Vielleicht hätten die Grünen in ihrer Anfrage doch weniger nach der Taubenvergrämung in Leipzig fragen sollen als nach den Plänen der Leipziger Verwaltung, wilde Vögel in der Stadt tatsächlich zu schützen. Denn über Vergrämung weiß man im Rathaus recht viel – beim Schutz der Vögel aber hat man nur lauter stumpfe Instrumente und nicht wirklich einen Plan.

„In Leipzig sind in jüngerer Vergangenheit wiederholt Zwischenfälle mit Tauben bekannt geworden. Während zum Beispiel am Augustusplatz und Hauptbahnhof immer wieder verletzte Tauben gefunden werden, sorgten in den letzten Jahren Tauben am Bayerischen Bahnhof, am Hauptbahnhof und im Citytunnel für Sperrungen der Bahnstrecke und eine zeitweilige Einstellung des Zugverkehrs“, hatte die Grünen-Fraktion in ihrer Stadtratsanfrage formuliert.

„Während offiziell mit Spikes, Draht und anderen Abwehrmaßnahmen gegen die Taubenpopulation vergeblich vorgegangen wird, werden immer wieder verklebte Tiere gefunden, die offenbar mit rechtswidriger Klebepaste in Berührung gekommen sind. Sogar von mehreren Fällen von abgeschossenen Tauben wurde in den Medien berichtet.“

Was ja alles darauf hindeutet, dass Immobilienbesitzer mit den wilden Vögeln in der Stadt eher plan- und rücksichtslos umgehen. Was ganz augenscheinlich damit zu tun hat, dass auch die Stadt kein Konzept hat, wie man die wilden Tiere in der Stadt integriert, wenn man gleichzeitig ihre (grünen) Lebensräume immer weiter beschneidet und dezimiert.

Dass Städte wie Leipzig gerade mit Tauben oft ein Problem haben, weil die Stadt (außer im Corona-Shutdown) jede Menge Futter anbietet, das Menschen überall liegen und fallen lassen, hat natürlich mit menschlichen Schwächen zu tun. Nicht mal das Fütterungsverbot für Enten und Nutrias funktioniert. Oft sind die Wildfütterungen der lebendigste Kontakt, den Großstadtmenschen noch haben.

Eigentlich logisch, dass eine Stadt, die dabei immer nur auf die Polizeiverordnung verweist, keinen Millimeter weiterkommt. Aber genau das tut das Amt für Umweltschutz in der Antwort auf die Grünen-Anfrage: „Darüber hinaus ist es entsprechend § 21 Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (PolVO) verboten, wildlebende Haustauben und Ratten zu füttern. Auf Basis jagdrechtlicher Bestimmungen im Landesjagdgesetz ist das allgemeine Fütterungsverbot von Wildtieren umfänglich verankert.“

Doch tatsächlich sieht auch das Amt für Umweltschutz in den Leipziger Stadttauben nicht das Problem, das einige Immobilienbesitzer in ihnen sehen wollen: „Zu viele Tauben auf zu engem Raum sind ein menschengemachtes Problem. Eine überdurchschnittliche Population an Tauben schadet letztendlich auch den Tieren. Diese leiden unter damit verbundenem Dauerstress, Krankheiten und Parasiten treten häufiger auf und die Jungensterblichkeit der Tiere steigt im ersten Lebensjahr.

Verschmutzungen und Verunreinigungen mit Taubenkot im öffentlichen Bereich stellen zudem auch ein hygienisches und ästhetisches Problem dar. Mit zu vielen Tauben kommt es zu Lärm- und Geruchsbelästigungen der Stadtbewohner sowie Taubendreck an Gebäuden. Die Tauben verlieren die Scheu vor den Menschen und werden unfreiwillig zum Krankheitsüberträger. – Prinzipiell können alle Tiere, so auch Tauben, Krankheitserreger an oder in sich tragen. Es ist nicht auszuschließen, dass z. B. Ornithoseerreger, Salmonellen oder Sporen von Schimmelpilzen übertragen werden können. Somit besteht Infektionsgefahr, wenn z. B. auf Märkten und in Straßencafés Lebensmittel durch umherfliegende Tiere verschmutzt werden.“

So gesehen ist die Botschaft „Nicht füttern!“ schon die richtige: „Das Verbot der Fütterung von wildlebenden Haustauben im öffentlichen Bereich ist daher eine wirksame und tiergerechte Möglichkeit, den Bestand der Tauben natürlich zu verringern. Ansammlungen von Stadttauben finden sich in Leipzig am Hauptbahnhof, Bayerischen Bahnhof sowie im Innenstadtbereich. Die Stadttaubenpopulation wird nicht durch die Stadt Leipzig erfasst, hat sich jedoch seit der Wende bis heute verkleinert, da aufgrund der Sanierung vieler Gebäude potenzielle Nistplätze weggefallen sind. Ein Taubenproblem gibt es in Leipzig nach Kenntnis der Stadt derzeit nicht.“

Auch das Taubenproblem im City-Tunnel datiert aus dem Jahr 2018.

Andererseits gibt es immer wieder Nachrichten über den unerlaubten Einsatz von Gift, Klebepasten und den Abschuss von Tauben im Stadtgebiet.

„Die Stadt Leipzig geht gegen den Einsatz von Vergrämungsmitteln, die geeignet sind, Vögeln Leid zuzufügen, verwaltungsrechtlich vor“, betont das Amt für Umweltschutz. „In der Vergangenheit wurde in mehreren Fällen das Entfernen von Klebepaste gegenüber der verantwortlichen Hausverwaltung erfolgreich gefordert. Ebenso würde mit ausgelegtem Gift verfahren, welches nicht selektiv in Bezug auf den zu bekämpfenden Schadnagerbefall ausgelegt ist.

Voraussetzung ist jeweils, dass der Stadt Leipzig solche Fälle zur Kenntnis gegeben werden. Für das zielführende Durchsetzen des Verbotes des Einsatzes von Klebepasten muss zudem der Einsatzort ermittelbar sein. Eine Pflicht für Schädlingsbekämpfer zur regelmäßigen Meldung, wo und wie bekämpft wird, sieht das Tierschutzgesetz nicht vor.“

Und das Abschießen der Tauben? „Der Abschuss von Vögeln ist keine generell erlaubte Bekämpfungsmethode und bedarf der Beteiligung mehrerer Ämter. Insofern ist beim gemeldeten Abschuss von Vögeln ohne Erlaubnis der Verdacht auf Vorliegen einer Straftat nach Tierschutzgesetz, Naturschutzrecht und ggf. weiterer Gesetze zu prüfen.“

Was dann den wildlebenden Vögeln in der Stadt zumindest einen gewissen Schutz gibt, wie das Amt für Umweltschutz betont: „Im Gegensatz zur Schadnagerbekämpfung sind für das Töten von Vögeln, die Gebäude schädigen, hohe Hürden etabliert. Die durch die Stadt Leipzig erteilten tierschutzrechtlichen Erlaubnisse umfassen ausschließlich das Vergrämen (Vertreiben) von Vögeln.

So ist sichergestellt, dass für das Töten von Vögeln eine Einzelfallgenehmigung erteilt werden muss und vorab ergriffene, mildere Maßnahmen abgeprüft bzw. ggf. gefordert werden können. In den vergangenen Jahren wurde keine solche tierschutzrechtliche Erlaubnis erteilt. Das Vergrämen von Vögeln muss so schonend wie möglich durchgeführt werden. In der Regel werden sog. ,Spikes‘ und Netze zur Verhinderung von Nistmöglichkeiten für Tauben verwendet.“

Aber in der ausführlichen Antwort fällt dennoch auf, dass es zwar viele Informationen zum (richtigen) Vergrämen gibt, dass aber augenscheinlich ein positives Programm zum Umgang mit den Vogelpopulationen, die ja oft auch deswegen in die Stadt ausweichen, weil ländliche Räume ihnen kaum noch Schutz und Nahrung bieten, irgendwie fehlt.

Wer aber keine aktive Vogelschutzpolitik macht, sorgt natürlich für jene Grauzonen, in denen Eigentümer für jene Tragödien sorgen, die dann Verbände wie der Nabu regelmäßig thematisieren und zur Anzeige bringen, damit die Stadt wenigstens ordnungsrechtlich reagiert.

Die Tauben, der Kot und die bekleckerte Bahnhofskunst

Die Tauben, der Kot und die bekleckerte Bahnhofskunst

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