Im Leipziger Verwaltungshandeln ist noch vieles altbacken, beruht auf der Vorstellung einer Lokalpolitik, bei der die Verwaltung ein großer Geheimnisträger ist und der Bürger gern als unmündig betrachtet wird – oder als gefährlich. Er könnte ja zu viel erfahren über manche Entscheidungsgründe. Entsprechend beißen sich die Stadtratsfraktionen in Sachen Transparenz immer wieder die Zähne aus an einer Verwaltung, die lieber ihr eigenes Ding macht.

Und natürlich auch nur so viele Dokumente öffentlich macht, wie unbedingt nötig. Da fehlen dann auch zu wichtigen Entscheidungen im Stadtrat oft etliche Anhänge im Ratsinformationssystem, ohne die die Entscheidungsgründe der Verwaltung nicht immer nachvollziehbar sind. Und in den seltensten Fällen hat das etwas mit dem Schutz privater oder gewerblicher Interessen zu tun.

Man braucht also auch als Stadtratsfraktion eine Menge Geduld, Ausdauer und Frustrationsvermögen, um immer wieder nachzufragen. So wie jetzt wieder die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der in letzter Zeit einige dieser ohne jegliche Begründung vorenthaltenen Anlagen sauer aufstießen – zum Beispiel die zum Lichtmasterplan der Stadt, zur nächsten Millionensanierung im Gewandhaus oder die zur neuen Großveranstaltungshalle, die Leipzig mit im Kohlepaket der Bundesregierung untergebracht hat und die OBM Burkhard Jung als Schwerpunkt in seinem Arbeitsprogramm bis 2023 anpreist.

Seit 2010 ist durch eine Dienstanweisung von Oberbürgermeister Burkhard Jung zumindest grob definiert, welche Anlagen öffentlich gemacht werden sollten: „Diese Klasse hat Zugriff auf Vorlagen, Anträge, Wichtige Angelegenheiten, Petitionen an die Ratsversammlung, Verwaltungsstandpunkte zu Anträgen, Ergänzungs- und Änderungsanträge, Anfragen, Einwohneranfragen, Beschlüsse, Berichte zum Endstand der Umsetzung von Beschlüssen, Tagesordnungen und Niederschriften von öffentlichen Sitzungen der Ratsversammlung, des Verwaltungsausschusses, des Jugendhilfeausschusses und des Grundstücksverkehrsausschusses sowie aller Gremien, die in öffentlicher Sitzung beraten.“

Und was ist mit entscheidungswichtigen Vorlagen zum Beispiel aus der Dienstberatung? Geht es da nur nach Gutdünken?

In der Grünen-Fraktion ärgert man sich gerade dann, wenn die Entscheidungen brennen, grün und blau, wenn genau die Dokumente, die man zu einer begründeten Entscheidung braucht, im ALLRIS einfach nicht hinterlegt sind.

„Seit Einführung des ,Allris‘ im September 2014 mahnen wir an, dass zahlreiche Vorlagen, die lediglich in nichtöffentlichen Ausschüssen und in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beraten werden, entsprechend der Dienstanweisung nichtöffentlichen Charakter haben, obwohl sie keinerlei schützenswerte Inhalte zum Gegenstand haben. Sie stehen somit den Bürgerinnen und Bürgern nicht zur Verfügung und dürfen auch von Seiten der Politik nicht öffentlich thematisiert, diskutiert oder an interessierte Personen übergeben werden“, kritisieren die Grünen diese informelle Nicht-Informationspolitik der Verwaltung.

Gefordert hätten die Grünen eine diesbezügliche Änderung bereits im Antrag „Transparentes Verwaltungshandeln“, der freilich im Oktober 2017 von der Mehrheit des Stadtrates mit 31/31/4 Stimmen denkbar knapp abgelehnt wurde.

„Anschließend traf der Oberbürgermeister ab April 2018 mit Vertreter/-innen der Fraktionen zusammen, um sich zur künftigen besseren Zusammenarbeit auszutauschen. Dabei wurde zugesagt, dass der Oberbürgermeister eine neue Dienstanweisung herausgeben will, um darin die Vorgaben zur Struktur von Standard-Drucksachen zu ändern. Dies ist bis heute nicht geschehen“, stellen die Grünen fest.

„Über die Öffentlichkeit von Vorlagen, die in der DB OBM enden, entscheidet Herr Oberbürgermeister Jung seitdem im Einzelfall. Auf eine Veröffentlichung zahlreicher Vorlagen wird unverständlicherweise immer noch ohne Angabe von Gründen verzichtet, wenn diese Vorlagen die öffentliche Sitzung des Stadtrates nicht erreichen.“

Weshalb die Grünen jetzt mit einem neuen Antrag erneut fordern, „dass umgehend alle Beschluss- und Informationsvorlagen sowie DB-Vorlagen im ,Allris‘ öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern ihnen keine fundierte Begründung für Nichtöffentlichkeit beigelegt wird.“

Und natürlich beantragen sie auch, um die Willkür bei der Freigabe zu beenden: „Die Nichtöffentlichkeit von Informations- und Beschlussvorlagen ist generell schriftlich gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu begründen.“

Eine Liste der Grünen-Fraktion von Vorlagen, in denen die Nichtöffentlichkeit nicht begründet wurde.

Leipzigs OBM sucht die Konfrontation nicht nur mit den Grünen, sondern mit dem ganzen Stadtrat

Leipzigs OBM sucht die Konfrontation nicht nur mit den Grünen, sondern mit dem ganzen Stadtrat

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