Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihr wahrscheinlicher Nachfolger Olaf Scholz und die Ministerpräsident/-innen haben sich am Donnerstag, dem 2. Dezember, auf weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie geeinigt. Zumindest für die Menschen in Sachsen wird sich jedoch wenig ändern – vieles davon gilt bereits jetzt, teilweise in verschärfter Form. Zudem ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geplant, wodurch sich die Maßnahmen in Sachsen nochmals verschärfen könnten.

Die gemeinsamen Maßnahmen, die im gesamten Bundesgebiet unabhängig von Inzidenzen gelten sollen, werden in einem Beschlusspapier (PDF) als „Akt der nationalen Solidarität“ bezeichnet. Das bedeutet, dass auch Bundesländer mit relativ niedrigen Inzidenzen die Maßnahmen mittragen sollen.Künftig sollen Kultur-, Gastronomie- und Freizeitangebote sowie der Einzelhandel nur noch für Geimpfte und Genesene möglich sein. Geschäfte des täglichen Bedarfs – darunter Supermärkte und Apotheken – sind von der Regel ausgenommen. Für Kultur, Gastronomie und Freizeit können die Länder zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorschreiben.

Kultur und Freizeit in Sachsen bereits dicht

In Sachsen gilt die 2G-Regel für den Einzelhandel und die Gastronomie bereits seit Anfang vergangener Woche. Letztere muss zudem bereits um 20 Uhr schließen. Kultur- und Freizeitangebote sind derzeit komplett geschlossen. Im Freistaat ändert sich durch diese Regelung also zunächst nichts.

Auch von den neuen Beschränkungen für Großveranstaltungen ist Sachsen nicht betroffen. Diese sind bereits verboten oder müssen – beispielsweise im Profifußball – ohne Zuschauer/-innen stattfinden. Bundesweit gilt die Regel, dass für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen maximal 5.000 und im Freien höchsten 15.000 Zuschauer/-innen erlaubt sind.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bedauerte anschließend auf einer Pressekonferenz, dass es nicht gelungen sei, sich bundesweit auf Sportveranstaltungen ohne Zuschauer/-innen zu einigen. „Der Sport hätte Vorbild sein können“, so Kretschmer.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Treffen sich Geimpfte und Genesene privat, soll es weiterhin keine Kontaktbeschränkungen geben. Nehmen Ungeimpfte an den Treffen teil, sind jedoch nur noch Zusammenkünfte von Menschen aus zwei Haushalten erlaubt, wobei es aus einem der beiden Haushalte maximal zwei Personen sein dürften. In Sachsen ist die aktuelle Regel ähnlich, jedoch ist es hier nur eine Person aus dem weiteren Haushalt.

Weiterhin wurde festgelegt, dass Clubs und Diskotheken spätestens bei einer 7-Tage-Inzidenz von 350 schließen müssen. In Sachsen sind diese Einrichtungen ebenfalls geschlossen. Die Inzidenz liegt hier aktuell über der Marke von 1.000, wobei unklar ist, wie hoch genau sie ist. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sagte heute, dass die genaue Inzidenz derzeit wegen der Überlastung der Ämter nicht sicher festgestellt werden könne.

Omikron-Variante in Sachsen noch nicht bestätigt

Zudem wies Köpping darauf hin, dass es bislang keine Bestätigung für die Omikron-Variante in Sachsen gebe. Am Montag hatte die Leiterin des Leipziger Gesundheitsamtes in einer Online-Konferenz gesagt, dass es einen bestätigten Fall gebe. Laut Köpping handelt es sich jedoch lediglich um einen Verdachtsfall, der noch überprüft werden müsse.

Wie im Vorjahr werden Ansammlungen und Feuerwerksverkauf zu Silvester erneut verboten. Weiterhin gilt überall in Schulen eine Maskenpflicht. Ab einer Inzidenz von 350 dürfen sich bei privaten Zusammenkünften in Innenräumen maximal 50 Geimpfte beziehungsweise Genesene treffen – im Außenbereich maximal 200.

Die Konferenz der Ministerpräsident/-innen hat sich zudem mit dem Thema Impfen beschäftigt. Bis Ende des Jahres sollen 30 Millionen Impfungen – egal ob erste, zweite oder dritte – ermöglicht werden. Zudem soll geregelt werden, dass Personen ohne Drittimpfung nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr als vollständig geimpft gelten.

Bundestag soll über Impfpflicht abstimmen

Zu Beginn des kommenden Jahres soll sich der Bundestag außerdem mit einer allgemeinen Impfpflicht beschäftigen. Sowohl Bundeskanzlerin Merkel als auch Olaf Scholz haben sich für eine Impfpflicht ausgesprochen. Im Bundestag scheint eine Mehrheit derzeit wahrscheinlich.

Für die kommenden Tage ist aber zunächst eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes geplant. Damit soll den Ländern dauerhaft ermöglicht werden, noch schärfere Maßnahmen selbständig zu ergreifen. Die aktuellen Übergangsregelungen, auf die sich Sachsen derzeit bezieht, sollen zunächst verlängert werden.

Sachsen will kommende Woche über Maßnahmen beraten. Die aktuelle Corona-Notfallverordnung gilt bis zum 12. Dezember.

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