Auch das war so eine heftige Erkenntnis schon im ersten Corona-Jahr, dass unser Gesundheitssystem auf Kante gespart ist, kaum noch Reserven hat und vor allem beim Pflegepersonal über die Jahre immer nur gespart wurde. Auch in Leipzig. Ein Thema, das jetzt drei Stadträte in einen Antrag gepackt haben, der 2022 durchaus für einige Diskussionen sorgen wird.

Auch wenn es nicht nur um die Bezahlung geht, sondern auch um die Personalstellen. Denn das Pflegepersonal hatte und hat ja vor allem unter der viel zu knappen Personalbesetzung zu leiden. Über 2.000 Intensivbetten gingen allein in der Corona-Zeit deshalb verloren, weil schlicht das Pflegepersonal für die Betreuung dieser Betten abhandenkam. Denn ein dauerhaftes Arbeiten am Limit, das hält niemand aus.Thomas Köhler (Freibeuter-Fraktion), Sören Pellmann (Linksfraktion) und Bert Sander (Grüne Fraktion) thematisieren in ihrem gemeinsamen Antrag jetzt aber erst einmal die Bezahlung im St. Georg.

„Die Begründung für den Austritt der 2006 gegründeten Klinikum St. Georg gGmbH aus dem VKA im Jahre 2009 und der damit verbundene Abschluss eines Haustarifvertrags bedeutete eine Verbesserung der Bezahlung des ärztlichen Personals. Dieses war mit der vorherigen Vergütung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) schlechter gestellt als in vergleichbaren Kliniken und Krankenhäusern“, stellen sie in ihrem Antrag fest.

„Aktuell ist somit jedoch das nichtärztliche Personal, besonders das Pflegepersonal, schlechter gestellt als das Personal, für das der TVÖD gilt. Eine Erhöhung der Vergütung im TVÖD bedarf allerdings einer Änderung des Haustarifvertrages, um für diese Beschäftigten wirksam zu werden, insofern entsteht also ein Zeitverzug.“

Weshalb sie auch beantragen: „Der Oberbürgermeister, als Vertreter des Gesellschafters, wird beauftragt, per Gesellschafterweisung für das Klinikum St. Georg gGmbH anzuweisen:

Variante 1: Der Haustarifvertrag für die nichtärztlichen Beschäftigten des Klinikum St. Georg gGmbH ist dauerhaft an den TVÖD zu koppeln.
oder
Variante 2: Den Wiedereintritt des Klinikum St. Georg gGmbH in den VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) zu veranlassen.“

Unverständlich finden sie sowieso, dass nichtärztliches Personal im St. Georg nach unterschiedlichen Tarifsystemen bezahlt wird. Warum gibt es da keine Einheitlichkeit für das ganze Haus?

„Es ist auch anzumerken, dass durch die Gesamtstruktur des Eigenbetriebes der Stadt Leipzig ‚Städtisches Klinikum St. Georg‘ Unterschiede in der Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten beim nichtärztlichen Personal bestehen. Nach Zugehörigkeit zu Teilen der Unternehmensgruppe erfolgt eine abweichende Vergütung nach TVÖD oder Haustarifvertrag“, heißt es in der Antragsbegründung.

„Es steht einer Einrichtung der Stadt Leipzig, und zwar nicht nur unter den erschwerten Bedingungen in der Corona-Pandemie, nicht an, diese Unterschiede zu dulden.“

Natürlich wandert der Antrag jetzt erst einmal durch die Gremien des Stadtrates. Und es ist nicht nur die Kommune, die diese Zustände im kommunalen Krankenhaus befördert hat, denn dahinter steckt eine gesamtdeutsche Gesundheitspolitik, die ausgerechnet die gesundheitliche Nahversorgung über die Jahre finanziell immer knapper ausgestattet hat, sodass immer mehr Krankenhäuser in die Roten Zahlen rutschen.

Aber ausgleichen können es im ersten Schritt nur die Kommunen, wenn sich die Krankenhausfinanzierung auf Landes- und Bundesebene nicht bald ändert. Ein einheitlicher Tarifvertrag wäre dabei ein wichtiger Schritt.

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