Wer in den Pressemeldungen der Staatsregierung nach dem Wort Zweckentfremdungsverbot sucht, findet eine verstörende Meldung vom 28. Dezember 1998: „Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 12. Dezember 1996 tritt am 31. Dezember 1998 außer Kraft. Sie galt für die Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.“ Damals schrumpften Sachsens Städte noch.

Am 13. Juni 2023 nun einigte sich die Koalition von CDU, Grünen und SPD darauf, dass es in Sachsen wieder ein Zweckentfremdungsverbot geben soll. Gerade in Dresden und Leipzig hat sich der Wind gedreht. Beide Städte wachsen und es fehlt allerenden an – bezahlbaren – Wohnungen.

In Leipzig hat sich der Stadtrat mit dem Thema schon seit fünf Jahren beschäftigt und Druck aufgebaut, dass die sächsische Landesregierung endlich reagiert. Aber ein Koalitionsbeschluss ist noch kein Gesetz. Das muss erst ausformuliert und dem Landtag zum Beschluss vorgelegt werden. Man hätte es sich auch einfacher machen können und den Gesetzvorschlag der Linken von 2021 einfach übernehmen können. Aber den haben die Regierungsparteien 2022 erst einmal abgelehnt.

Seit fünf Jahren Stadtratsthema

Dass Leipzig längst in der Klemme steckt, interessierte da die vor allem behäbig agierende CDU in der Regierung nicht weiter. „Bereits vor 5 Jahren gab es die erste Initiative im Rat – ausgehend von der SPD-Fraktion –, mit der die Stadtverwaltung einerseits beauftragt wurde, sich gegenüber der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, entsprechende Satzungen aufstellen zu können“, stellte nun die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat fest.

„Andererseits erhielt die Stadt den Auftrag, eine Datengrundlage zu schaffen, in welchem Umfang es im Leipzig zur Zweckentfremdung von Wohnraum kommt. Sachstände wurden über die Jahre im Rahmen verschiedener Anfragen abgeklopft.“

Und so wollte die SPD-Fraktion noch vor der Sommerpause wissen, ob Leipzig dann wenigstens schon mal Vorkehrungen getroffen hat, um schnell reagieren zu können, wenn das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot endlich kommt.

„Die Stadtverwaltung Leipzig hat über den Beschluss des Koalitionsausschusses ausschließlich über die Presse erfahren und noch keine offiziellen Informationen seitens der Landesregierung erhalten. Folglich fehlen relevante Informationen zur Vorbereitung einer Zweckentfremdungssatzung“, erwiderte praktisch postwendend das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung . „Dabei ist insbesondere ausschlaggebend, ob der Freistaat ein Gesetz erlässt, das die Tatbestände der Zweckentfremdung auf Landesebene regelt, oder ob der Freistaat eine Satzungsermächtigung für die Kommunen beschließt, auf deren Grundlage die Kommunen selbst die Rahmenbedingungen festlegen können. Zur Klärung wird die Verwaltung aktiv auf die Vertreter der Landesregierung zugehen.“

Schon 2019 habe die Stadt Leipzig ein Gutachten beauftragt, aus dem der Bedarf einer Zweckentfremdungssatzung hervorging. Unter anderem wurde seitdem bekannt, dass rund 600 Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden.

Das braucht wieder Kontrollpersonal

„Daraufhin hat die Stadt diesen Bedarf mehrfach gegenüber dem Freistaat artikuliert und bereits eine Stelle im Stellenplan für die Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung vorgesehen“, teilt das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung mit. „Die Verortung der Organisationseinheit zur Umsetzung eines Wohnraumzweckentfremdungsverbotes ist verwaltungsintern zu klären. Daneben ist die Anzahl und die Finanzierung der Stellen zu klären sowie das erforderliche Personal zu beschaffen, die die Zweckentfremdung in der Stadt Leipzig umsetzen sollen.“

Und das in Zeiten eines knappen Haushalts, bei dem schon wieder Diskussionen über die nötigen Personalstellen entflammt sind. Während gleichzeitig die Suche nach qualifiziertem Personal immer schwerer wird.

Hat die Stadt dann aber wenigstens schon so etwas wie einen Satzungsentwurf in der Schublade, der dann einfach in Kraft gesetzt werden kann?

„Es gibt noch keinen Satzungsentwurf bzw. Verordnung, da für die Erarbeitung noch relevante Informationen fehlen. Sobald die Stadtverwaltung eine offizielle Information seitens des Freistaats erhält und die Rahmenbedingungen erfährt, kann ein Entwurf erarbeitet werden“, vertröstet das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung. „Zusätzlich tauscht sich die Stadtverwaltung regelmäßig mit anderen Kommunen aus, wie Instrumente wie die Zweckentfremdung in ihren Bundesländern bzw. Kommunen rechtlich geregelt sind, um bei Beschluss des Freistaats zügig eine kommunale Satzung bzw. Verordnung erarbeiten und ins Verfahren geben zu können.“

Das Tempo aber gibt die Staatsregierung vor, der nachweislich mehrerer Anfragen die angespannte Wohnungsmarktlage in Leipzig herzlich egal ist.

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