Meldung der Störung und deren Behebung mit 20–25 Minuten an. Damit werden durch eine/-n Fehlparker/-in 2–3 weitere Bahnen direkt ausgebremst. Zudem schaukelt sich die dadurch entstehende Taktlücke von bis zu 30 Minuten auf den gesamten Linienverlauf auf. Bis der Takt wieder stabil gefahren werden kann, kann es mehrere Stunden dauern, so die LVB in einer Stellungnahme, die dem SBB Altwest vorliegt. Die LVB schätzt, dass somit bis zu 4.000 Fahrgäste der Linie 7 (Spitzenstunde vor Corona Zeiten) mittelbar oder unmittelbar durch eine/-n (in Zahlen: 1) Falschparker/-in betroffen sind.“

So etwas verdirbt nicht nur Straßenbahnfahrer/-innen die Arbeit, sondern den Nutzern der Straßenbahn auch das Mitfahren.

Eine Lösung für dieses Dauerproblem kann auch nicht der jüngste Stadtratsbeschluss zum verstärkten Abschleppen solcher falsch abgestellten Kraftfahrzeuge sein. Hier hilft nur noch ein absolutes Halteverbot. Das kann natürlich auch nicht der Stadtrat beschließen. Er kann nur den OBM beauftragen, das prüfen zu lassen.

Aber die Signale aus dem Verkehrsdezernat zeigen, dass man das Problem mittlerweile ganz genauso sieht: „Das Anliegen, mit zusätzlichen verkehrsregelnden Maßnahmen die auftretenden Behinderungen und Fahrzeitverluste im Verlauf der Linie 7 entgegenzuwirken, ist nachvollziehbar.  Ob dies entsprechend der Kriterien nach StVO erforderlich und möglich ist, wird geprüft. Dazu müssen, auch um die betreffenden Straßenabschnitte zu identifizieren, in Abstimmung mit der LVB GmbH noch genauere Untersuchungen erfolgen. Als Prüfzeitraum wird daher die Zeit bis zum Ende des II. Quartals benötigt, bis zum Schuljahresbeginn wäre dann bei positivem Prüfergebnis eine Umsetzung möglich.“

Das heißt: Eigentlich ist es kein Alternativvorschlag in dem Sinn, den das Verkehrsdezernat jetzt zum Antrag des Stadtbezirksbeirats Altwest aus dem Februar geschrieben hat. Doch die dort gewünschte Umsetzung der Prüfung bis Ende April ist natürlich nicht zu schaffen. Und eine kleine Korrektur gibt es für den zweiten Antragspunkt, wo der Stadtbezirksbeirat die Prüfung von absoluten Parkverboten gefordert hatte.

Aber die gibt es laut StVO nicht, sondern nur absolute Halteverbote. Aber die kann man durchaus auch auf weiteren Straßenabschnitten prüfen, so das Verkehrsdezernat. Und wenn nichts dazwischenkommt, könnte die eine oder andere Maßnahme schon zum Schuljahresbeginn im September greifen.

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten alle Artikel der letzten Jahre auf L-IZ.de zu entdecken. Über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 2 Kommentare

Ja genau, Uwe. Mitgedacht!
Sie sind wohl mittendrin
In der Situation,
Und auch ein wenig aufgebracht.
Ja, das versteh’n wir schon.
Vor beinah vierzig Jahren
Da wusste schon Max Goldt,
Wen man im Falle solchen Falles
Unabdingbar holt, denn:
“Da hilft nur noch Hubschraubereinsatz, Hubschraubereinsatz, Hubschraubereinsatz….”
https://www.youtube.com/watch?v=ExSlmfdHx44

“Eine Lösung für dieses Dauerproblem kann auch nicht der jüngste Stadtratsbeschluss zum verstärkten Abschleppen solcher falsch abgestellten Kraftfahrzeuge sein. Hier hilft nur noch ein absolutes Halteverbot.”

Ein Denkfehler! Leute, die so blöd sind, ihr Auto zu abzustellen, dass es die Straßenbahn blockiert, lassen sich davon auch durch Halteverbotsschilder nicht abbringen. Die einzig denkbare Lösung zur Sofortabhilfe im Falle des Falles wäre sofortiges Abschleppen und Verschrotten des Fahrzeuges…

Schreiben Sie einen Kommentar