Die Verwaltung der Stadt Leipzig will für den Bebauungsplan Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße / Delitzscher Straße“ mit der Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Im Juli hat sie dazu die entsprechende Beschlussvorlage freigegeben. Aber im Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte sorgt die für Irritationen, denn irgendwie fehlen die Vorgaben zu Baukultur und Bauqualität.

Die entsprechende Beschlussvorlage Nr. VII-DS-02661 sollte der Stadtbezirksbeirat Leipzig Mitte in seiner Septembersitzung zur Kenntnis nehmen. Bei der Sichtung der Vorlage war der Beirat freilich darüber irritiert, dass in der Auflistung von Strategischen Zielen (Seite 3), der Punkt Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur fehlten.

„Der Beirat ist sich einig, dass für ein neues Stadtquartier, in dem einmal tausende Bewohner wohnen, arbeiten und lernen sollen, neben Fragen der Nachhaltigkeit natürlich auch Aspekte von guter Gestaltung und Architektur eine Rolle spielen müssten, insbesondere für die geplanten Hochpunkte und Bauten in Holz- oder Holz-Hybrid-Bauweise“, kommentiert Beiratsmitglied Falk Warnecke die Kritik des Beirats an der Vorlage.

„Der SBB hat große Sorgen, dass diese Fragestellungen nach Gestaltung und Qualität unter die Räder kommen. Der Stadtbezirksbeirat Mitte hat nun einen eigenen Antrag für den Stadtrat ins Verfahren gegeben und fordert darin mehr Bürgerbeteiligung und einen eigenen Architekturwettbewerb und/oder ein verbindliches Gestaltungshandbuch, als verbindliche Komponenten im künftigen Bebauungsplan Nr. 416 und die Umsetzung von früheren Stadtratsbeschlüssen wie VI-A-06105-NF-03.“

In diesem Stadtratsbeschluss von 2018, der damals von der Grünen-Fraktion eingebracht wurde, heißt es zum Thema Baukultur: „Die Stadt Leipzig und der Vorhabenträger sind sich einig, dass eine hochwertige, lebendige und nutzerorientierte Gestaltung des Quartiers erfolgen soll, die dem Quartier einen besonderen Charakter gibt und eine für die Gestaltung der inneren Stadt angemessene Erscheinung gibt.

Neu: Dafür wird ein verbindliches und für den Vorhabenträger verpflichtendes Gestaltungshandbuch mit den folgenden Themen erstellt:

1. Gestaltung von Gebäuden, Fassaden und Dachformen
2. Bestimmung von Materialien, Farben und Erscheinungsformen
3. Gestaltung der Blöcke für ein differenziertes Erscheinungsbild
4. Hochwertiges Freiraumkonzept in der Grüngestaltung
5. Hochwertige, angemessene Ausstattung der öffentlichen Freiflächen
6. Entsprechende zukunftsweisende und wertige Spielplätze
7. Integration des ökologischen Gesamtkonzeptes in die Gestaltung
8. ökologische Wertigkeit und Vernetzung im Kontext mit der Baukultur.“

Dass das jetzt auf einmal mit keiner Silbe erwähnt wird, sorgt im Stadtbezirksbeirat zumindest für Irritationen. Falk Warnecke: „Trotz wechselnder Eigentümer muss es der Stadt ein Anliegen sein, über den Bebauungsplan und in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger,  hohe planerische Ansprüche für das 25 ha große Quartier am ehemaligen Freiladebahnhof durchzusetzen.“

Der Beschlussvorschlag des SBB Leipzig-Mitte

Beschlusspunkt 1

Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur gehören zu den strategischen Zielen im Planungsbereich Bebauungsplan Nr. 416.

Durch geeignete Verfahren wird eine architektonisch hochwertige Gestaltung aller Bauwerke und Freiflächen, auch der geplanten Holz- und Holz-Hybrid-Bauten gewährleistet und deren Einfügen in das neue Quartier und seiner gründerzeitlichen Umgebung untersucht und sichergestellt.

Beschlusspunkt 2

Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches für das Quartier unter Berücksichtigung der geplanten Holz- und Holz-Hybrid-Bauten und unter Mitwirkung des Gestaltungsforums der Stadt Leipzig und des Nachbarschaftsforums. Die Ergebnisse werden als verbindliche Vorgaben in den Bebauungsplan Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße“ eingearbeitet.

Beschlussvorschlag 3

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Quartiersentwicklung wird gemeinsam mit dem Vorhabenträger (in Präsenz, hybrid oder digital) fortgeführt. Etablierte Formate wie das Nachbarschaftsforum sollen fortgeführt oder durch geeignete Beteiligungsformate ergänzt werden.

Sachverhalt Begründung des Antrags

Zu Beschlusspunkt 1:

Als neues und innenstadtnahes Quartier, übernimmt der ehemalige Eutritzscher Freiladebahnhof in seiner geplanten Struktur künftig eine städtebauliche Vermittlerrolle zwischen den stadtbildprägenden und baukulturell wertvollen Leipziger Stadtquartieren sowie dem Zentrumsbereich der Stadt.

Die geplante Bauweise mehrerer Gebäude in Holz- und Holz-Hybrid-Bauweise würden im Leipziger Zentrumsbereich eine Besonderheit darstellen. Um diese innovative Baustruktur in die bestehende Umgebungsbebauung mit ihren differenzierten Gestaltungselementen einzupassen, wird für die Holz- und Holz-Hybrid-Bauten ein eigener Architekturwettbewerb durchgeführt und/oder ein verbindliches Gestaltungshandbuch erarbeitet.

Es ist sicherzustellen, dass sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und städtebaulich vertretbar ist. Ferner müssen die in der Bürgerbeteiligung und/oder vom Nachbarschaftsforum erarbeiteten Vorschläge und Hinweise in angemessener Form im laufenden Verfahren berücksichtigt werden.

Die Planungshistorie, Größe und Eigenart des Vorhabens begründen ein öffentliches Interesse in der Wahrung, Qualifizierung und Durchsetzung beschlossener Leitbilder und planerischen Zielstellungen in der weiteren Entwicklung des neuen Quartiers auf dem ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof.

Zu Beschlusspunkt 2:

Die Stadt Leipzig setzt damit den Stadtratsbeschluss: Quartiersentwicklung „Eutritzscher Freiladebahnhof“: Masterplan und ergänzender städtebaulicher Vertrag vom 27.09.2018, Nr. VI-A-06105-NF-03, insbesondere mit den Punkten 3e, im weiteren Planungsverfahren und mit dem neuen Vorhabenträger um:

„3e: Planungsziele:
hier: Baukultur – Qualität und Gestaltung; Gestaltungshandbuch

– Die Stadt Leipzig und der Vorhabenträger sind sich einig, dass eine hochwertige, lebendige und nutzerorientierte Gestaltung des Quartiers erfolgen soll, die dem Quartier einen besonderen Charakter gibt und eine für die Gestaltung der inneren Stadt angemessene Erscheinung gibt.

Dafür wird ein verbindliches und für den Vorhabenträger verpflichtendes Gestaltungshandbuch mit den folgenden Themen erstellt:

1. Gestaltung von Gebäuden, Fassaden und Dachformen
2. Bestimmung von Materialien, Farben und Erscheinungsformen
3. Gestaltung der Blöcke für ein differenziertes Erscheinungsbild
4. Hochwertiges Freiraumkonzept in der Grüngestaltung
5. Hochwertige, angemessen Ausstattung der öffentlichen Freiflächen
6. Entsprechende zukunftsweisende und wertige Spielplätze
7. Integration des ökologischen Gesamtkonzeptes in die Gestaltung
8. ökologische Wertigkeit und Vernetzung im Kontext mit der Baukultur.“

Zu Beschlusspunkt 3:

Die Stadt Leipzig setzt damit den Stadtratsbeschluss: Quartiersentwicklung „Eutritzscher Freiladebahnhof“: Masterplan und ergänzender städtebaulicher Vertrag vom 27.09.2018, Nr. VI-A-06105-NF-03, insbesondere mit dem Punkt 3h, im weiteren Planungsverfahren und mit dem neuen Vorhabenträger um:

„3h: Fortführung der Öffentlichkeitsbeteiligung / integrierten informellen Bürgerbeteiligung

Auf Wunsch des Vorhabenträgers soll die bisherige Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung bestehend aus Bürgerforum und Nachbarschaftsforum fortgesetzt werden. Die genauen Rahmenbedingungen, Inhalte und Vorgehensweisen legen Stadt und Vorhabenträger gesondert fest.“

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Reisetipp: in Berlin das neu errichtete Nikolaiviertel (zentral gelegen, westlich vom Alex) besuchen. Ist mausetot.

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