Mit seinem Vorpreschen beim Stopp für den lange geplanten Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) in Leipzig setzte sich Kulturstaatsminister Wolfram Weimer so richtig in die Nesseln. Und das auch noch kurz vor der Leipziger Buchmesse. Gegenwind bekam er auch aus der sächsischen Staatsregierung. Und am Mittwoch, dem 18. März, ruderte er dann zurück, will es gar nicht so gemeint haben. Aber so macht man nun einmal keine verlässliche Kulturpolitik. Und Vertrauen verspielt man so erst recht.

Worum geht es beim geplanten Erweiterungsbau für die Nationalbibliothek am Deutschen Platz?

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) wurde 1912 als Deutsche Bücherei in der Verlagsstadt Leipzig gegründet, um das gesamte nationale Schrifttum und im Ausland erscheinende Werke in deutscher Sprache zu sammeln, dauerhaft zu archivieren und für die Nutzung zur Verfügung zu stellen. Geregelt ist im aktuellen Gesetz über die DNB, dass alle in Deutschland erschienenen Druckwerke in zweifacher Ausführung archiviert werden müssen.

Da das Volumen an gedruckt erscheinenden Büchern, Zeitschriften und Zeitungen in Deutschland nach wie vor hoch ist, benötigt die DNB einen neuen klimastabilen Magazinbau, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Seit 2018 war der Erweiterungsbau in enger Abstimmung mit allen Zuständigen bestätigt worden.

Nicht mehr zeitgemäß?

Doch auf einmal hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, den Erweiterungsbau mit der Begründung abgelehnt, die Sammlung gedruckter Werke sei nicht mehr zeitgemäß und die DNB solle stattdessen stärker auf digitale Inhalte setzen.

Diese Argumentation verkenne zum einen, dass die DNB bereits in großem Umfang digitale Publikationen sammelt – der Neubau sollte auch ein dringend benötigtes Data-Center enthalten – und öffne einen Gegensatz zwischen digital und analog, der zu kurz greift und nicht gerechtfertigt ist, kritisiert das sächsische Kulturministerium den Alleingang des Kulturstaatsministers.

Das mediale und kulturelle Erbe Deutschlands müsse in beiden Formen dauerhaft gesichert werden, wozu es verlässlicher, resilenter Infrastrukturen bedarf – also Magazinbauten und Datenspeichern.

Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch, wurde dazu recht deutlich: „Die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig ist ein zentraler Anker unserer Kulturlandschaft. Die Digitalisierung und das gedruckte Buch dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden – wir brauchen beides. Der Erweiterungsbau ist notwendig, um das kulturelle Erbe Deutschlands auch künftig verlässlich zu sichern.“

Und auch Lars Rohwer, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband (Bibliotheksverband Sachsen), betonte am Dienstag, 17. März: „Die DNB ist das nationale Gedächtnis, fördert mit ihren Diensten und Angeboten die Informations- und Meinungsfreiheit und stärkt somit zentrale Werte unserer demokratischen Gesellschaft.

Damit sie diese wichtige Aufgabe auch weiterhin gut erfüllen kann, braucht sie entsprechende Rahmenbedingungen, Verlässlichkeit und die Unterstützung der politischen Entscheidungsträger. Daher sollte der Erweiterungsbau, der mit dem integrierten Datenspeicher auch eine zukunftsweisende Investition in den Gründungsstandort der DNB darstellt, nach dem umfassenden Planungsprozess nun auch realisiert werden.“

Der Bibliotheksverband Sachsen als viertgrößter Landesverband im Deutschen Bibliotheksverband e.V. vertritt die Interessen von mehr als 390 öffentlichen und 43 wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen.

Gesetz über Deutsche Nationalbibliothek soll überarbeitet werden

Am Mittwoch, dem 18. März, ruderte der heillos überforderte Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, dann zurück. Er erarbeite derzeit Vorschläge für eine Reform des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG), ließ er vermelden. Dabei „sollen die Entwicklung der Medienmärkte, die zunehmende Digitalisierung und die Praktikabilität der Pflichtablieferung noch stärker berücksichtigt und somit die Abbildung des kulturellen Erbes im gesetzlichen Auftrag angemessen abgesichert werden.“

Doch am Verzicht auf die beiden Pflichtexemplare, die jeder Verlag bei Neuerscheinungen an die DNB abgeben muss, hält er fest. Die DNB „soll ihren Sammelauftrag auch bei der weiterbestehenden Pflichtablieferung physischer Exemplare flexibler umsetzen können, wie mit dem Ersatz der Zweitexemplare durch digitale Exemplare.“

DNB hofft weiter auf den Erweiterungsbau

Doch auch im Zuge dieser Konzepte stellen sich grundsätzliche Fragen, die künftig benötigte Kapazitäten berühren können, heißt es aus der Deutschen Nationalbibliothek. Eine abschließende Prüfung der kostendefinierenden Planungsunterlagen für einen 5. Erweiterungsbau in Leipzig durch die zuständige Bauverwaltung des Bundes stehe noch aus, und die langfristige Finanzierung sei derzeit noch nicht gesichert.

Das daraus resultierende Moratorium bedeute aber nicht, dass das Vorhaben gestrichen sei. Es könne in das laufende Haushaltsaufstellungsverfahren eingebracht werden, sodass hierüber parlamentarisch beraten werden kann.

„Selbstverständlich ist und bleibt der Bund der Deutschen Nationalbibliothek als Schatzkammer unseres schriftlichen Kulturerbes verpflichtet, ebenso wie ihrem Standort in Leipzig“, erklärte Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, am Mittwoch.

„Gleichwohl wollen wir für die Umsetzung ihres umfassenden Sammelauftrags künftig auch die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker einsetzen. Deshalb gilt es, diesen gesetzlichen Sammelauftrag an die veränderten Gegebenheiten unserer digitalen Zeit anzupassen – nicht zuletzt auch mit Blick auf die enger werdenden finanziellen Spielräume der kommenden Jahre. Dabei werden wir gemeinsam auch in Zukunft den Erhalt eingehender physischer Medienwerke sicherstellen.“

So kann man natürlich die völlig aus dem Ruder gelaufene Steuerpolitik des Bundes als Erklärung dafür anführen, dass man auch bei der Kultur die Säge ansetzt. Ziemlich planlos, wie die Wortmeldungen des Ministers deutlich machen.

Optimistisch gab sich am Mittwoch jedenfalls erst einmal der Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek, Frank Scholze: „Wir begrüßen die Entscheidung des Staatsministers sehr, den nächsten Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Baus zu gehen.

Es ist nicht nur unser gesetzlicher Auftrag, sondern auch unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung, das kulturelle Erbe im ‚Gedächtnis der Nation‘ zu bewahren und für künftige Generationen zugänglich zu machen. Dass hierzu inzwischen ein breiter Konsens mit dem Staatsminister und der Öffentlichkeit besteht, ist ein ermutigendes Zeichen für die Zukunft unseres Landes.“

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Passend zum Thema läuft übrigens gerade noch die Sonderausstellung “Forget it?! Zukünfte und Geschichten der Wissensspeicherung” bis nächste Woche (22.3.) im Deutschen Buch- und Schriftmuseum der Deutschen Nationalbibliothek.

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