Die Idee lag eigentlich nahe. Im Mai hat die SPD-Fraktion im Stadtrat dafür extra einen Antrag gestellt: Alle Tochterunternehmen der Stadt, die noch Grundstücke haben, die sie nicht brauchen und die für Wohnungsbau geeignet sind, sollten sie der LWB überlassen, damit die ihren Auftrag erfüllen kann. Leipzigs Verwaltung findet den Antrag nicht so richtig gut.

„Die LWB bekommt mit der Aktualisierung der Eigentümerziele den Auftrag, ihren Marktanteil zu halten und damit die Zahl der Wohneinheiten in den nächsten Jahren zu erhöhen. Dies kann durch Zukäufe von Wohngebäuden oder Neubau geschehen“, hatte die SPD-Fraktion im Mai geschrieben. „Durch die LWB hat die Stadt Leipzig die Möglichkeit, eine steuernde Funktion auf dem Wohnungsmarkt einzunehmen. Allerdings muss die LWB auch städtischerseits in die Lage versetzt werden, diese Funktion wahrzunehmen. Aus unserer Sicht würde dies der LWB erleichtert, wenn die Stadt Leipzig ihrem Wohnungsbauunternehmen unbebaute Grundstücke, auf denen Wohnungsbau rechtlich zulässig ist oder wo die notwendigen Voraussetzungen dafür geschafften werden können, als Gesellschaftereinlage überträgt bzw., wenn das rechtlich nicht möglich ist, ein Vorkaufsrecht für diese Grundstücke einräumt. Ähnlich soll dies auch bei anderen kommunalen Unternehmen gehandhabt werden, die entsprechende Grundstücke veräußern wollen.“

Das Wirtschaftsdezernat, dem das Liegenschaftsamt zugeordnet ist, hat sich jetzt geäußert, findet nur den ersten Antragspunkt der SPD nicht so geeignet.

Der lautete: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für städtische unbebaute Grundstücke, auf denen Wohnungsbau rechtlich zulässig ist, zu prüfen, ob diese als Kapitaleinlage in die LWB eingebracht werden können. Sollte dies nicht möglich sein, ist der LWB für diese Grundstücke ein Vorkaufsrecht einzuräumen.“

Die Ablehnung dieses Punktes begründet das Wirtschaftsdezernat so: „Der Beschlussvorschlag 1 wird dennoch für ungeeignet gehalten, da mit dem vorgeschlagenen Verfahrensweg in die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe (Bereitstellung von sozialer Infrastruktur) eingegriffen wird und die Gefahr besteht, dass diese nicht mehr erfüllt werden kann, zumindest die Erfüllung behindert wird.“

Aber irgendwie sitze man dennoch schon gemeinsam am Tisch: „Es ist übliches Verwaltungshandeln, dass regelmäßige Abstimmungen mit der LWB bezüglich Grundstücksangelegenheiten, insbesondere konkreter Bedarfsanfragen geführt werden. Dabei hat die Grundstücksbereitstellung für die LWB stets hohe Priorität in der Vorgangsbearbeitung. Aus Sicht der Verwaltung besteht keine Notwendigkeit vom bisher bewährten Verfahren der Einordnung der Belange der LWB abzuweichen.“

Und aktuell zumindest heißt es: „Seitens der LWB liegt keine Bedarfsanmeldung für Baugrundstücke vor, die eine besondere Aus­nahmesituation begründet oder weitere Maßnahmen gegenüber dem üblichen Grundstücks­verkehr erforderlich machen würde.“

Vielleicht eine etwas vorlaute Antwort. Denn das eigentliche Engpassproblem bei der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) sind ja tatsächlich nicht die derzeit verfügbaren Grundstücke, sondern das Geld. Solange es keine wirklich ausreichende Förderung für sozialen Wohnungsbau vom Land gibt, sind die Möglichkeiten der LWB, sozialen Wohnraum zu schaffen (denn um den geht es ja eigentlich) beschränkt. Und zwar heftig beschränkt. Da kann der Stadtrat die LWB zwar beauftragen, 5.000 zusätzliche Wohnungen zu schaffen. Aber wenn das Geld dafür nicht da ist, bleibt da ein echtes Loch. Unübersehbar.

Eigentlich müsste der Druck sogar von der Stadtverwaltung kommen, wo man ganz genau weiß, dass man eigentlich sozialen Wohnungsbau in der Größenordnung von 4.000 bis 6.000 neuen Wohnungen braucht – mit dem Landesförderprogramm gibt es am Ende vielleicht 1.200 bis 1.500.

Man ahnt so langsam, dass die wohnungspolitischen Pläne der Stadt viel zu wattig sind, weil die richtigen Zahlen und Zielgrößen fehlen.

Und gleichzeitig fehlen der Stadt für andere Aufgaben schon die Grundstücke. Was das Wirtschaftsdezernat so formuliert: „Beispielsweise besteht bei den unbebauten und für Wohnbebauung zulässigen Flächen eine direkte Konkurrenzsituation zwischen Standorten für Kita- und Schule und Geschoss­wohnungs­bau, da die Mindestgrößen für geeignete Grundstücke ähnlich sind. Mit den im Bestand befindlichen städtischen unbebauten Grundstücken ist es bereits heute schwierig, den Bedarf für Kita- und Schulneubauten komplett zu decken. Es besteht vielmehr die Erfordernis, Ankäufe zu tätigen.“

Womit der SPD-Antrag eigentlich bestätigt wird. Denn wichtige Großankäufe, die heute von elementarer Bedeutung wären, hat ja die Stadt, als die Grundstücke verfügbar waren, nicht getätigt.

Oder mal so formuliert: Als im Stadtrat die ersten Anträge aus den Fraktionen für ein strategisches Liegenschaftsmanagement kamen, hat sich die Verwaltung taub gestellt und das Problem kleingeredet. Man hat lieber fünf Jahre gewartet, bis sich auch der Grundstücksmarkt zunehmend verengt hat. Jetzt ist man auf einmal in Zugzwang.

Tatsächlich lehnt die Verwaltung den SPD-Antrag also ab, weil man lieber keine klaren Zahlen auf den Tisch packen will.

Denn dazu braucht man mindestens eine Art belastbarer Vorschau.

Gerade erst hat man mit Müh und Not zwölf städtische Grundstücke für 13 neue Kitas zusammengekratzt. Man hat also auch schon bei der Stadt die liebe Not, überhaupt noch bebaubare und verfügbare Grundstücke zu finden.

Und dann kommt so ein Schwurbelsatz als Ablehnung: „Dies spiegelt sich auch in der Wandlung des Liegenschaftsmanagements von der haushalts­wirksamen Vermarktung zum Ausbau der Bestandshaltung und der strategischen Vorsorge durch Ankäufe wider. (…) Damit wird die Stadtverwaltung in die Lage versetzt, aus einem in Qualität und Quantität wachsenden Portfolio von Flächen mit einer höheren Flexibilität als bisher, eigene prioritäre Grundstücksanforderung für kommunale Pflichtaufgaben besser befriedigen und nachgeordnet entsprechend der angemeldeten Bedarfe auch Anforderungen der LWB und anderer Dritter bedienen zu können.“

Der Kaiser ist nackt, möchte aber gern weitermachen wie bisher. Das wird die SPD-Fraktion in dieser sprachlichen Schlichtheit bestimmt freuen.

Der Antrag der SPD-Fraktion.

Die Stellungnahme der Verwaltung.

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