Jüngst waren hier Katzen als große Gefahr für Wildvögel Thema, aber eine noch größere Gefahr sind große Glasscheiben, an denen auch in Leipzig jedes Jahr viele Wildvögel den Tod finden. Mit 35 km/h knallen sie dagegen, weil sie die Scheibe schlicht nicht wahrnehmen, und werden zu „Piepmatsch“, wie Linke-Stadtrat Michael Neuhaus in seiner Stadtratsreede am 15. Juni launig formulierte.

Der Antrag war nicht neu. Aber am 21. April 2021 hatte Neuhaus Pech. Da lehnte die damalige Stadtratsmehrheit den Antrag „Glasklar für Vogelschutz“ knapp mit 24:27:10 Stimmen ab. Was Neuhaus bis heute nicht versteht. Denn die Fakten liegen auf dem Tisch.

Und auch im Bau gelten die Paragrafen des deutschen Naturschutzgesetzes, die das Töten von wild lebenden Vögeln generell untersagen. Wer riesige Glasfronten in seine Neubauten integriert und keine sichtbaren Warnzeichen für die Vögel daran anbringt, verstößt ganz eindeutig gegen dieses Tötungsverbot.

Und so viele Glasfronten, wie in den letzten Jahren in Leipzig entstanden, deutet manches darauf hin, dass über diesen Fakt auch bei etlichen Baugenehmigungen hinweggesehen wurde. Auch wenn das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege in seiner Stellungnahme für die Stadtverwaltung darauf hinwies, dass die Bauherren in Beratungsgesprächen sehr wohl darauf hingewiesen würden.

Aber es gehört eben nicht zu den verbindlichen Prüfpunkten bei Bauanträgen. Sodass augenscheinlich etliche Bauherren noch immer glauben, das sei einfach nur eine nette Empfehlung – und damit auch Folgekosten in Kauf nehmen. Denn das Töten der Vögel ist strafbar.

Erst tote Vögel einsammeln, bis reagiert wird?

In seiner Einbringungsrede am 15. Juni erläuterte Neuhaus, wie das für gewöhnlich abläuft. Denn wenn der Vogelschutz in Baugenehmigungsverfahren keine Rolle spielt, sind auch die Leipziger Naturschutzverbände dazu verdammt zu warten, bis der Bau fertig ist und die ersten Vögel sich an der Glasfront den Hals brechen.

Er brachte das Ganze zwar sehr witzig rüber. Aber das Thema ist ernst. „Bauweisen mit besonders viel Glas, umgangssprachlich auch Glaskästen genannt, sind nicht nur deshalb bedenklich, weil sie dem Ziel einer ökologischen Durchgrünung der Stadt entgegenstehen, sondern sie entpuppen sich immer wieder als Todesfallen für Vögel“, formulierte es der Linke-Antrag.

„Obwohl alle europäischen Vogelarten nach dem EU-Recht geschützt sind und den besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes genießen, bleiben unzählige durch Glasfronten verursachte Todesfälle ungeahndet und ebenso unbeachtet. Um zu verhindern, dass heutige Allerweltsarten durch Bebauung zu Raritäten werden und seltene Arten aus den städtischen Lebensräumen vollends verschwinden, müssen ‚Glaskästen‘ auf ihre Gefahr für Vögel überprüft und ggf. durch die Naturschutzbehörde beauflagt werden.“

Damit das Thema beim Bauantrag also nicht mehr untergeht, beantragte die Linksfraktion zuallererst: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Bauantragstellende, deren Vorhaben Glasflächen mit Einzelflächen von mehr als 5 m² beinhaltet, nachweislich unverzüglich nach Antragstellung auf die aus durchsichtigen Glasflächen drohenden Gefahren für wildlebende Vögel sowie das Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG hinzuweisen. Dabei ist den Antragstellenden mindestens ein Beratungsangebot für vogelschützendes Bauen nachzuweisen.“

Und auf den Landesgesetzgeber soll der Oberbürgermeister dahin gehend Einfluss nehmen, „dass der Schutz wildlebender Vögel vor den aus durchsichtigen Glasflächen drohenden Gefahren effektiv – über den Regelungsinhalt des § 44 BNatSchG hinaus – zu einem im Baugenehmigungsverfahren präventiv zu berücksichtigendem öffentlichem Belang entwickelt wird.“

Das Beste wäre natürlich, es wird zu einem Soll-Punkt in jedem Bauantrag. Sodass auch Bauherren langsam lernen, dass Naturschutz eben nicht nur diese quengeligen Naturschutzvereine etwas angeht. So hat das eben viel zu lange nicht funktioniert.

Und augenscheinlich haben da inzwischen auch ein paar Stadträt/-innen mehr verstanden, worum es eigentlich geht. Diesmal bekam der Antrag mit 33:22 Stimmen eine deutliche Mehrheit.

Und natürlich fand die Entscheidung postwendend ein positives Echo bei denen, die Jahr für Jahr um das Leben der Wildvögel in Leipzig kämpfen.

Freude und Bedauern beim NABU Leipzig

Der NABU Leipzig begrüßt den am 15. Juni von der Ratsversammlung gefällten Beschluss und hofft auf eine konsequente und rasche Umsetzung, teilt er mit, bedauert allerdings, dass mit diesem Beschluss eine zeitnahe Lösung des Problems nicht erreicht werden könne.

Deshalb fordert der NABU Leipzig einen 4-Punkte-Plan gegen Vogelschlag, welcher kurzfristig umzusetzende Maßnahmen enthält:

1.    proaktive Information von Bauherren
2.    Sofortprogramm für Wartehäuschen
3.    vorbildhafter Vogelschutz an stadteigenen Gebäuden
4.    Berücksichtigung von Vogelschutz bei Ausschreibungen und Architekturwettbewerben

Was hinter den Forderungen des NABU steckt, berichten wir im nächsten Beitrag.

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