Das Leipziger Neuseenland boomt, die Fortschreibung des WTNK soll nun mit Bürgerforen (eines fand am Samstag, 23, Juni, statt, ein weiteres ist für 2019 geplant) und Rundem Tisch (mit 20 geladenen Beteiligten aus den vom WTNK betroffenen Bereichen inklusive zwei zufällig ausgewählten Bürgern) demokratische Beteiligung demonstrieren unter Verweis auf die lange, erfolgreiche Tradition von Bürgerbeteiligung in Leipzig: „Das freie Denken ist uns wichtig!“, so der Leiter des zuständigen Amtes für Stadtgrün und Gewässer Rüdiger Dittmar in seiner Begrüßungsrede – mancher Bürger und Verein kann sein wenig fröhliches Lied davon singen.

Der Wassertourismus, der nach wie vor tatsächlich eine Wassernaherholung ist, stehe für Arbeitsplätze (man war geneigt, einzuwerfen, dass diese mehrheitlich solche im Niedriglohnbereich und saisonal befristete sind) und Identität und trete damit die Nachfolge der Braunkohle an. Da den Akteuren die Natur als Lebensgrundlage wichtig sei, würden deren Belange berücksichtigt, die Balance zwischen Nutzung und Naturschutz sei auszutarieren.

Dem würden z.B. die Nutzungs-, naturschutzfachlichen und gewässerökologischen Monitorings dienen – die, das allerdings wurde nicht gesagt, sich bei ihrer Bewertung des jetzigen Zustandes an einem Referenzzustand orientieren, der entweder zynisch vor 1989 liegt, oder sich auf den Beginn der Monitoring-Ära bezieht, auf Daten also, die bereits von zunehmend intensiver Nutzung verzerrt sind.

Das Zeitfenster zwischen diesen beiden Zuständen, als der Floßgraben z. B. entschlammt war, glasklares, fischreiches Wasser führte und mit fast gar keiner Nutzung noch sich selbst überlassen sich ökologisch entwickeln konnte, liegt leider nicht als Vergleichsgröße im Beobachtungszeitraum. Dass diese Art der Zustandskontrolle keine validen Aussagen liefern kann, ist offensichtlich, wird aber geflissentlich ignoriert bzw. ist ganz im Sinne des Erfinders.

Mit aufwendigem (und vermutlich kostenintensivem) Moderatoren-Besteck eines externen Beratungsunternehmens, das (unter Mitwirkung einer hiesigen Anwaltskanzlei, die in anderen naturschutzrelevanten Rechtsauffassungsfragen die Stadt Leipzig vertritt) den Beteiligungsprozess neutral begleiten soll, zielen die WTNK-Macher darauf, die zunehmende Kritik einzusammeln, den BürgerInnen das Gefühl zu vermitteln, an etwas ganz Großem aktiv beteiligt zu sein: der Vision, von Hamburg nach Leipzig (oder umgekehrt) mit dem Boot fahren zu können, ungeachtet aller Tatsachen, deren Auswirkungen jeden Privatunternehmer ein solches Unterfangen wie eine heiße Kartoffeln wegwerfen lassen würden und die nicht nur mit noch fehlenden Verbindungen zusammenhängen, die herzustellen und zu unterhalten den Steuerzahler (und eben keinen Privatunternehmer) viele Millionen kosten werden.

Von einer Güteklasse II der Leipziger Gewässer war die Rede. Dabei kommt kein einziges Leipziger Fließgewässer über den ökologischen Zustand der Note 4 (unzureichend) hinaus. Auch der Floßgraben nicht.

Der Leipziger Floßgraben. Foto: Ralf Julke
Der Leipziger Floßgraben. Foto: Ralf Julke

Obwohl die alten Nutzungsprognosen von der Realität überholt worden seien, füge das also der Natur sichtlich keinen Schaden zu, so das Fazit der Rednerin.

Neben den zwei Bürgerforen und dem Runden Tisch (an dem sich jedeR auch indirekt beteiligen könne, in dem sie/er die namentlich genannten TeilnehmerInnen desselben mit eigenem Anliegen anspreche), können alle, die es wollen, auf der Seite des Grünen Ringes unter WTNK ihre Meinung immerhin noch bis zum 10.08.2018 auf einem vorgefertigten Formular kommunizieren: alle eingehenden Formulare würden durch die prozessbegleitende Beratungsfirma ausgewertet.

Am Ende des Fortschreibungsprozesses (31.12.2019) solle ein fachlich fundiertes, breit diskutiertes und allseits anerkanntes Ergebnis vorliegen als Entscheidungsgrundlage für die zuständige Behörde, welche Einzelprojekte via Genehmigungsverfahren zu prüfen sind und welche nicht. Man könnte das so verstehen: über die Bürgerbeteiligung wird evaluiert, bei welchen Einzelprojekten relevanter Widerstand zu erwarten ist – um zu entscheiden, ob diese dann ein Prüfverfahren (unter Beteiligung der Verbände samt Klagerecht) durchlaufen sollen oder besser nicht.

Das in der Schlussrunde formulierte Bürgeranliegen, doch nun endlich mal das WTNK als Ganzes zu nehmen und auf seine Verträglichkeit zu prüfen, damit man wisse, woran man sei, wird wohl sicher nicht zu den Anregungen gehören, die Eingang in das Fortschreibungspapier finden.

Die keineswegs zufällige Vereinzelung der 100 geplanten WTNK-Projekte und deren sich nicht nur summierenden sondern potenzierenden Folgen fand seine, vermutlich unbewusste, launige Spiegelung im von der Moderatorin vorgetragenen indischen Elefanten-Gleichnis. Nur handelt es sich bei der Umsetzung der WTNK-Pläne weder um den Scherz eines heiter gestimmten Herrschers, noch um eine zum Denken anregende Parabel, sondern um strategisches Vorgehen, das verhindert, die sich kumulativ auswirkenden Folgen der Einzelprojekte in ihrer Gesamtheit und damit in ihrem tatsächlichen Ausmaß wahrzunehmen: der Elefant, wiewohl vom nicht(s) sehenden Einzelnen in seine Gänze nicht erkennbar, ist aber dessen ungeachtet ganz da.

Biologischer Notfall: die untere Weiße Elster. Foto: Ralf Julke
Biologischer Notfall: die untere Weiße Elster. Foto: Ralf Julke

Und so wurde zwar aufgelistet, was alles im Einzelnen überprüft würde (die Allgemeinverfügungen zum Floßgraben und zu den Seen, die Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden zur Gewässernutzung zwischen dem Wehr Wahren und der Luppemündung usw.), es wurde aufgezählt, welche Instrumente es gibt (NATURA2000-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung sowie einen Fachbeitrag nach den WRRL – alles unter Berücksichtigung der hypothetisch geschätzten kumulativen Effekte).

Gleich darauf aber verlautbarte, dass eine naturschutzfachliche Prüfung des WTNK nicht vorgesehen sei, da der Grüne Ring Leipzig als Konzeptträger keine Rechtsform sei und damit keiner rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung einer UVP unterliege. Außerdem sei das WTNK ein Konzept, kein Plan (bei dem die UVP verpflichtend durchzuführen ist). Stattdessen ginge man davon aus, dass sich die Nutzung auf Dauer auch ohne Regulierung regulieren werde: schließlich hätte keine(r) Lust, zu Pfingsten unter lauter Männern durch den Floßgraben zu fahren. Eine andere Möglichkeit, nämlich die des betroffenen Ökosystems, auf die zunehmende Nutzung „regulierend“ zu reagieren, ist die, zu kollabieren!

Im Verlauf der Veranstaltung wurden an Pinwänden die einzelnen Bereiche des WTNK mit den dortigen bereits umgesetzten und den geplanten Projekten auf großen Karten dargestellt mit der Aufforderung, sich zu informieren und ggf. Meinungen verschriftlicht zu äußern. Beeindruckend die Projekte im Bereich der unteren Weißen Elster: auf einer Strecke, die fast die ganze Bootssaison aus Naturschutzgründen ausschließlich mit Einzelfallgenehmigung befahren werden darf, sind sage und schreibe 21 Projekte (Umtragestellen, Durchfahrten mit Fischtreppe, Rastplätze etc.) geplant! Investitionen also, die eigentlich sinnlos wären, würde damit nicht ein Nutzungsdruck erzeugt, für den es am Ende dann leider, leider nur eine Lösung geben kann …

Ein bisschen Stühle wechseln im Format World-Café mit Sammeln von Ideen zu den zwei Fragen: „Welche Chancen hat die Region durch das WTNK?“ und „Was muss bei der Fortschreibung bedacht werden, damit das WTNK langfristig für Leipzig und das Neuseenland erfolgreich ist?“ rundete die Veranstaltung ab und führten zu Impulsen wie: Nutzungsprofile für verschiedene Seen strukturieren, keine kraftstoffbetriebenen Motorboote, keine Beteiligung als Feigenblatt, transparente Kommunikation, was ist mit den Unterhaltungskosten und: wie viel Tourismus wollen wir/verträgt die Region.

Der Gestaltungsoptimismus der an den Kleingruppen Beteiligten war beeindruckend, die z.T. aufblitzende ethische Verantwortungslosigkeit ebenfalls. Und nur etwa ein Drittel der vielleicht 35 bis 40 Anwesenden waren tatsächlich als interessierte BürgerInnen da. Die anderen: WTNK-Beteiligte, Akteure, Moderatoren. Und 2 Menschen als Mitglieder der in Leipzig aktiven Naturschutzverbände.

Am Ende wurde es durch Nachfragen noch mal etwas konkreter und sehr interessant: Das zweimal stattfindende Bürgerform und der auf 5 Veranstaltungen mit 20 geladenen TeilnehmerInnen begrenzte Runde Tisch sind wohl das, was sich der Grüne Ring Leipzig/die Stadt Leipzig unter „Beteiligung“ vorstellen bezogen auf die durchzuführende naturschutzfachliche Prüfung im Zusammenhang mit der Forschreibung des WTNK!

96 Prozent der Flüsse und Seen Sachsens gelten nach wie vor als heillos verschmutzt und lebensarm

96 Prozent der Flüsse und Seen Sachsens gelten nach wie vor als heillos verschmutzt und lebensarm

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Es gibt 4 Kommentare

Ich halte dieses Projekt (oder wie auch immer man es nun nennen mag), welches man Salami-Taktik-artig seit Jahren immer weiter voran treibt (durch Aufsplittung in Einzelmaßnahmen, permanenten Werbe-Dauerdruck, permanente Planungen etc.) für eine gigantische Verschwendung von Steuergeld. Wenn man alles, was bisher dafür ausgegeben wurde, die immer wieder überarbeiteten Konzepte, die Tonnen an gedruckten Werbesachen, den Stadthafen, die beiden Schleusen, die Arbeitszeitkosten, Kosten für Werbeagenturen etc. zusammenrechnet, welcher Geldbetrag mag da jetzt schon rauskommen? Die Schleuse Connewitz allein sind schon mal 4 Millionen Euro laut LMBV. Die Schleuse am Cospudener See war dagegen ein Schnäppchen: 1,67 Millionen Euro. Der Stadthafen: 5,3 Millionen. Störmthaler Kanal inkl. Schleuse: 5,2 Millionen. Kanupark: 5 Millionen (Zahlen entnommen aus einem L-IZ-Artikel von 2015). Und so weiter und so fort, kein Ende abzusehen. Wir sind also vielleicht schon im Milliardenbereich? Für ein offensichtlich unrentables Projekt, das auch in Zukunft unrentabel sein wird (Warnungen liegen ja vor von Fachleuten, die es mal durchkalkuliert haben) und weitere heftige Ausgaben nach sich ziehen wird in Zukunft. Auf Kosten einer gesunden Umwelt und auf Kosten von sauberem Wasser. Eigentlich wird hier was für wahnsinnig viel Geld auf die Beine gestellt – angeblich im Sinne der Allgemeinheit, aber letztlich ist es ein Projekt, welches die Allgemeinheit schädigt (Naturverlust bedeutet auch Verlust an natürlichen Ressourcen wie Wasser und gesunder Erde). Ich verstehe die Menschen nicht. Was bringt es den Leipzigern im 22. Jahrhundert, wenn sie dann ein paar tolle Kanäle und Seen haben zum Bootfahren wenn sie es sich leisten können, aber kein sauberes Wasser mehr haben? Deutschland wurde schon jetzt verurteilt vom Europäischen Gerichtshof, weil das Grundwasser voller Nitrate ist. Solche Projektplankonzepte wie das WTNK machen die Situation nicht besser, im Gegenteil.

Nein, nicht zornig sondern wütend muß man werden, wenn der Amtsleiter im Auftrag seines Chefs Rosenthal unwidersprochen Lügen verbreiten kann.
Das „freie Denken“ interessiert einen Dreck. Das „Interesse“ ist hohles Gerede, wenn es des Inhalts ist: Du kannst labern („denken“), was Du willst. Es interessiert mich nicht, denn ich habe eine eigene Rechtsauffassung! (Die die Rechtsaufsichtsbehörde i.Ü. schon zu rügen sich widerwillig bemüßigt fühlte, da zu offensichtlich rechtswidrig.) Und deshalb schreibe ich fort!
Das ist Interesse?! Nein, das ist verlogen, respektlos und angesichts eigener unbeschränkter Macht herablassend und arrogant. Das ist Leipzig. Das ist „Leipziger Freiheit“. Willkür….
Und niemand traut sich dies offen zu sagen, denn anderenfalls würde man vom „Gespräch“ (das keines ist sondern eine einseitige und nicht beeinflußbare Willensbekundung) ausgeschlossen und geschnitten, von weiteren Informationen ausgeschlossen. Die allerdings welchen Wert haben?! Keinen! Denn diese Informationen (über den weiteren Gewässerausbau, weitere Baumfällungen etc.pp.) sind wertlos, wenn sie Selbstzweck sind und nur dazu dienen, zu erklären: Ich habe doch informiert. Dann sind diese „Informationen“ keine Informationen sondern dienen nur der Ruhigstellung der Adressaten (Bürger und Naturschutzverbände). Haben also einen ganz anderen Zweck als den behaupteten (angebliche Beteiligung)!
Was auch schon an der Überschrift („Fort!“schreibung) deutlich wird. Es wird auch nicht ansatzweise die Frage nach dem Projekt insgesamt aufgeworfen.
Nein, das ist keine Beteiligung. Das ist der schlecht gemachte Versuch, Beteiligung und damit eine Form von Demokratie vorzuspielen, eine Farce!

Es wird Wasser“tourismus“ auch nie geben (können). Selbst der schon durchgeführte und noch geplante Gewässerausbau wird nie Tourismus bringen. Jedenfalls keinen „Wasser“-tourismus.
Das Wirtschaftlichkeits-GA zum WTNK und die Kurzfassung des WTNK von 2007(?) haben auch beschrieben warum: Es gibt einen „internen“ Gewässerverbund und dessen „externe“ Anbindung über den Elster-Saale-Kanal. Danach enden auch beim Bau des E-S-K sämtliche Bootsfahrten im Lindenauer Hafen – der Tiefgang der Boote ist zu groß für die Leipziger Gewässer. Es müßte (auch bei einem weiteren Gewässerausbau) in „gewässerangepaßte“ Boote umgestiegen werden. Beim Übergang in die Tagebaurestlöcher müßte wiederum in ein Boot mit größerem Tiefgang umgestiegen werden und das Ganz retoure. Seeeehr realistisch.
Abgesehen davon, müßte beispielsweise auch die Brücke „Marschnerstraße“ (zum sogenannten Stadthafen) neben einigen anderen Brücken deutlich angehoben werden. Auch das im Hinblick auf die verkehrlichen und Kostenfolgen seeeehr realistisch.
Es gibt auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse nur eine „interne“ Gewässernutzung – also Naherholung. Von Erholung kann allerdings nur dann gesprochen werden, wenn das Trailern von Motorbooten (aus Leipzig und Umland) in die Tagebaurestlöcher oder die dortige Motorbootnutzung durch Anlieger genauso unterschlagen wird, wie die unsägliche Lärmbelästigung durch „Trendsport“, wie z. Bsp. Am Störmthaler See durch das Krystallpalast Varieteé und die Lärmvermüllung durch „Events“ an den Seen. Ganz zu schweigen von Motorbooten durch den Auwald.

Aber am deutlichsten wird die Frage immer noch bei der Grundfrage „Gewässerausbau“. Wofür soll es diesen geben?!
Für Schiffahrt? Nein! Denn es gibt keine Schiffahrt! Es gibt sie schlicht nicht. Dahinter stehen zunächst alle wasser- und naturschutzrechtlichen Fragen zurück. Diese bedürfen erst einer Beantwortung, wenn die Frage nach der Schiffbarkeit oder nach Ausnahmen hierfür beantwortet ist. Die Antwort ist schlicht: Die Gewässer sind keine Wasserstraßen, weil es keinen Verkehr gibt! Und weil das alle Behörden einschließlich der LDS und des Gesetzgebers wissen, wurden die Tagebaurestlöcher und die sie verbindenden Kanäle handstreichartig per Gesetz für schiffbar erklärt! Ohne Grund und somit rechtswidrig. Womit allerdings das Einfallstor für die Auwaldgewässer weeeiit aufgerissen wurde.
Ohne tatsächliche Schiffahrt ist aber ein Gewässerausbau weder nötig, noch statthaft. Für eine unmotorisierte Nutzung, für Tourismus, gibt es schlicht keinen Gewässerausbau. Hierfür werden die vorhandenen Gewässer genutzt. Und zwar ohne sie zu beeinträchtigen! Für diese Erkenntnis bedurfte es keiner FFH-Richtlinie und SPA-Gebiete. Das stand so schon im juristischen Teil des WTNK. Dort wurde schon sehr offen vor einer Übernutzung gewarnt und die Regeln vorgestellt, nach denen eine Übernutzung zu vermeiden ist. (Lesen! Und bestenfalls verstehen!)

Erst dann wird über eine gewerbliche Nutzung (Bootsverleih) diskutiert. Und hierfür sind neben den wasserrechtlichen die naturschutzrechtliche Fragen, insbesondere in den Schutzgebieten zu klären.

Und – verdammt noch mal -, wo bleibt hier eine Bewertung der unsäglichen Verblödung, daß der sogenannte Grüne Ring Leipzig kein „Konzeptträger“ sei und deshalb eine UVP nicht zu beauftragen hätte? Was soll eine vermeintliche Bürger“beteiligung“ von Jemandem, der nichts zu melden hat?! Von Jemandem, der seinen intellektuellen Dünnschiß vor die Bürgerschaft wirft und gleichzeitig erklärt, daß dies genau das ist – ein Schiß?! Nichts wert! Wir sind nix, wir können nix, das aber laut und vernehmlich und wir machen es trotzdem.

Das WTNK ist eine Schlüsselprojekt des sogenannten Grünen Rings Leipzig, des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig, des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen, der LMBV GmbH (Tochterunternehmen des Bundes, Schwesterunternehmen der ehemaligen Treuhandanstalt) und der einzelnen Kommunen. Aber es ist Nix, ein Schiß… Für den schon Millionen € an Planungsgeldern ausgegeben wurden. Für Nix, für einen Schiß.
Wie zum Teufel ist “so etwas” zu beschreiben?! Dieser Umgang mit Demokratie, mit Recht, mit Macht, mit Geld?!

Das WTNK ist natürlich ein Plan! Der Plan zum Bau eines Systems von Wasserstraßen!

Im sächsischen Umweltministerium geht man wohl ebenfalls davon aus, daß es sich beim WTNK sehr wohl um einen Plan handelt. M.E. wurde in der L-IZ der damalige Umweltminister Kupfer entsprechend zitiert.

Eine Pflicht zur UVP gibt es nur dann, wenn es ein Planfeststellungsverfahren gibt. Und das gibt es manchmal und auf jeden Fall nur dann, wenn es sich um einen PLAN handelt. Bei dem WTNK handelt es sich, man glaubt es kaum, aber nur um eine Konzept, wie der Name festlegt, willkürlich. Einzelne Projekte hatten schon UVPs, z.B. die Schleusen in Connewitz und die an der Lauer. Heutzutage würden beide nicht mehr gebaut werden dürfen. Damals schon, hat ja auch keiner drauf geachtet, so ne kleine Schleuse. Man kann als Behörde auch das Verfahren ändern: dann erklärt man, dass für massive bauliche Eingriff im FFH- und Vogelschutzgebiet, wie es z.B. für das Projekt Lebendige Luppe (nach jetzigem Planungsstand mit fraglichem Ergebnis) in der Burgaue geschehen würde: wenn sich die Behörde entscheidet, statt einer Planfeststellung mit UVP lediglich eine Zielkonformitätsprüfung zu machen (: ist das Ziel des Projektes konform mit den Erhaltungszielen, die für das betroffene Gebiet festgelegt wurden, was man im Falle der Lebendigen Luppe mit “im Prinzip ja, aber…” beantworten müsste). Und damit ist die Behörde dann raus aus jedwedem Schneider. So geht Willkür. Und so ist es mit dem WTNK auch: es sind ja nur lauter kleine Projektchen, die nicht zwingend einer UVP mit ordentlicher und ggf. Rechtsmittel ermöglichender Beteiligung der Verbände bedürfen (sofern es welche gibt, die das Geld und die Chuzpe haben, solche einzulegen).

Outsourcing von Rechtsproblemen auf dafür immune Institutionen?

Wenn der Grüne Ring keine Rechtsform ist – wer würde denn dann die z.B. 21 Projekte beauftragen?
Müsste nicht spätestens dann eine Pflicht für UVP bestehen?

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