Das Verkehrs- und Tiefbauamt /(VTA) hätte auch schreiben können: „Wir warten auf den Bundesverkehrsminister.“ Denn noch ringt der Deutsche Städtetag mit dem Bundesverkehrsministerium darum, dass Tempo 30 in den Städten zur Regelgeschwindigkeit werden kann – auch auf Hauptstraßen. Dabei versteht das VTA nur zu gut, warum sich Stadtrat Thomas Kumbernuß (Die PARTEI) in der Wolfgang-Heinze-Straße Tempo 30 wünscht. Nur vorerst führt da kein Weg hin.

„Die Wolfgang-Heinze-Straße kennzeichnet ein hoher Verkehrsdruck sowohl durch die  Anbindung an die B2 und darüber hinaus auch durch motorisierte Verkehrsteilnehmende, die zum Erreichen der nahen Erholungsgebiete Wildpark und Cospudener See gerne durch Leipzigs wohl schönsten und bekanntesten Stadtteil fahren. Dieser Verkehrsdruck und die Tatsache, dass wild auf den Radwegen parkende Autos die Sicht auf eine der wichtigsten Magistralen von Connewitz versperren, machen eine Überquerung selbiger zu einem gefährlichen Unterfangen.Doch selbst unabhängig von zum Teil zugeparkten Radwegen ist die Nutzung selbiger nicht immer gefahrenfrei möglich, wird sich nur in den seltensten Fällen an die vorgeschrieben 1,50 m beim Überholen von Radfahrenden durch motorisierte Verkehrsteilnehmende gehalten“, hatte Thomas Kumbernuß in seinem Antrag geschrieben, mit dem er „bis spätestens Ende 2. Quartal 2022“ eine Prüfung seines Anliegens wünschte.

„Im Interesse einer erhöhten Verkehrssicherheit wird deshalb eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Wolfgang-Heinze-Straße gefordert, wodurch zudem eine erhöhte Lebensqualität durch weniger Lärmemission insbesondere in den Abend- und Nachtstunden geschaffen würde.“

Und auch das VTA findet das Anliegen nur zu verständlich:

„Das Anliegen selbst ist insbesondere in Bereichen von Geschäftslagen, mit erhöhter Fußgängerfrequentierung und Querungsbedarfen, sowie aus Gründen des Lärmschutzes nachvollziehbar und wird vonseiten der Stadtverwaltung Leipzig begrüßt und unterstützt. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist es in diesem Fall jedoch nicht möglich, Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen, da dies gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen würde.

Wir setzen uns jedoch auf allen Ebenen nachdrücklich dafür ein, dass die Gesetzeslage auf Bundesebene geändert wird, damit die Kommunen in Fällen wie diesem perspektivisch einen größeren Handlungsspielraum bekommen (siehe den Stadtratsbeschluss zum Modellvorhaben sowie das Positionspapier der Städteinitiative Tempo 30 unter VII-A-02284-NF-03 und VII-A-02284-Ifo-04).“

Keine vermehrten Unfälle, ganz normaler Lärm

Höchstens eine besondere Unfallgefahrenlage könnte nach der aktuell gültigen StVO die Verhängung von Tempo 30 in der Wolfgang-Heinze-Straße begründen. Aber die ist nicht gegeben, stellt das VTA in seiner Stellungnahme fest:

„Solch eine besondere Gefahrenlage würde z. B. bestehen, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind oder aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten bzw. gefahrenträchtiger Streckenführungen besondere Gefahrensituationen entstehen. Ob solche Beschränkungen in Form der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Einzelfall angeordnet werden, entscheidet regelmäßig die Verkehrsunfallkommission. Eine erhöhte Unfallrate ist in der Wolfgang-Heinze-Straße diesbezüglich nicht bekannt.“

Fußgängerampel in der Wolfgang-Heinze-Straße. Foto: Ralf Julke
Fußgängerampel in der Wolfgang-Heinze-Straße. Foto: Ralf Julke

Zum Queren stehen zwei Lichtsignalanlagen an der Prinz-Eugen-Straße und der Herderstraße zur Verfügung.

Aber wie ist es mit den durchaus recht langen Abschnitten dazwischen?

„Auch wenn das Überqueren der Fahrbahn mitunter subjektiv als unsicher empfunden wird und länger – wie an Hautnetzstraßen üblich und notwendig – gewartet werden muss, gibt es ebenfalls keine besondere Unfalllage bei querenden Fußgängern“, stellt das VTA fest.

„Das gilt auch für das Überholen von Radfahrenden. Für das Verhalten beim Überholen sind die Regelungen des § 5 Abs. 4 einschlägig, nach denen ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben ist.“

Da aber in der Wolfgang-Heinze-Straße auch noch Stellplätze für Autos abmarkiert sind, liegen die Radfahrstreifen schon nah an den alten Gleisen der Straßenbahn. Überholende Kraftfahrzeuge müssten praktisch in den Gegenverkehr ausweichen. Was eigentlich schon streckenweise dazu führt, dass sie sowieso langsamer als 30 km/h fahren müssen.

Denn: „Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass es auf bestimmten Straßen oder Abschnitten nicht mehr ohne Weiteres möglich ist, Radfahrende zu überholen. Wichtig ist auch hier ein gutes Einschätzungsvermögen der aktuellen Situation. Die Erfahrung zeigt: Ein Mindestüberholabstand von 1,5 m beziehungsweise 2 m erfordert in der Regel einen kurzzeitigen Fahrstreifenwechsel. Somit kann ein Radfahrer im betreffenden Abschnitt der Wolfgang-Heinze-Straße bei Gegenverkehr in der Regel nicht überholt werden.“

Das schreibt das VTA ganz trocken hin.

Aber die gültige StVO ist nicht für Radfahrer geschrieben, sondern für einen möglichst reibungslos fließenden Kfz-Verkehr.

Und so seufzt das VTA und stellt fest: „Das Fehlverhalten von einzelnen Personen kann jedoch nicht die Grundlage für die Anordnung von Verkehrsregelung sein. Es sind keine Umstände erkennbar, dass die Kraftfahrer ihren Pflichten entsprechend der o. g. Regel nicht eigenverantwortlich nachkommen und sich StVO-konform verhalten könnten.  – Wenn Radfahrende von Kraftfahrzeugen überholt werden, ist das Unfallrisiko in Leipzig sehr gering. Nach den vorliegenden Untersuchungen der Polizei sind lediglich 0,9 % aller Unfälle mit einer Beteiligung von Radfahrenden auf einen zu geringen Überholabstand zurückzuführen.“

Und auch Lärm und Luftschadstoffbelastung geben aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass, hier eine Tempobeschränkung zu verhängen.

„Aufgrund der örtlichen Verhältnisse ist daher keine Gefahrenlage zu erkennen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit durch Kfz-bedingten Verkehrslärm überschreitet. Aus den genannten Gründen sind Maßnahmen zur Lärm- und Luftschadstoffminderung für den betreffenden Abschnitt der Wolfgang-Heinze-Straße nicht erforderlich und können von der Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet werden“, stellt das VTA fest.

Es verweist dann noch auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept im Fachkonzept Nachhaltige Mobilität sowie die Fortschreibung des Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanes.

Aber die helfen Thomas Kumbernuß und den Besuchern der Wolfgang-Heinze-Straße erst einmal nicht weiter. Es wird noch dauern, bis Leipzigs Straßen tatsächlich verkehrsberuhigt werden und das bekommen, was man Aufenthaltsqualität nennen könnte.

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