Dass die Umweltpolitik in Sachsen derart mau aussieht und sich die Regierung mit Umweltschutz-Federn schmückt, die gar keine sind, hat auch damit zu tun, dass Umweltvereine so gut wie keine Mitsprache- und auch kaum Klagerechte haben. Vor allem dann, wenn staatliche Instanzen gegen Umweltschutzauflagen verstoßen. Sie können nicht mal damit rechnen, dass ihre fachlichen Einwände überhaupt berücksichtigt werden.

Und wenn sie den Klageweg beschreiten, riskieren sie die Insolvenz, denn auch die Gerichte geben lieber der Behördeninterpretation von Umweltrecht nach und laden den klagenden Vereinen dann auch noch die Prozesskosten auf.

Auch deshalb sind Naturschutzgebiete in kläglichem Zustand, wird die Liste bedrohter Arten immer länger, sind die Flüsse im Tiefland in katastrophalem Zustand, die Grundwasserkörper hochgradig belastet. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Nicht nur für Sachsen, wo das Amt des Umweltministers quasi nicht besetzt ist und reine Landwirtschaftspolitik bestimmt, was gemacht oder unterlassen wird. Auch in Leipzig werden selbst simple Regeln für den Naturschutz unterlaufen, ob das Planungen für neue Kanäle betrifft, den Schutz der Auen oder die Bebauung von Flussufern.

Die Umweltverbände verzweifeln, denn damit wird ihre Arbeit auf einige Schönwetter-Alibi-Projekte beschränkt, ihre Kompetenz in Fragen des Naturschutzes aber mit amtlicher Hoheit beiseite gedrückt. Oder freundlich eingetaktet, sodass schon ein amtliches Hüsteln genügt, um die Verbände wieder hübsch zur Raison zu bringen.

Das will die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag zumindest in Teilen ändern. Und nicht nur für Umweltvereine, sondern auch die Fachverbände im Tierschutz und im Denkmalschutz, denen es im Prinzip genauso geht. Als beratendes Feigenblättchen für die Politik werden sie ab und zu erhört, aber ihre Rechte, gesetzliche Regelungen auch einzuklagen, sind minimal.

Und so werden nun in der 92. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am Mittwoch, 22. Mai, und Donnerstag, 23. Mai, gleich drei Gesetzentwürfe der Grünen zur Erweiterung der Verbandsklagerechte von Naturschutz-, Tierschutz- und Denkmalschutzvereinigungen in zweiter Lesung behandelt (TOP 13, 16 und 21).

„In Sachsen haben die Verbände häufig nicht die Mitspracherechte, wie wir sie aus anderen Bundesländern kennen. Oft rangiert Sachsen sogar am untersten Ende der bundesgesetzlich vorgegebenen Mindeststandards für Mitspracherechte“, stellt Wolfram Günther, Vorsitzender der Grünen-Fraktion, fest. „Wer wirklich Beteiligung und Mitsprache auf Augenhöhe mit den staatlichen Behörden ermöglichen will, muss gerade beim Tierschutz, Naturschutz und Denkmalschutz den Verbänden vor Gericht einklagbare Rechte an die Hand geben.“

Mit lauter Schadstoffen belastet: Weiße Elster bei Schkeuditz. Foto: Ralf Julke
Mit lauter Schadstoffen belastet: Weiße Elster bei Schkeuditz. Foto: Ralf Julke

Wenn die ehrenamtlich arbeitenden Verbände mit ihren professionellen Einwänden nicht erhört werden, bleibt ihnen meist nur noch der Versuch, mit aufwendigen öffentlichen Aktionen die Bürger und Parlamentarier für das Thema zu interessieren. Was meist auch schon im Beginn scheitert, weil Verwaltungen gelernt haben, ihre Amtssicht dann auch noch als einzig richtige Fachauslegung zu verkaufen.

Abgeordnete und Stadträte zucken dann mit den Schultern, weil ihnen die Verwaltungen etwas anderes sagen als die ehrenamtlichen Verbände. Ergebnis: Die Fachexpertise der Verbände, in denen sich ja nun einmal vor allem Fachleute und hochgradig Interessierte versammeln, fällt unter den Tisch. Und hat kein Gewicht, weil die Deutungshoheit in Sachsen auf diese Weise allein bei den Behörden liegt.

„Wir wollen mehr Mitsprache der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände im Naturschutz, in Landschaftsschutzgebieten und bei der Ausübung der fachlichen Praxis. In Sachsen gelten noch heute nur die absoluten Mindeststandards, die in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben sind“, stellt Wolfram Günther fest. „Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zeigen beispielhaft, wie erweiterte Verbandsklagerechte erfolgreich angewendet werden können. Wenn Umwelt- und Naturschutzvereinigungen auf Augenhöhe mit den Behörden mitreden können, könnten sehr schnell viele unzulässige Praktiken unterbunden werden.“

Mit der Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände wäre es dann auch möglich, dass die im rechtlichen Rahmen bislang vernachlässigten Tierschutzinteressen in Sachsen tatsächlich Gehör bekommen.

„Mit unserem Gesetz würde nicht nur der Tierschutz selbst, sondern auch das Gewicht von Tierschutzorganisationen deutlich stärker werden. Der Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft. Erst mit der Tierschutzverbandsklage kann das Staatsziel Tierschutz tatsächlich in der Rechtspraxis seine Wirkung entfalten“, betont Günther.

Und sieht dieselbe Gemengelage auch im Denkmalschutz: „Es gibt in Sachsen erfreulich viel ehrenamtliche Expertise im Denkmalschutz, die bereits jetzt genutzt wird. Sobald aber Entscheidungen zu treffen sind, haben die ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalschutz plötzlich keine Mitwirkungsrechte mehr. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern und so die ehrenamtlichen Fachleute unterstützen. Denn nach wie vor werden in Sachsen unter Denkmalschutz stehende Gebäude abgerissen. Der springende Punkt ist, dass anerkannte Verbände keinerlei Klagerecht haben, gegen die Aberkennung des Denkmalstatus vorzugehen.“

Und den Seitenhieb auf die sächsische Regierung, die jetzt zu lauter Gesprächen mit den Bürgern durchs Land reist, kann er sich auch nicht verkneifen. Denn diese Art „Bürgerbeteiligung“ hat nun einmal keinen Wert, sie ist letztlich sogar vorgetäuscht.

Denn die wirklich engagierten Bürger, die in den Verbänden eine ambitionierte Arbeit leisten, werden immer wieder ausgeladen, wenn es um genau die Belange geht, um die sie sich kümmern.

Wolfram Günther: „Wirkliche Beteiligung entsteht nicht durch Sachsengespräche oder gefühlige Küchentischrunden, sondern durch einklagbare Rechte. Wir wollen, dass Sachsen bei den Beteiligungsrechten endlich aus der Abstiegszone kommt. CDU und SPD werden diese Woche zeigen müssen, wie wichtig ihnen Beteiligung wirklich ist.“

Dass vor allem die CDU darauf so gar keine Lust hat, kann man in der nächsten LEIPZIGER ZEITUNG nachlesen, die am 24. Mai 2019 erscheint. Da geht es dann um die „Klimakonferenz“, welche die CDU Sachsen an allen wirklich Engagierten vorbei einberuft, um nur eines mitzuteilen: Wir brauchen Eure Meinung nicht, wenn wir mit Euch diskutieren.

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Es gibt 2 Kommentare

Gerade der Rechtsanwalt Günther sollte genau das wissen! Rechtsanwälte haben als erstes die Kosten, sprich die eigenen Gebühren im Blick.
m.k. hat völlig Recht. Die Kosten sind das Entscheidende. Und im Zweifel nützt nicht einmal PKH etwas, weil die nur die eigenen und nicht die gegnerischen Kosten umfaßt.
Der Staat, und zwar auf allen 3 Ebenen, hat nicht nur einen strukturellen sondern auch einen finanziellen Vorteil, ein nicht ausgleichbares Übergewicht.
Solange diese Schieflage nicht beseitigt wird, gibt es nicht ansatzweise eine Chancengleichheit gegenüber dem Staat.

Anzunehmen, daß Behörden, in denen Menschen arbeiten, angestellt (und damit erpressbar) oder in Wahlfunktion oder weil sie qua ihres Amtes ganz einfach Macht haben und diese ausnutzen, unabhängig entscheiden ist so etwas von weltfremd.

Nein, die Kläger müssen in den genannten Fällen vom Kostenrisiko befreit werden. Alles andere ist Augenwischerei oder, wie m.k. vermutlich zu recht mutmaßt, billiges Wahlkampfgebimmel (von “Getöse” mag man bei dieser windelweichen Forderung nicht sprechen).

Ja, das wäre gut! Danke für den Antrag, liebe GRÜNE. Und: wenn dann die (kleinen) Tierschutzorganisationen das Geld dafür haben, bestehendem Recht auch zum Recht zu verhelfen, also vor Gericht zu gehen und das immer nicht nur durch eine Instanz, dann kämen wir weiter. Bislang ist es aber so, dass die Verwaltungen mit absolutem Kalkül damit rechnen, dass das genau nicht der Fall ist: zwar werden die Vorschriften eingehalten und im Rahmen der Prüfverfahren (z.B. im Denkmal- und Nautrschutz) die Verbände einbezogen. Aber wenn die dann ablehnen, ist das in der Verwaltung nur eine müde Handbewegung wert: die klagen sowieso nicht. Der Antrag der GRÜNEN müsste deshalb lauten: Für Verfahren von anerkannten Verbänden übernimmt die Kosten immer der Staat, also der Steuerzahler, dessen Rechte ja die Verbände schließlich vertreten. Alles andere ist gut gemeint… und Wahlkampf.

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