Was kann man da hinbauen? Was eignet sich eigentlich? Das muss die Stadt für das dreieckige Grundstück Delitzscher Straße, Dübener Landstraße und Nathusiusstraße noch herausbekommen. Deshalb hatte der Stadtrat am 25. Februar auch über den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 430 „Delitzscher Straße/Dübener Landstraße – Nutzungsarten“ zu befinden. Vor allem ging es um eins: das Verhindern eines großen Einzelhändlers an diesem Standort, der den Händlern in Wiederitzsch und Eutritzsch die Kundschaft abziehen würde.
„Das Plangebiet des B-Planes liegt außerhalb der tatsächlich vorhandenen und im STEP ‚Zentren‘ ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Leipzig“, erläuterte das Stadtplanungsamt die Sachlage in der Vorlage, die am 25. Februar auf dem Tisch lag. „Die Umsetzung von zentrenrelevanten Einzelhandelsvorhaben wäre ohne diesen B-Plan nach § 34 BauGB zu prüfen. Mit Blick auf die nähere Umgebung wäre eine Beurteilung eines Einzelhandelsbetriebs durch eine großflächige Handelsnutzung (Bau- und Gartenfachmarkt) vorgeprägt.
Ein Bauantragsverfahren nach § 34 BauGB würde Risiken für die Zentrenstruktur der Stadt bedeuten. Derartige Vorhaben stünden im Widerspruch zu den stadtentwicklungspolitischen Zielen der Stadt, welche auf die Erhaltung und Entwicklung sowie die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche und der Zentrenstruktur abzielen. Dem gegenüber stellt das Plangebiet ein Potenzial für eine gewerbliche Entwicklung dar, das erhalten bleiben soll.“
Der Baumarkt liegt nördlich des Geländes an der Nathusiusstraße. Östlich liegt das Kasernengelände der Bereitschaftspolizei mit seinem Hubschrauberlandeplatz. Westlich der Delitzscher Straße liegt eine große Kleingartenanlage. Nicht nur die Verwaltung kann sich an dieser Stelle nicht noch einen großen Einzelhandelsmarkt vorstellen. Die Vorlage plädiert deshalb dafür, hier einen Gewerbestandort zu entwickeln.
Vielleicht eine Schule? Vielleicht ein paar Wohnungen?
„Nur auf dem Wege der verbindlichen Bauleitplanung ist in diesem heterogen vorgeprägten Gebiet eine abschließende und rechtssichere Steuerung der zulässigen Nutzungen zu erreichen“, schreibt das Stadtplanungsamt dazu.
„Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten, die städtebaulich negative oder sogar schädliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche haben können, sollen nicht zulässig sein. Damit wird bezweckt, entsprechende städtebaulich nachteilige Auswirkungen zu vermeiden. Der sogenannte ‚Werksverkauf‘ auch zentrenrelevanter Sortimente soll zulässig bleiben; dabei soll die dem Werksverkauf dienende Fläche nur einen deutlich untergeordneten Teil der zugehörigen Betriebsstätte umfassen. Damit soll insbesondere gewährleistet werden, dass diese Nutzungen, von denen aufgrund ihrer lediglich sehr geringen Angebotsvielfalt grundsätzlich keine städtebaulich negativen oder sogar schädlichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten sind, weiterhin zulässig sind.“

Zwei Fraktionen war das zu wenig. Die CDU-Fraktion beantragte mit einem Änderungsantrag, dass im B-Plan-Verfahren auch die Schaffung eines weiteren Schulstandortes zu untersuchen sei. Dafür warb CDU-Stadtrat Stefan Artmann. Aber hier wäre endlich auch mal Platz, um über Wohnbebauung nachzudenken, erklärte Grünen-Stadtrat Dr. Tobias Peter.
Beides durchaus nicht ganz einfache Vorhaben. SPD-Stadtrat Andreas Geisler fragte – vielleicht sogar berechtigt –, ob der Versuch, hier eine Schule zu platzieren, nicht eigentlich darauf zielt, die Schule in der Katzmannstraße in Mockau zu verhindern?
Wobei die Stadt das Thema Schulstandort selbst nicht ausgeklammert hat. „Vor einem Jahr haben wir das schon geprüft und getestet“, sagte Baubürgermeister Thomas Dienberg in der Debatte. „Aber damals stand uns die Fläche nicht zur Verfügung.“
Eine lange Vorgeschichte
Die Fläche hat schon eine lange Vorgeschichte. Vor 100 Jahren befand sich hier der Sportplatz des jüdischen Sportvereins Bar Kochba, an den auch eine Station der Leipziger Sportroute erinnert. Es ist die Nr. 18 der Leipziger Sportroute.
Der Platz wurde bis in die 1990er Jahre als Sportplatz genutzt. Dann tauchten für Jahre Tafeln auf, die hier für ein großes Business-Center warben, das nie zustande kam. Und seit geraumer Zeit dient der Platz als ausgelagerter Parkplatz für das Klinikum St. Georg.
Auch über die Frage, ob hier Wohnbebauung in Nachbarschaft von Gewerbe möglich wäre, wurde am 25. Februar diskutiert. Aber wie Baubürgermeister Thomas Dienberg betonte, ging es diesmal nur um einen Aufstellungsbeschluss. Was konkret hier gebaut werden kann, wird erst der tatsächliche B-Plan zeigen.
Vorher – das sagte Dienberg zu – wolle man sowohl den Wunsch der CDU-Fraktion, den Bau einer Schule an der Stelle zu ermöglichen, prüfen, als auch den Wunsch der Grünen, Wohnbebauung nicht auszuschließen. Beides übernahm Dienberg als Protokollnotiz, womit sich die Änderungsanträge von CDU und Grünen erübrigten.
Der eigentliche Aufstellungsbeschluss bekam dann mit 46 Stimmen bei 18 Enthaltungen die notwendige Mehrheit. Sodass sich das Stadtplanungsamt jetzt daran machen kann, hier einen sinnvollen Bebauungsplan zu entwickeln.
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