Machen Hunde im Büro zufriedener? Ja, hört man aus anderen Städten. „,Bürohunde‘ können zu einem besseren Betriebsklima sowie Zusammengehörigkeitsgefühl führen und senken die Ausfälle durch Krankheit aufgrund der stressreduzierenden Wirkung“, schrieben die Freibeuter in ihren Stadtratsantrag, auch in Leipzigs Verwaltung Bürohunde zuzulassen. Der Antrag kam zur Stadtratssitzung am Mittwoch, 26. Juni, zur Abstimmung.

Und Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann nutzte die Gelegenheit, noch einmal ausführlich für die Prüfung einer Zulassung von Hunden in der Verwaltung zu stimmen.

Die Argumente aus ihrem Antrag waren kurz und knapp: „Die Prüfung beinhaltet die Abwägung von Vorteilen, Nachteilen sowie Aufwand, die mit der Gestattung von Hunden am Arbeitsplatz verbunden sind. Ein erfolgreich abgeschlossener Wesenstest oder Hundeführerschein sowie Umstände, die im konkreten Fall gegen ein Mitbringen des Hundes sprechen (Tierhaarallergie von Kollegen etc.), aber auch diverse Arbeitsplatzverhältnisse (Büro, Außendienst etc.) können dabei berücksichtigt werden. Als einer der größten Arbeitgeber in Leipzig kann die Stadtverwaltung hier innovativ mit gutem Beispiel vorangehen und so auch andere Arbeitgeber dazu veranlassen, ihren Mitarbeitern das Mitbringen von Hunden zu gestatten. Positiv hervorzuheben ist der ,Schulhund Lotte‘ an der Bebel-Grundschule.“

Auch vom Grünen-Vorsitzenden Norman Volger bekam der Antrag Unterstützung. Volger erinnerte daran, wie schwer es der Verwaltung mittlerweile fiele, wichtige Stellen überhaupt noch mit Fachpersonal besetzen zu können. Eigentlich wäre es Zeit umzudenken. Nicht mehr so zu denken, wie es in der ablehnenden Haltung der Verwaltung zu lesen war.

Das Verwaltungsdezernat hatte auf die Chefrolle des OBM in der Verwaltung verwiesen: „Die Beschlussinhalte des Antrages liegen in der Organisationsgewalt des Oberbürgermeisters und fallen nicht in den Aufgabenbereich des Stadtrates. Unter Anwendung des Hausrechtes des Arbeitgebers dürfen Beschäftigte der Stadtverwaltung Leipzig keine Tiere mit an den Arbeitsplatz bringen. Diese Entscheidung erfolgte bereits unter sorgsamer Abwägung der Vor- und Nachteile sowie des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses. Eine entsprechende Regelung ist in der Rahmenhausordnung enthalten. Ausnahmen werden lediglich für Beschäftigte eingeräumt, die von Amtswegen mit Tieren umgehen müssen (Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt) oder die zur Bewältigung ihres (Arbeits-)Alltages auf ein Tier angewiesen sind, wie dies beispielsweise bei Blindenhunden für sehbehinderte Beschäftigte der Fall sein kann.“

Und dann wurde man tatsächlich sehr ausführlich, um die Unmöglichkeit von Hunden in den Amtsstuben zu begründen: „Der Arbeitgeber muss Hunde am Arbeitsplatz nicht dulden. Arbeitnehmer müssen daher grundsätzlich um Erlaubnis fragen, wenn diese ihr Haustier mit an den Arbeitsplatz bringen wollen. Bei der Mitnahme von Hunden sind neben organisatorischen Belangen eine Reihe an versicherungs- und personalrechtlichen Fragestellungen zu klären.“

Die Ablehnung wirkt tatsächlich wie ein Versuch, lauter Unmöglichkeiten aufzubauen und eben nicht darüber nachdenken zu wollen, ob man in einzelnen Bereichen eben doch das Mitbringen von Hunden zulassen könnte: „Weiterhin stellt sich die Frage, inwiefern die Thematik weiterführende Wünsche unter den Bediensteten wecken würde, grundsätzlich auch andere Haustiere an den Arbeitsplatz mitbringen zu dürfen. Eine Heraushebung und Besserstellung des Haustieres Hund könnte diesbezüglich ebenfalls zu Unmut unter den Beschäftigten führen. Das Thema birgt grundsätzlich ein nicht kalkulierbares Risiko an Auswirkungen auf die Mitarbeiterzufriedenheit. Diesbezüglich sind gegensätzliche Haltungen zu erwarten. Es besteht die Gefahr, dass das Thema die Belegschaft spalten wird. In Abwägung des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses sowie der Vor- und Nachteile sieht die Verwaltung davon ab, das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz zu erlauben.“

Im Ergebnis bekam der Antrag dann zwar 17 Ja-Stimmen, wurde aber mit 33 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

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