Am 25. März soll das Biotopverbundkonzept im Leipziger Stadtrat verabschiedet werden. Der Biotopverbund ermöglicht es, isolierte Lebensräume (Biotope) zu vernetzen, um das Überleben von Pflanzen- und Tierarten zu sichern. Aber ist es wirklich gesichert? Die Initiative Stadtnatur hat da so ihre Zweifel, denn auf vielen Gebieten, die eigentlich zum Biotopverbund gehören sollen, liegen heute schon Bebauungspläne. Wie soll der Biotopverbund da dauerhaft gesichert werden?

Das geplante Netz besteht im Wesentlichen aus Kernflächen geeigneter Lebensräume für Arten, aus Trittsteinen (kleinen, verstreuten Lebensräumen) und aus Korridoren, die zwischen diesen Kernflächen überbrücken. Er ermöglicht Wanderungen und Wiederbesiedlung und wirkt so dem Verlust der Artenvielfalt und dem Klimawandel entgegen und mindert die Aussterberate.

Eine Leipziger Erfindung ist der Biotopverbund übrigens auch nicht. Der Aufbau und die rechtliche Sicherung eines Biotopverbundes sind laut § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eine behördliche Pflichtaufgabe. Leipzig ist nur ein bisschen spät dran.

Die Aufstellung eines Biotopverbundkonzeptes in Leipzig ist seit Jahren überfällig, kritisiert die Initiative Stadtnatur und begrüßt ausdrücklich die Entwicklung und Aufstellung eines solchen Konzeptes, das nun seit Januar 2026 vorliegt und Ende März beschlossen werden soll.

Wo bleibt die Verbindlichkeit?

Das Biotopverbundkonzept ist – so die Initiative – allerdings nur dann für den tatsächlichen Erhalt und die Entwicklung von Grün- und Biotopflächen sinnvoll und zielführend und entspricht den rechtlichen Erfordernissen nur dann, wenn es auch eine entsprechende Verbindlichkeit festsetzt.

Und da wird es schwierig. Denn die Freiflächen, die für den Biotopverbund gebraucht werden, stehen in direkter Konkurrenz zu den Bedarfen an neuem Wohnraum, an Gewerbe- und Verkehrsflächen. In den letzten Jahrzehnten verschwanden im Zuge des Baubooms in Leipzig in rasantem Tempo immer mehr Grünflächen. Landschaftsplanung und Klimaschutz im Rahmen der Bauleitverfahren werden fast grundsätzlich Opfer der Abwägung, konstatiert die Initiative Stadtnatur.

Wiebke Engelsing von der Initiative Stadtnatur kommentiert das so: „Ausweisungen im Landschaftsplan wie ‚Kaltluft- und Frischluftentwicklungsfläche‘, ‚Freihaltung von Ventilationsbahnen‘ und ‚Erhalt von Grünflächen‘ wurden und werden in der Abwägung der Bauleitplanung der Stadt mit flächenfressenden Bauvorhaben systematisch als nachrangig beurteilt. So auch die ausgewiesenen
Flächen der Stadtklimaanalyse mit sehr hoher und hoher Schutzwürdigkeit für den prioritären Erhalt.“

Beispiele dafür gebe es zahlreiche wie den Bebauungsplan Heiterblick-Süd, den Bebauungsplan „Stadtraum Bayerischer Bahnhof – Stadtquartier Lößniger Straße“, den Bebauungsplan „Prager Straße“, den Bebauungsplan „Gut Kleinzschocher“, den Bebauungsplan „Gemeinbedarfsflächen Döbelner Straße“, den Bebauungsplan „Glesiener Straße“, den Bebauungsplan „Arthur-Nagelstraße“, Bodenbebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Platz“, den Bebauungsplan „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“, den Bebauungsplan „Wohnen am Klucksgraben“ und den Bebauungsplan „Bremer Straße“.

Alles nur Abwägungsmaterial?

Auch im vorliegenden und zur Abstimmung im Stadtrat stehenden Biotopverbundkonzept sollen die dargestellten Kernflächenkomplexe – der zentrale und wichtigste Baustein des Konzeptes – laut Aussagen der Stadtverwaltung lediglich als „Abwägungsmaterial für die Bauleitplanung“ berücksichtigt werden. Es werde darauf hingewiesen, dass „die Entwicklung von Bauflächen innerhalb von Kernflächenkomplexen gut begründet werden muss, wobei das Ziel des Erhalts der Funktion als Kernfläche eine besondere Berücksichtigung findet.“

Kristine Wiesner von der Initiative Stadtnatur nennt da ihre Befürchtungen: „Mithilfe solcher ‚guten Begründungen‘ werden absehbar wesentliche Kernflächenkomplexe verschwinden.“

„Daran würde auch der Änderungsantrag der grünen Stadtratsfraktion nur wenig ändern“, ergänzt Kristine Wiesner. „Dieser möchte zwar einen ‚grundsätzlichen Vorrang für Verbundflächen verankern‘, fährt dann aber fort, es müsse dokumentiert werden, ‚ob im Sinne des Biotopverbundkonzepts geplant wird bzw. wie eine Abweichung gerechtfertigt und ortsnah ausgeglichen werden soll.‘ Damit sind Ausnahmen wiederum Tür und Tor geöffnet.“

Initiative befürchtet: Es hat keine Wirkungen

Zudem ist ortsnaher Ausgleich in Leipzig seit Langem nicht mehr möglich. Landschaftsplan und Stadtklimaanalyse sehen den dringend erforderlichen Schutz der klimarelevanten Flächen und die Sicherung der verbliebenen bedeutsamen Biotopstrukturen zwar vor, sind jedoch – so die Initiative Stadtnatur – bislang wirkungslose Papiertiger.

„Und ein Paradigmenwechsel in Form einer Umkehr und Neujustierung der Stadtentwicklung zugunsten von Grünflächen, Klimaschutz unter Betrachtung der Ökosystemfunktionen ist nicht in Sicht. Somit ist absehbar, dass auch das Biotopverbundkonzept, das über Jahre mit großer Sachkenntnis ausgearbeitet wurde, keinerlei oder kaum Wirkung zeigen wird“, konstatiert Monika Dirk von der Initiative Stadtnatur.

Und das geplante und nach den dramatischen Verlusten an Grünflächen der letzten Jahrzehnte ohnehin fragile Netz von Biotopverbundflächen bröckele schon, bevor es überhaupt beschlossen wird. Im Biotopverbundkonzept seien bereits Verlustflächen gekennzeichnet, die durch Bebauungspläne überplant werden. Diese Flächen stellen jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlich beschlossenen oder in Verfahren befindlichen Bebauungspläne dar, die Biotopverbundflächen in Anspruch nehmen werden.

Lauter B-Pläne in der Pipeline

Eine Prüfung der aktuell noch nicht umgesetzten oder geplanten Bebauungspläne der Stadt durch die Initiative Stadtnatur hat ergeben, dass in Kürze durch Bebauungspläne (in einer Größenordnung von mehr als 270 ha) sogenannte Kernflächenkomplexe – die wichtigsten Flächen des Biotopverbundkonzeptes – von Überbauung betroffen sind. Dazu gehören auch Pläne in der Neuen Harth (am Zwenkauer See), am Bahnbogen Leutzsch und am heiß diskutierten Jahrtausendfeld.

Würden allein diese Bebauungspläne vollständig umgesetzt, sei der Biotopverbund in wesentlichen Bereichen faktisch aufgehoben und nicht mehr funktionsfähig, schätzt die Initiative Stadtnatur ein. Hinzu käme, dass neben den Bebauungsplänen zusätzlich ständig Flächen im sogenannten Innenbereich ohne Bauleitplanung überbaut werden. Weitere Grünflächen würden durch Baumaßnahmen wie Straßenbau, Leitungsbau usw. in Anspruch genommen. Zusätzlich setze allen Stadtbäumen die Dürre zu.

„Ein sinnvoller Biotopverbund auf der Grundlage des Biotopkonzeptes kann nur verwirklicht werden, wenn die Bebauungspläne erneut auf den Prüfstand gestellt und ein großer Teil nicht, bzw. nur in Teilen, umgesetzt wird“, meint Axel Schmoll von der Initiative Stadtnatur.

56 % der Kernflächen und 85 % der Entwicklungsflächen seien bisher nicht gemäß den Anforderungen des § 21 Abs. 4 BNatSchG „durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich gesichert, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.“

Der Verweis auf die Berücksichtigung im Rahmen der Abwägung in der Bauleitplanung stelle keine rechtskonforme Sicherung der Flächen dar, sondern verscherbele den Restbestand an Grünflächen und den Biotopverbund der Stadt.

Die Initiative Stadtnatur fordert deshalb: „Angesichts von Biodiversitätskrise, Artensterben und Klimawandel sind die Konzepte der Stadt mit ihren flächenkonkreten Ausweisungen – Landschaftsplan, Stadtklimaanalyse, Biotopverbundkonzept – auch für die aktuellen Bauvorhaben endlich auf allen Flächen, auf die die Stadt Zugriff hat, vollständig umzusetzen. Alle weiteren verbliebenen wertgebenden Grünflächen sind im Sinne des § 21 BNatSchG rechtlich verbindlich zu sichern.“

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