Irgendwann ist es wirklich genug. Der Stadtrat diskutiert ja nicht ohne Grund seit Monaten über das Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Kraftfahrzeuge – und zwar vor allem, wenn sie den Straßenbahnverkehr lahmlegen. Das sahen OBM und Landesdirektion zwar anders. Aber dem Stadtbezirksbeirat Altwest ist das jetzt genug. Statt Parkverbot fordert er jetzt ein absolutes Halteverbot vorm Diakonissenkrankenhaus.

„Der Oberbürgermeister lässt prüfen, wie in der Georg-Schwarz-Straße zwischen der Haltestelle Diakonissenkrankenhaus und der Uhlandstraße beidseitig absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) angeordnet werden kann“, beantragt der Stadtbezirksbeirat Altwest jetzt, der in den vergangenen Jahren immer wieder neue Vorstöße unternahm, um das Wildparken vorm Diakonissenkrankenhaus in der Georg-Schwarz-Straße in den Griff zu bekommen.Denn immer wieder parken Krankenhausbesucher ihr Auto direkt vor dem Eingang zum Krankenhausgelände, ohne Rücksicht darauf zu nehmen, dass hier auch noch die Straßenbahnlinie 7 durch muss. Deshalb kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Blockierungen der Straßenbahn. Und während der Stadtrat mit dem OBM über das zügige Abschleppen solcher falsch geparkten Autos diskutierte, ging das 2020 munter weiter.

„2020 wurde die Linie 7 nach LVB Angaben 24 Mal durch Falschparker behindert“, stellt der Stadtbezirksbeirat Altwest jetzt in seinem neuen Antrag fest.

„Allein 17 der Behinderungen entfielen auf den in Beschlusspunkt 1 angegeben Streckenabschnitt (zwischen der Haltestelle Diakonissenkrankenhaus und der Uhlandstraße, d. Red.). Jeweils 3 weitere Behinderungen durch Falschparker entfielen auf den ebenfalls in der Georg-Schwarz-Straße gelegenen Streckenabschnitt zwischen Merseburger Straße und Erich-Köhn-Straße im Leipziger Westen und auf die Annenstraße im Leipziger Osten. Ein weiterer Fall erfolgte während einer Umleitungsphase in der Rathenaustraße in Leipzig-Leutzsch in der sonst kein regelmäßiger Straßenbahnverkehr stattfindet.“

Die Georg-Schwarz-Straße ist schlicht zu schmal dafür, dass hier Autos auch noch in zweiter oder anderthalber Reihe parken. Sie legen sofort die Straßenbahn lahm. Und das für einen Zeitraum, der erhebliche Verspätungen im LVB-Liniennetz zur Folge hat.

Der Stadtbezirksbeirat dazu: „Die LVB gibt die Zeit zwischen Meldung der Störung und deren Behebung mit 20–25 Minuten an. Damit werden durch eine/-n Fehlparker/-in 2–3 weitere Bahnen direkt ausgebremst. Zudem schaukelt sich die dadurch entstehende Taktlücke von bis zu 30 Minuten auf den gesamten Linienverlauf auf. Bis der Takt wieder stabil gefahren werden kann, kann es mehrere Stunden dauern, so die LVB in einer Stellungnahme, die dem SBB Altwest vorliegt. Die LVB schätzt, dass somit bis zu 4.000 Fahrgäste der Linie 7 (Spitzenstunde vor Corona Zeiten) mittelbar oder unmittelbar durch eine/-n (in Zahlen: 1) Falschparker/-in betroffen sind.“

Und weil die Georg-Schwarz-Straße auf dem Großteil ihrer Länge derart schmal ist, müsste die Verwaltung gleich mehrere Abschnitte prüfen, ob dort die Verhängung eines absoluten Halteverbots möglich ist. Nötig sind sie schon lange. Und gerade auf der Linie 7 tragen die Falschparker massiv dazu bei, die Attraktivität des ÖPNV massiv zu beeinträchtigen.

Und so formuliert der Stadtbezirksbeirat West noch folgende Antragspunkte:

„Weitere Streckenabschnitte im Verlauf der Linie 7 werden in die Prüfung zur Einrichtung von absoluten Parkverboten einbezogen.

Es wird geprüft, ob der gewonnen Straßenraum vom Diakonissenkrankenhaus bis zur Erich-Köhn-Straße in eine Radverkehrsanlage umgewidmet werden kann.

Die Prüfungen erfolgen bis Ende April 2021 und die Umsetzung erfolgt bis spätestens zu Beginn der Sommerferien in Sachsen 2021.“

Das ist schon eine härtere Gangart und man ahnt schon, wie schwer sich die Straßenverkehrsbehörde tun wird, dem Folge zu leisten. Aber Zeit zum Prüfen hatte sie eigentlich genug. Denn das Problem hat sich seit Jahren aufgeschaukelt. Seit dem Umbau der Haltestelle 2015 hat sich das Problem verschärft. Und selbst nachdem der Stadtbezirksbeirat ein Parkverbot vorm Diakonissenhaus gefordert hatte, wurde weiter fahrlässig geparkt, als wäre Verkehrsbehinderung nichts, was in der StVO irgendwo thematisiert wäre.

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