Was das Verwaltungsgericht Leipzig da am 3. Februar meldete, klang wie eine komplette Niederlage für den NABU Leipzig: „Eilantrag des NABU gegen Baumfällungen auf Wilhelm-Leuschner-Platz bleibt weitgehend erfolglos“, lautete die Meldung. Aber in der Pressemeldung wurden wieder nur die alten Argumente der Stadt aufgezählt. Man ahnt schon, warum der angesetzte Erörterungstermin mit allen Beteiligten am 31. Januar gescheitert war.

Mit Beschluss vom 2. Februar hat das Verwaltungsgericht Leipzig den Eilantrag des NABU Sachsen gegen die auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz geplanten Baumfällarbeiten weitgehend abgelehnt.Doch dies betrifft nicht das eigentliche Klageverfahren gegen die Fällgenehmigung, sondern nur den Eilantrag des NABU Sachsen vom 22. Dezember, mit dem der NABU auf eine erneute Anweisung der Stadt zu Baumfällungen reagiert hatte.

Das hatte das Gericht durchaus vermerkt: „Am 07.12.2021 ordnete die Stadt die sofortige Vollziehung der Genehmigung vom 19.11.2020 an, um eine Erledigung der Fällarbeiten bis Ende Februar 2022 zu ermöglichen. Anderenfalls drohten wegen des Beginns der Vegetationsperiode erhebliche Verzögerungen beim Baugeschehen.“

In dem noch ausstehenden Hauptverfahren geht es dem NABU vor allem um eine grundsätzliche Klärung der fragwürdigen Genehmigungsverfahren, die den Biotop- und Artenschutz nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigen. Ein Thema, das ja gerade im Januar auch im Leipziger Stadtrat wieder diskutiert wurde. Doch so richtig kommt das erwachende Bewusstsein dafür, wie wertvoll Grünflächen in der Stadt sind, immer noch nicht an gegen die auch gesetzliche verankerte Priorität von Baugenehmigungen.

Und selbst mit der eigentlich verständlichen Forderung aus dem Stadtrat, Fällgenehmigungen für Bäume erst zu geben, wenn es auch eine offizielle Baugenehmigung gibt, tut sich Leipzigs Verwaltung unheimlich schwer. Lieber lässt man – wie am Wilhelm-Leuschner-Platz – die Fläche schon Jahre vor Baubeginn beräumen, auch wenn es nicht einmal eine Ausweichmöglichkeit für die dort lebenden Tiere gibt.

Nicht mal die beauftragten Gutachten gibt es

Diese Aspekte wurden und konnten im Eilverfahren leider nicht ausreichend berücksichtigt werden, stellt der NABU fest. Denn der Wilhelm-Leuschner-Platz ist nur ein Beispiel von vielen vergleichbaren Genehmigungsverfahren, für die eine solche Klärung wünschenswert wäre.

Zudem prüft der NABU Sachsen, ob er gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegt. Denn dieser Weg ist ihm weiterhin eröffnet. Jenseits der rechtlichen Fragen findet es der NABU Sachsen allerdings sehr bedauerlich, mit welchem Nachdruck in der Stadt Leipzig die Fällung von Bäumen, die Rodung von Hecken und die Versiegelung von Freiflächen vorangetrieben wird.

Diese Flächen verlieren damit nicht nur ihre Funktion als Lebensräume, sondern auch ihre Rolle für den Klimaschutz und für die Gesundheit der Menschen. Und das ohne den gesetzlich erforderlichen Ausgleich, kritisiert der NABU. Auch das Gericht hat nur das Hauptargument der Stadt wiederholt, dass das Leibniz-Institut für Länderkunde hier eine wichtige Rolle spielt mit seinem Neubau im Herzen der Stadt.

Dies widerspreche der Notwendigkeit, auf Klimakrise und Artensterben mit einer zeitgemäßen Stadtplanung zu reagieren. Hier passiere leider genau das Gegenteil, kritisiert der NABU.

Leipzigs Innenstadt bald vogelfrei?

Der Eilantrag des NABU Sachsen war nötig geworden, weil die Stadtverwaltung kurz vor den Feiertagen, am 7. Dezember 2021, die sofortige Umsetzung der Fällgenehmigung angeordnet hatte, obwohl es noch gar keine Baugenehmigung gab und bis heute auch nicht gibt. Sogar der Bebauungsplan für das Areal ist noch gar nicht vom Stadtrat beschlossen. Das ist nach Auffassung des NABU eine willkürliche Abfolge von Genehmigungen, die demokratische Beteiligungsverfahren aushebelt und ignoriert.

Zudem gab es nach dem Widerspruch des NABU Sachsen im Januar 2021 bereits im Februar 2021 eine Anordnung der Naturschutzbehörde, dass eine artenschutzfachliche Untersuchung erfolgen muss. Es wurde unter anderem beauflagt, dass ein Konzept über Art und Umfang von erforderlichen Ersatzmaßnahmen vorzulegen ist. Doch dieses Konzept liegt bis heute nicht vor.

Es ist aus Sicht des NABU unverständlich, weshalb diese Auflage einfach ignoriert werden kann und nun offenbar nicht mehr eingefordert wird. Eine kurze Begutachtung mitten im Winter könne eine artenschutzfachliche Untersuchung nicht ersetzen – die meisten betroffenen Tierarten seien gegenwärtig gar nicht feststellbar.

Zudem kam die Untersuchung nur aufgrund des mehrfachen Einschreitens des NABU zustande – sie fand nicht vor der ursprünglichen Fällgenehmigung statt, was aber eigentlich die Voraussetzung sein muss, um eine solche Genehmigung überhaupt zu erteilen.

Das Gericht bezieht sich auf die Fällgenehmigung der Stadt Leipzig und erklärt: „Es bestehe das in der Baumschutzsatzung der Stadt vorausgesetzte öffentliche Interesse an der Erteilung der Fällgenehmigung. Zwischenzeitlich sei eine Teilbaugenehmigung für das Vorhaben des Leibniz-Institutes erteilt, in Kürze ergehe auch die Baugenehmigung. Das Leibniz-Institut sei eine wissenschaftliche Einrichtung, an deren Ansiedlung der Freistaat Sachsen ein erhebliches Interesse habe.“

Druck machen mit Worten

Mit der Formulierung „in Kürze ergehe auch die Baugenehmigung“ wird einerseits bestätigt, dass sie bislang noch gar nicht vorliegt. Trotzdem sollen bereits die Bäume gefällt und Hecken gerodet werden. Schon mit der Wortwahl wird ein Druck aufgebaut, hier schleunigst vollendete Tatsachen zu schaffen.

Vor allem aber wird hier formuliert, dass der Freistaat Sachsen an der Ansiedlung des Leibniz-Instituts ein „erhebliches Interesse“ habe.

„Das mag sein, aber das allein ist nach Auffassung des NABU nicht unter dem ‚öffentlichen Interesse‘ zu verstehen, das in der Baumschutzsatzung gemeint ist. Im Öffentlichen Interesse müsste vielmehr zunächst der Erhalt der Lebensräume für Mensch und Natur und einer gesunden Umwelt stehen“, stellt der NABU fest.

Weiter heißt es „Dass für die auf dem Leuschnerplatz vorkommenden Vogelarten durch die konkrete Baumaßnahme alle als Standort von Nestern geeigneten Brutplätze verloren gingen, sei angesichts der im näheren Umfeld des Baugrundstücks bestehenden Ausweichmöglichkeiten wie auch der öffentlichen Grünflächen der Umgebung (z. B. Johanna-Park) nicht anzunehmen. Maßnahmen zugunsten der Vogelwelt seien zudem auch Bestandteil der Teilbaugenehmigung vom 10.01.2022.“

Genau das ist jedoch nicht der Fall. Die Maßnahmen, die in der Teilbaugenehmigung angeordnet werden, reichen nicht aus, um die lokale Population der nach EU-Recht und nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Vogelarten zu erhalten. Und die „Ausweichmöglichkeiten“, auf die stets verwiesen wird, existieren ebenfalls nicht, stellt der NABU fest.

Es gibt keine Ausweichflächen in der Umgebung

Wenn es geeignete Lebensräume in der Umgebung geben sollte, seien diese bereits von Brutvögeln besiedelt und stünden den vertriebenen Individuen vom Wilhelm-Leuschner-Platz nicht zur Verfügung.

Weit schwerwiegender ist aus Sicht des NABU jedoch die Tatsache, „dass solche geeigneten Lebensräume im Umfeld überhaupt nicht existieren und aufgrund der fortgesetzten Betonpolitik der Leipziger Stadtplanung in der gesamten Stadt sogar mehr und mehr verloren gehen. Die Amseln sind innerhalb von 10 Jahren aus dem Leipziger Stadtzentrum nahezu verschwunden. Gelbspötter, Nachtigall und Dorngrasmücke verlieren nicht nur hier ihren Platz, sondern sind bereits von allen anderen Brachflächen verdrängt worden. Die Leipziger Parkanlagen sind übernutzt, werden naturfern, allein nach Denkmalschutzgesichtspunkten ‚gepflegt‘, sie sind aufgrund dessen als Lebensraum für die betreffenden Arten überhaupt nicht geeignet.“

Wo bleibt der Biotop- und Artenschutz?

Appelle des NABU, für mehr Biodiversität in den Parkanlagen zu sorgen, sind seit vielen Jahren weitgehend unberücksichtigt. Mehrfach hat der NABU Leipzig die Stadt Leipzig aufgefordert, die angeblichen Ausweichflächen zu benennen, auf die betroffene Vögel ausweichen sollen. Diese Anfragen sind unbeantwortet geblieben. Insbesondere wurde nicht dargelegt, wo denn die Ausweichflächen für die Vögel vom Wilhelm-Leuschner-Platz konkret sein sollen.

Eine pauschale Behauptung, dass es solche Flächen gebe, ist nach Auffassung des NABU nicht ausreichend.

Am 31. Januar gab es im Verwaltungsgericht einen sogenannten Erörterungstermin mit der zuständigen Richterin. Dabei hatte der Vorhabenträger angeboten, auf dem gesamten Areal vorübergehend eine Gruppe von fünf Bäumen und einige Sträucher zu erhalten. Außerdem wurde auf eine Begrünung des Gebäudes an der Fassade und auf dem Dach verwiesen.

Diese Maßnahmen stellen jedoch keinen langfristigen ökologisch wirksamen Ersatz für die verloren gehenden Lebensraumfunktionen dar. Deshalb konnte der NABU bei diesem Termin keinem Vergleich zustimmen, teilt der Naturschutzbund mit und verweist darauf, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein vorgezogener Ausgleich erforderlich ist, der den Erhaltungszustand der lokalen Vogelpopulation sichert.

Bereits 2013 hatte der NABU Leipzig auf diese Problematik hingewiesen und dies nachfolgend immer wieder erneuert. Leider entspreche die Stadtplanung bis heute nicht den Erfordernissen des Biotop- und Artenschutzes und die Lebensstättenvernichtung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz wurde ungerührt vorangetrieben.

„Das ganze Vorgehen am Wilhelm-Leuschner-Platz ist nicht nur verwaltungsrechtlich fragwürdig. Angesichts von Klimakrise und Artensterben müsste die Stadtplanung dringend umsteuern und für mehr Biodiversität und für den Erhalt vorhandener Lebensräume sorgen“, mahnt der NABU.

„Warum im Gegensatz dazu die Stadtverwaltung alles unternimmt, so schnell wie möglich so viele Bäume wie möglich zu fällen und so viele Sträucher wie möglich zu roden, ist nicht zu verstehen! Der ökologische Wert der Sträucher und der notwendige Schutz der Lebensstätten wird permanent bestritten, lediglich Fragen des Baumschutzes werden ansatzweise berücksichtigt.“

Wo sind die angeblichen Ausweichflächen?

Der Wilhelm-Leuschner-Platz ist dabei nur eine von vielen Grünflächen, bei denen der Biotop- und Artenschutz missachtet wird. Im Januar hat der Stadtrat beschlossen, dass keine vorzeitigen Rodungen und Fällungen auf stadteigenen Grundstücken mehr erfolgen sollen. Trotzdem wurden kurz darauf auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz erneut vollendete Tatsachen geschaffen.

Unter dem Vorwand einer „Verkehrssicherungsmaßnahme“ wurden Sträucher gerodet und Bäume gefällt. Damit sind nachweislich Lebensstätten von Nachtigall und Rotkehlchen ersatzlos vernichtet worden, zieht der NABU die beklemmende Bilanz. Ergebnis: Ein weiterer Beitrag der Stadt Leipzig zum Artensterben.

Zudem geht aus Sicht des NABU der Stadtratsbeschluss nicht weit genug. Er verhindere nur die Fällungen vor Erteilung einer Baugenehmigung, was ohnehin selbstverständlich sein sollte. Und er betrifft auch nur stadteigene Grundstücke. Außerdem soll er nicht gelten für Grundstücke, auf denen Schulen oder Kitas gebaut werden sollen.

Warum sollen ausgerechnet Kinder in einer vollständig gerodeten Umgebung lernen und spielen, fragt der NABU. Die Planungen für Kita- und Schulneubauten oder Erweiterungen und Sanierungen umfassen in den meisten Fällen die Komplettrodung des Umfeldes, in welchem sich später die Kinder aufhalten.

„Dabei ist Naturerfahrung für die Kinder unerlässlich. Ein naturnahes Umfeld bietet Aufenthaltsräume, regt zum Spielen und Bewegen an und schafft Platz zum Erholen und für Naturerlebnisse“, stellt de Naturschutzbund fest. „Bis vor kurzem sangen noch Jahr für Jahr mehrere Nachtigallen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz. Wo werden Kinder in Zukunft mitten in der Stadt diese Vögel noch erleben können?“

Der NABU hofft jetzt, dass die Stadtpolitik das Negativbeispiel Wilhelm-Leuschner-Platz zum Anlass nimmt, endlich konsequent den Biotopschutz zu gewährleisten. Der NABU Sachsen jedenfalls prüft jetzt, ob er gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreicht.

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Es gibt 7 Kommentare

Ich hätte lieber, dass das Leipziger Umland nicht weiter zersiedelt wird mit immer neuen Einfamilienhäusern, das ist unnötig großer Flächenfraß. Dann lieber Nachverdichtung in der Stadt, dazu gehören auch Büroräume, Handelsflächen etc. Gern mit begrünten Dächern und viel Grün drumherum-
Und wenn wir nichts mehr in Leipzig bauen wollen um Biotope zu schützen (wie gesagt, die Stadt ist für Menschen, nicht für Tiere), dann müssen wir den Zuzug stoppen.

Mich macht dieses Verhalten der Stadtverwaltung traurig. Einer Verwaltung die für rechtsstaatliches Handel stehen muss. Es werden Regeln ignoriert und die Bedenken von Menschen herzlos vom Tisch gewischt. Das passt so alles gar nicht zur angekündigten “Klimakrise” auf die ich mich einstellen soll. Mein Vertrauen in Behördenhandeln stärkt es auch nicht.

Dass es hier nicht nur um eine kleine Ecke ging, ist Ihnen aber nicht entgangen?
Dass wir uns die Großstadt mit dem Zubau-Wahn klimatisch immer mehr “versauen”, dürfte mittlerweile auch bekannt sein.
Dass Sie dann auch keine Vogelhäuschen mehr im Baumarkt kaufen brauchen, ist die Folge.

Ja , Großstadt ist etwas anderes als ein Dorf, aber deswegen muss man – in Zeiten des definitiven Klimawandels und sehenden Auges – nicht wie die Axt im Walde agieren.

Wir leben in einer Großstadt. Die wurde nun einmal für die Menschen gebaut, nicht für die Tiere.
Parks schützen, Auwald schützen – um jeden Preis!
Jeden Baum oder jede überwucherte Ecke – nein.
Vielleicht sollte NABU die Kosten für die Verfahren sparen und davon Grundstücke kaufen und diese dann gern in ein Biotop verwandeln – siehe Nachbarschaftsgärten etc.

Was ist schon die Klimakrise bzw. Klimanotstand gegen das wichtige Leibniz-Institut für Länderkunde?
Es tut weh, solch dummes und geistloses Verwaltungshandeln mit ansehen zu müssen und das auch noch mit dem Segen des Gerichtes.
Wenn in der heutigen Zeit der Platz zwingend einem Neubau weichen muss, dann kann ich doch vorher wenigstens mit allen Möglichkeiten versuchen, das Verlorene zu kompensieren oder der Situation Rechnung zu tragen.
Man sollte hier den OBM in die Verantwortung nehmen.
Es ist Chef und er weiß sehr wohl Bescheid.

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