Die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. begrüßt die klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, die am Mittwoch, 4. April, gefallen ist. Sie sieht sich im Urteil zum Nachtfluglärm in Frankfurt am Main bestätigt, denn die Entscheidung räume nun auch richterlich auf mit dem immer und immer wieder wiederholten Spruch "Die Fracht braucht die Nacht".

“Es wird nicht wahrer, wenn man Unsinn einfach immer wieder wiederholt. Noch dazu ohne schlüssige Begründung, die über ein paar simple Floskeln hinausgeht. Längst ist nachgewiesen, dass der Frachtverkehr auch unproblematisch am Tage abgewickelt werden kann, ohne dass dadurch Arbeitsplätze verloren gehen würden. Denn die Arbeit an sich bleibt erhalten”, stellt Karsten Braun, stellvertretender Vorsitzender der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V., fest.

Die Gerichtsentscheidung sei ein Signal für alle vom Nachtfluglärm geschädigten Menschen in Deutschland und auch richtungsweisend für die anhängigen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof in Strasbourg. Fluglärm mache krank. Dieser Fakt werde zunehmend wahrgenommen und finde in der richterlichen Entscheidung erstmals eine gebührende Berücksichtigung.

Dass sich diese Erkenntnis jetzt endlich durchsetzt, kommt für die betroffenen Menschen in der Region Leipzig/Halle etwas zu spät. Hier wurde der krank machende Nachtfluglärm wider besseres Wissen festgeschrieben. Nur die durch den FLUG e.V. bereits 2010 eingereichte Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kann hier noch Abhilfe schaffen. “Und die Chancen dafür stehen nicht schlecht”, meint Braun.

“Wir freuen uns sehr für die Frankfurter. Dass sich nun Leipzig/Halle sofort für die verbotenen Nachtflüge anbiedert, war zu erwarten, denn hier wird jeder Nachtflug angenommen. Egal wie laut, egal ob moralisch vertretbar oder nicht. Doch wir stehen solidarisch zu den Frankfurtern und freuen uns über das Urteil an sich. Ein Nachtflugverbot in Frankfurt zeigt, dass es wirtschaftlich vertretbar und möglich ist. Wenn man nur will. Und es hilft uns auch hier in Leipzig”, sagt Karsten Braun.

Dass am stadtnahen Flughafen in Leipzig/Halle der Nachtflugbetrieb nun nicht ebenfalls automatisch beendet wird, sei klar. Doch wenn die Gesundheitsrisiken in Frankfurt dazu führen, dass nachts ein Flugverbot gilt, so müsse man in Leipzig wenigstens verlangen können, dass die besonders lauten Maschinen nachts am Boden bleiben.

“Deshalb fordern wir die Ausmusterung der uralten russischen Turbopropellermaschinen Antonov 12 und 26 sowie der amerikanischen Militärmaschinen MD-11 und DC-10. Es gibt leise Alternativen”, sagt Braun.

Doch genau das wurde in der jüngsten Sitzung der Fluglärmkommission, die am 28. März stattfand, mit windigen Argumenten zerredet. Der Kommissionsvorsitzende Manfred Heumos hatte zwar den Mumm, die Fluggesellschaft European Air Transport Leipzig (EAT) Stellung nehmen zu lassen zum möglichen Ersatz der alten russischen Maschinen. Aber im Protokoll landete eine einzige Ausrede, warum das so reineweg nicht machbar sei: “Bezüglich der Ausmusterung der Antonow AN-12 stellte EAT dar, dass intensiv nach einer Möglichkeit gesucht wird, diesen Flugzeugtyp baldmöglichst zu ersetzen. Die Nennung eines genauen Zeitpunktes gestaltet sich jedoch schwierig, da insbesondere bei den Themen Verkehrsrechte und Slots Entscheidungen auf internationaler Ebene ausstehen, die EAT nicht beeinflussen oder beschleunigen kann.”

Auf diese Kommission brauchen die Anwohner des Flughafens wirklich nicht zu hoffen. Hier sitzen all jene an einem Tisch, denen eine Lärmminderung so fern liegt wie ein Dialog auf Augenhöhe mit den Bürgern.

Das Leipziger Urteil vom 4. April habe freilich auch seine Schattenseiten, merkt Braun noch an. “So fehlt die konkrete Aussage zu den sogenannten Nachtrandstunden. Aus Sicht der IG Nachtflugverbot gehört die Ruhe in der gesetzlichen Nacht, also von 22 bis 06 Uhr, weiterhin auf die Tagesordnung. Auch wurde das wichtige Ziel, ein Betriebsstopp für die neue Landebahn, nicht erreicht. So bleibt das Thema Fluglärm bundesweit aktuell und wird wohl auch die Landtagswahl in Hessen mitbestimmen. Wozu das führt, hat schon die OB-Wahl in Frankfurt eindringlich gezeigt. Entgegen allen Prognosen konnte sich dort Peter Feldmann (SPD) als klarer Sieger der Oberbürgermeisterwahl gegen Boris Rhein (CDU) durchsetzen, da er sich nach wie vor offen und deutlich für ein Nachtflugverbot von 22 – 06 Uhr ausspricht.”

Der Grundfehler bleibe sowohl am Flughafen Leipzig wie auch bei der Fraport: Die Airports wollen mit den großen Weltflughäfen konkurrieren, übersehen jedoch dabei, dass die Region Leipzig/Halle oder das Rhein-Main-Gebiet keine Wüste sind, dass hier viele Menschen leben und auch dort weiter leben wollen. Braun: “Wer einen Flughafen in unmittelbarer Stadtnähe ausbaut, muss damit rechnen, dass es gewisse Einschränkungen im Flugbetrieb geben muss. Die Gesundheit und die Lebensqualität hunderttausender Menschen kann man nicht für eine bessere Unternehmensbilanz oder einige Teilzeitjobs opfern. Das wurde durch das heutige Urteil klar bestätigt. Hier ist Flexibilität des Flughafenmanagements gefordert.”

So lange diese Flexibilität nicht entstehe, werde es weiter Proteste geben müssen. “Denn auch wenn das Urteil ein riesiger Erfolg ist, so lässt es leider noch zu viel offen”, stellt Braun fest. “Daher ist klar: Nach dem Urteil ist vor dem Urteil.”

www.nachtflugverbot-leipzig.de

www.flug-ev.de

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