Es scheint nur eine kleine Passage im geänderten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welches seit Anfang 2026 in Kraft ist, zu sein diese könnte aber dazu führen, dass Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten schneller als bisher von Energiesperren betroffen sind. Es war bis Ende 2025 möglich eine Energiesperre über das Amtsgericht abzuwenden. Seit 2026 liegt die Zuständigkeit für diese Verfahren, unabhängig vom Streitwert, aber bei den Landesgerichten.
Im lesenswerten Artikel von Annelie Kaufmann bei Legal Tribune Online (LTO) wird das Problem umfassend beschrieben. An den Beginn des Artikels stellt LTO die Frage: „Fehler des Bundeswirtschaftsministeriums?“ Das wäre eher ein Armutszeugnis für das Ministerium, wenn dort die Konsequenzen aus der Zuständigkeitsverschiebung nicht bekannt gewesen wären. Das Grundproblem beschreibt die Autorin wie folgt:
„Seit Anfang des Jahres müssen Verfahren zu Strom- und Gassperren an den Landgerichten geführt werden. Mit Anwaltszwang und höheren Kosten – eine zusätzliche Hürde für die Betroffenen, teuer für die Energieversorger und unsinnig für die Gerichte.“
Zusammengefasst bedeutet das für Menschen die durch Zahlungsschwierigkeiten von Energiesperren bedroht sind:
- Sie brauchen einen Anwalt, der das Verfahren beim Landgericht für sie führt. Wer kein Geld für Strom-, Gas- und Heizkosten hat, wird auch keins für einen Anwalt haben.
- Es gibt weniger Landgerichte als Amtsgerichte, diese sind zudem schon jetzt überfordert. Das wird zu langen Verfahrenszeiten führen.
Auch für die Energieversorger wird es teuer, sie brauchen ebenfalls Anwälte. Die Kosten wird am Ende wohl der Schuldner tragen müssen.
Frage an Juliane Nagel
Wir haben die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) gefragt wie der aktuelle Stand der Energiesperren in Sachsen ist und ob es bereits Initiativen zu einer Änderung der Zuständigkeit der Gerichte gibt. Juliane Nagel antwortete:
„Wir haben als Linke gerade eben das Problem von Strom- und Energiesperren im Landtag thematisiert. Energiearmut ist ein wachsendes soziales Problem, im Jahr 2025 gab es in den drei Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig mehr als 7500 Stromsperren. In Leipzig haben sich Stromsperren im Vergleich zu 2024 sogar verdreifacht (von 1200 auf 3600!). Steigende Energiepreise, hohe allgemeine Lebenshaltungskosten und Kürzungen bei der sozialen Absicherung verschärfen die Lage für die Betroffenen. Wir wollen Strom- und Energiesperren wegen Zahlungsverzug und Zahlungsunfähigkeit bundesrechtlich abschaffen und eine sächsische Strategie gegen Energiearmut auf den Weg bringen.
Ein Punkt unseres Antrages ist auch die Forderung nach einer gesetzlichen Klarstellung der Zuständigkeit der Amtsgerichte für Rechtsstreitigkeiten über Strom- und Gassperren bei Streitwerten unter 10.000 Euro. Diese Zuständigkeitsänderung im Energiewirtschaftsgesetz kam scheinbar für viele Beteiligte überraschend. Sie verhindert schnelle und gütliche Lösungen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch den Anwaltszwang und die Entfernung des Landgerichtes erhöhen sich die Barrieren. Es ist unwahrscheinlich, dass Betroffene, die ihre Energierechnungen nicht zahlen können, sich einen Anwalt nehmen. Es muss dringend eine Rückänderung dieser Neuregelung geben, als eine von vielen Maßnahmen um bedürftige Haushalte zu unterstützen!“
Fazit: Es bleibt zu hoffen, dass sich politische Parteien im gesamten Bundesgebiet für die Änderung der Zuständigkeit für diese Verfahren einsetzen und schnellstmöglich die alte Zuständigkeit der Amtsgerichte wieder eingesetzt wird.
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