Manche Zeitungen spielen nur zu gern mit der Unwissenheit ihrer Leser, lancieren Geschichten, denen der Boden fehlt, und schüren Volkes Frust, egal, ob die Sache Hand und Fuß hat. Jetzt war es mal wieder die Bild-Zeitung, die ihre Leser damit schockierte, die Stadt Leipzig habe potenzielle Bieter getäuscht, als sie selbst für die Freifläche am Connewitzer Kreuz mitbot. Wie leicht lassen sich Leipziger Investoren eigentlich täuschen? Oder hatte hier einer nur auf ein Schnäppchen spekuliert?

Die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat jedenfalls fand diese neue Bilds-Story so ziemlich daneben. Der Vorsitzende der Leipziger Linken und Stadtrat Dr. Adam Bednarsky sowie der Stadtbezirksbeirat Siegfried Schlegel können die Mutmaßungen in der Bildzeitung vom 27. Mai zur Südspitze am Connewitzer Kreuz jedenfalls nicht nachvollziehen, wonach an der Connewitzer Spitze Baurecht bestünde und dass potenzielle Bieter zur Versteigerung am 6. Mai im Amtsgericht getäuscht worden wären.Natürlich hätte man dort bauen können. Jedenfalls bis zum März. Es ist eine einst bebaute Fläche, deren Bebauung im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde. Und so hatte es auch das Stadtplanungsamt im Januar auf eine Anfrage von Linke-Stadträtin Juliane Nagel erklärt.

Nur war man sich im Stadtbezirksbeirat Süd einig, dass man hier eigentlich keine Bebauung haben wollte. Und im Stadtrat fand sich dafür auch eine Mehrheit.

Einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion im Stadtrat gab es auch. Und er traf sich entsprechend mit den Intentionen der Verwaltung, auch wenn er am Ende nicht mehr in die Beschlussfassung kam. In der Stellungnahme des Stadtplanungsdezernats hieß es dazu:

„Der Erlass einer Veränderungssperre nach § 15 BauGB ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich und nicht zielführend im Hinblick auf die Erreichung der Planungsziele. Die Fläche liegt im Sanierungsgebiet Leipzig-Connewitz / Biedermannstraße. Die Anwendung der Plansicherungsinstrumente (Veränderungssperre bzw. Zurückstellung von Baugesuchen) ist daher nach § 14 Abs. 4 und 15 Abs. 2 BauGB nicht zulässig, da auf Grundlage des § 144 BauGB eine Genehmigungspflicht für Vorhaben im Sanierungsgebiet besteht.“

„Aufgrund dessen wurden parallel zum Aufstellungsbeschluss die Sanierungsziele des o.g. Sanierungsgebietes, wonach das Plangebiet – entgegen der Begründung des Antrags – derzeit als städtebaulicher Neuordnungsbereich ausgewiesen ist und die ehemals vorhandene Blockrandstruktur vollständig wieder errichtet werden sollte, geändert. Die diesbezügliche Vorlage VII-DS-02459 wurde in der Ratsversammlung  am 31.03.2021 beschlossen, danach wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ebenfalls in der Ratsversammlung am 31.03.2021 gefasst.“

Das alles war öffentlich. Da hätte man auch im Hause „Bild“ mitbekommen können, dass Leipzig hier mit einer klaren Absicht in die Zwangsversteigerung gehen würde. Alles ist öffentlich und nachlesbar. Bis hin zur Änderung des Bebauungsplanes, die dann am 31. März vom Stadtrat beschlossen wurde.

Entsprechend seltsam finden Bednarsky und Schlegel die Windmacherei in der Boulevardzeitung.

„Tatsache ist, dass auf Vorschlag der vier Vertreter der Linken der Stadtbezirksbeirat im Januar einen Haushaltsantrag für den Doppelhaushalt 2021/2022 zum Erwerb des Eckgrundstücks an der Südspitze des Connewitzer Kreuzes gestellt hatte. Ziel war und ist es, die dahinterliegende städtische Freifläche mit Sportfläche mit Aufenthaltsangeboten zum Kreuz zu erweitern“, schildern sie die eigene Vorgehensweise in diesem Prozess.

„Gleichzeitig war für diese Grundstücke beantragt worden, gemäß Baugesetzbuch ein Bebauungsplanverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und zeitgleich eine Veränderungssperre zu beschließen. Außerdem war die Stadtverwaltung aufgefordert worden, die notwendigen Schritte zur Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes für die Stadt einzuleiten. Zusätzlich hatte die Linksfraktion im Stadtrat einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche für das Grundstück gestellt.“

Aber das Planungsdezernat wies zu Recht darauf hin, dass eine Kommune bei einer Zwangsversteigerung kein Vorkaufsrecht ausüben kann. Und in gewisser Weise war durch die Ansetzung der Zwangsversteigerung auch ein terminlicher Druck gesetzt, was trotzdem unverständlich macht, warum ausgerechnet die sonst so gut informierten Immobilieninvestoren nicht über die Absichten der Stadt hätten informiert sein sollen.

„Da für den 6. Mai die Grundstücksversteigerung im Amtsgericht festgesetzt worden war, beschloss der Stadtrat am 31. März zwei vorher veröffentlichte Vorlagen der Verwaltung für die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß Baugesetz und die Begründung für den Bebauungsplan mit Erhalt der vorhandenen Grünfläche und deren Erweiterung durch das zur Versteigerung anstehende Grundstück“, benennen Bednarsky und Schlegel die Vorgehensweise des Stadtrates.

„Durch die zweite Vorlage wurden am selben Tag die Sanierungsziele für diese Grundstücke im 1990 förmlich beschlossenen Sanierungsgebiet Connewitz-Biedermannstraße mit dem Sanierungsziel Ausweisung als öffentliche Grünfläche beschlossen. Damit wird eine Balance zwischen Verdichtung und Freiraum in diesem Gebiet geschaffen.“

Die Stadt hatte in den zurückliegenden Jahren mehrfach versucht, das nichtstädtische Grundstück vom ehemaligen Eigentümer zu erwerben. Erwerb und Ausgestaltung der Grünfläche sollen aus den Ausgleichszahlungen im Sanierungsgebiet Connewitz finanziert werden.

Stadtrat Dr. Adam Bednarsky und Stadtbezirksbeirat Siegfried Schlegel können deshalb die in der Bildzeitung vom 27. Mai zur Südspitze am Connewitzer Kreuz geäußerten Mutmaßungen eines „Vermittlers“ nicht nachvollziehen, wonach Baurecht bestünde und im Zwangsversteigerungsverfahren ein bis zu dreifach höherer Zuschlagswert erzielbar gewesen wäre und gar potenzielle Bieter am 6. Mai im Amtsgericht getäuscht worden wären. Nur seltsamerweise hat niemand so viel geboten. Vielleicht genau aus dem Grund: Man wusste sehr genau um die Willensbildung in Connewitz und in der Ratsversammlung.

Die Vorlage „Sanierungsgebiet ,Leipzig / Connewitz-Biedermannstraße‘, Änderung der Sanierungsziele“ wurde übrigens am 31. März in der Ratsversammlung mit 46:0:9 Stimmen eindeutig beschlossen. Deutlicher konnte der Stadtrat gar nicht zeigen, dass er am Connewitzer Kreuz „eine öffentliche Grünfläche“ haben will.

Die Abstimmungen am 31. März 2021 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten alle Artikel der letzten Jahre auf L-IZ.de zu entdecken. Über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

“Intention” schreibt man mit zwei harten t.

Ansonsten stand bei der Connewitzer Spitze es wohl nur um wenige Wochen Spitz auf Knopf. Liest sich so, als ob der Stadtrat im letzten Moment einmal etwas Richtiges beschlossen hätte.

Schreiben Sie einen Kommentar