Eigentlich wären all die Klärungen, die die Grünen-Fraktion jetzt im Leipziger Stadtrat fordert, 2005/2006 schon dran gewesen. Bevor sich diverse Ämter und Behörden auf das "Wassertouristische Nutzungskonzept" (WTNK) einigten, wie es das Leipziger Umweltdezernat im April so nonchalant erklärt hatte.

Nicht ohne Grund fragen die Leipziger Grünen jetzt dezidiert an, was dieses WTNK eigentlich ist. Sie berufen sich auf die eindeutige Antwort aus dem Sächsischen Umweltministerium, dass es keine verbindliche Planungsgrundlage ist, während die Akteure in der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland darauf beharren, dass es ein behördenverbindliches Arbeitspapier sei. Oder mit der sehr seltsamen Formulierung des Leipziger Umweltdezernats aus dem April: “Nach Vorstellung und Annahme dieses Werkes durch Vertreter der Behörden und Institutionen im Leipziger Neuseenland wurde sich einerseits darauf verständigt, zur Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen eine kommunale und behördliche Grenzen übergreifende Steuerungsgruppe zu gründen (arbeitsfähig seit 2007, Sprecher: Herr Landrat Dr. Gey, Geschäftsstelle: Landkreis Leipzig). Andererseits wurde festgelegt, die Ergebnisse in die einschlägigen Planungsgrundlagen einzuarbeiten.”

Tatsächlich beschreibt diese Passage, wie die eigentlich legitimierten Gremien – die Kreistage und der Leipziger Stadtrat – durch “Vertreter der Behörden und Institutionen” einfach ausgebootet wurden und seit 2006 auf Grundlage des von keinem demokratischen Gremium beschlossenen WTNK ein teures Projekt nach dem anderen gebaut wird.

Auch wider besseren Wissens.

Das machte ja nun auch die klare Ansage der Landesdirektion an das Leipziger Amt für Umweltschutz deutlich: Es ist schlicht mit dem Naturschutzrecht unvereinbar, eine Wasserstraße für Motorboote durch ein Naturschutzgebiet wie den Südlichen Auenwald zu bauen.

Seit zehn Jahren haben sich aber Umweltvereine wie der Ökolöwe den Mund fusslig geredet, die zuständigen Ämter und Institutionen zu überzeugen, dass das so nicht geht. Die völlig aus dem Ruder gelaufene Wasserpflanzenmahd im Winter hat jetzt endgültig dafür gesorgt, dass das zuständige Umweltschutzamt der Stadt ein Stoppzeichen verpasst bekam.

Und der Ökolöwe erinnert nun daran, dass nicht nur bei der Beauftragung solcher widerrechtlichen Mähaktionen Steuergelder verbrannt werden, “um den Floßgraben zu entkrauten und es damit einem privaten Wirtschaftsakteur zu ermöglichen, das ökologisch hoch sensible Flüsschen mit Motorbooten zu befahren. Was für Paddler völlig unproblematisch ist, stoppt Motorboote – Wasserpflanzen, die die Schiffsschraube blockieren. Mit der Entkrautung wird allerdings der Lebensraum für Wasserinsekten und Fische zerstört und somit auch der ökologische Zustand des Fließgewässers. Und als wäre die Verschwendung öffentlicher Gelder und die Zerstörung von geschützten Lebensräumen nicht genug, verstößt die Stadt damit gegen geltendes Recht.”

So hat es die Landesdirektion Sachsen jüngst festgestellt und das Vorgehen der Stadt Leipzig gerügt.

Die Landesdirektion ist in ihrer Funktion als Fachaufsichtsbehörde – beispielsweise über das Leipziger Amt für Umweltschutz – eine durchaus ernstzunehmende Instanz, betont der Ökolöwe.

Aber endgültig ausgestanden ist das Thema nicht. Viel zu sehr haben sich die Akteure der Steuergruppe in eine Sackgasse manövriert. “Dass dies das besagte Amt offenbar nicht ganz so sieht, verdeutlicht sein beharrliches Festhalten an Projekten wie der Motorbootsbefahrung des ‘Kurs 1’ auf dem Floßgraben. Denn der Auwald ist nach Auffassung der Landesdirektion auch zukünftig nicht schiffbar”, betont der Umweltverein.

„Wir freuen uns sehr, dass die Landesdirektion entsprechend auf die Beschwerde des NuKLA reagiert hat. Wir können dies auch als Lohn unserer Arbeit annehmen“, erklärt dazu Anja Werner vom Ökolöwen. Der Ökolöwe hatte der Behörde im Januar, zusammen mit einem Schreiben an das Amt für Umweltschutz, umweltrechtliche und naturschutzfachliche Hinweise zugearbeitet, aufgrund derer die Landesdirektion handeln konnte. „Wir hoffen nun, das Amt für Umweltschutz kann zukünftig einsehen, dass der Floßgraben für Motorboote nicht nutzbar ist. Und dass es seinen Auftrag, die Leipziger Natur zu schützen, ernster nimmt.”

Natürlich hat das Konsequenzen.

Denn wenn der Floßgraben zur Befahrung mit Motorbooten nicht mehr entkrautet werden darf, fällt er künftig auch für die Sondergenehmigung für das LeipzigBoot aus. Dann steht er ganz zwangsläufig nur noch Paddlern und Kanuten zur Verfügung. Und einige Bauwerke auf diesem “Kurs 1” werden dann erst recht überdimensioniert wirken, weil sie in ihrer Dimension nur Sinn machen, weil sie für Motorboote gebaut wurden.

Das war der Inhalt der Stadtratsanfrage der Grünen im April. Eine Anfrage, die auch zu Tage brachte, wie sehr das von keinem demokratischen Gremium legitimierte WTNK seit Jahren Planungsgrundlage für lauter Baumaßnahmen wurde, die einzig im WTNK ihre Begründung finden: “Im Ergebnis des WTNK wurden acht Kurse entwickelt, zu deren Realisierung bauliche Maßnahmen notwendig waren bzw. sind. (…) Insgesamt wurden in der damaligen Konzeption über 900 Einzelmaßnahmen bewertet.”

Und etliche wurden auch gebaut, auch und gerade im “Kurs 1”, den das WTNK nicht nur für die Befahrung durch das RanaBoot vorsah, sondern für bis zu 200 Motorboote. Nur diese “wassertouristische” Belastung rechtfertigt die Summen, die zum Beispiel für die Schleuse Cospuden (1,67 Millionen Euro) und die Schleuse Connewitz (3 Millionen Euro) ausgegeben wurden. Die Akteure der Steuerungsgruppe verweisen gern darauf, dass die Entschlammung des Floßgrabens für 1,55 Millionen Euro das Gewässer überhaupt erst wieder nutzbar gemacht hat. Vorher wäre auch kein Paddler mehr durchgekommen.

Stimmt. Auch dass das Revier ebenfalls für den brütenden Eisvogel eingeschränkt war und der sich – seit das Wasser wieder etwas klarer ist – wieder wohl fühlt am Floßgraben. Unter dem Aspekt aber war die Entschlammung des Floßgrabens sogar eine Verbesserung der Lebensbedingungen des Eisvogels – justament das, was das Naturschutzgesetz fordert. Die Entkrautung aber ist eine eindeutige Verschlechterung. Erst recht, weil sie ja nicht durchgeführt wurde, um den Lebensraum des Eisvogels zu verbessern, sondern um Motorbooten den Weg freizuschneiden.

Was bedeutet aber die Entscheidung der Landesdirektion?

Eigentlich ist sie auch eine Mahnung an Kreistage und Stadtrat, den durch nichts legitimierten Zustand des WTNK schleunigst zu beenden. Was den Akteuren der Steuerungsgruppe selbst schwer fallen wird, denn sie haben sich darauf versteift, das Gewässersystem mit schiffbaren Kanälen und Schleusen verbinden zu wollen. Die nächsten 22 Millionen Euro werden ja gerade für den Harthkanal ausgegeben, der auch wieder eine große Schiffsschleuse bekommen wird. Selbst der Seenbetreiber des Zwenkauer Sees, die Sächsische Seebad Zwenkau GmbH & CO. KG, stellt sich ja die berechtigte Frage, welchen Sinn eine so teure Schleuse macht, wenn nur ein Fahrgastsschiff durchfahren darf. Ganz so eng wird’s freilich nicht werden, denn der Kanal ist auch für die Segler attraktiv, die mit Motorkraft vom Cospudener zum Zwenkauer See wechseln wollen.

Aber die Überarbeitung des WTNK ist überfällig. Der Floßgraben ist ja nicht das einzige Nadelöhr, an dem versucht wird, motorisierten “Tourismus” durch entsprechend dimensionierte Bauwerke zu legitimieren. Auch eine ganze Reihe von millionenteuren Bauwerken, die jetzt noch in der Warteschleife stecken, machen wirtschaftlich nur Sinn mit einem umfassenden motorisierten Wassertourismus. Den es bislang nicht gibt, den die Erfinder des WTNK aber mit ihren Maßnahmen gern in den sensiblen Leipziger Wasserknoten ziehen wollen.

Die nächsten Probleme werden die Planer bekommen, wenn sie – ab 2018 – die Gewässerverbindung Lindenauer Hafen/Saale-Elster-Kanal/Brücke – für 8,5 Millionen Euro verwirklichen. Denn dann hat der Lindenauer Hafen auf einmal Anschluss an eine offizielle Bundeswasserstraße, auf der Motorschifffahrt generell erlaubt ist. Spätestens dann steht die nicht ganz unwichtige Frage im Raum: Warum wurde für den Gewässerknoten eigentlich kein umweltverträgliches Nutzungskonzept entwickelt, wo doch nun einmal 99 Prozent der Nutzer aus Leipzig und Umgebung kommen? Warum wurde so viel Geld für eine Motorisierung ausgegeben, die die Qualitäten des Gewässernetzes zu zerstören droht? Und an wen soll eigentlich der Sächsische Rechnungshof seinen Kontrollbericht schicken?

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Und an wen soll eigentlich der Sächsische Rechnungshof seinen Kontrollbericht schicken?

Der Sächsische Rechnungshof wird mit höchster Wahrscheinlichkeit die Finger von dieser Thematik lassen. Selbst wenn er das prüfen würde, dann interessiert das Ergebnis höchstens die Medien. Das ist so bei einer Behörde, deren Bedeutung sich gegen Null neigt aber trotzdem den sächsischen Steuerzahler rund 25,0 Mio € Personalaufwendungen pro Jahr kostet. Das ist Steuergeldverschwendung!

Ich komme bald näher auf diese skandalöse Behörde zu sprechen, eines deren Hauptanliegen darin besteht die Bürgerinnen und Bürger (wie der Sachse sagt) “nach Strich und Faden zu verarschen”.

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