Rund um Leipzig ist das Goldfieber ausgebrochen. Es wird wieder gebaut. Und zum Bauen braucht man Kies. Und rund um Leipzig liegen unter den wertvollsten Ackerböden Sachsens auch noch Millionen Tonnen feinster Sande und Kiese. Schon in den wilden 1990er Jahre haben sich einige Firmen die Abbaurechte gesichert. Und Leipzigs Verwaltung ist beim Feilschen um die Abbaurechte wie ein Fähnlein im Winde. Jüngster Fall: Kleinpösna.

Im Sommer war die Haltung der Stadtverwaltung, hier 80 Hektar wertvoller Ackerfläche abzubagggern, um darunter Kies für die Bauwirtschaft abzutragen, eigentlich klar. Die Verwaltung formulierte schwerste Bedenken. Ganz ähnlich wie zu den Plänen, bei Zitzschen und Großdalzig ähnlich viel wertvollen Boden wegzubaggern um Kies zu fördern. Oder wie in den Vorjahren mit dem großen Kiestagebau bei Rehbach. Aber schon der Umgang mit den Plänen, den Kiesabbau bei Schönau auszuweiten, zeigte sich Leipzigs Verwaltung windelweich. Das war im November und deutete an, dass die bergbautreibenden Unternehmen, die jetzt aus den Abbaurechten der frühen 1990er Jahre geldwerten Vorteil ziehen wollen, in der Zwischenzeit die volle Klaviatur der Lobbyarbeit gespielt haben – beim Oberbergamt, bei den Landräten, bei den Kammern und in den Rathäusern der Gemeinden.

Dabei gerät jedes Mal das gerade erst geleistete Versprechen, endlich die Vernichtung wertvoller Ackerböden in Sachsen zu stoppen, unter die Räder. Da sitzen dann namhafte Unternehmen wieder am längeren Hebel und die Verwaltungen kneifen.

Fall Schönau

In seiner öffentlichen Sitzung im November hat der Grundstücksverkehrsausschuss den Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Kiesunternehmen GP Papenburg AG aufschiebend bedingte Kaufverträge (An- und Verkauf) für die zur Umsetzung des Hauptbetriebsplanes Schönau III benötigten Flächen auszuhandeln, weil das Kiesfeld Schönau II schon in absehbarer Zeit ausgekiest sein wird. Gegen die Stimmen der Grünen-Stadträte machte der Grundstücksverkehrsausschuss damit den Weg zur Durchführung eines bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Standortsicherung frei (Vorlage – VI-DS-00862: Verkauf der Flurstücke 280/1, 283a, 284/4, 291/2, 271, 270 a, 269/2, 272/4 und 263/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 292/6, 314 a und 307 der Gemarkung Rückmarsdorf an die GP Papenburg AG zum Zwecke der Kiesgewinnung – Erstvorlage).

Tim Eschner, Stadtrat der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu diesem Beschluss: “Meine Fraktion spricht sich gegen das weitere Kiesabbauvorhaben in den Schönauer Lachen aus. Wir halten das Vorhaben ökologisch, wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich für höchst bedenklich. – Mit Schönau III wird wertvoller Ackerboden dauerhaft für die Stadt Leipzig verloren gehen! Und genau den Verlust von wertvollem Ackerboden kritisiert gerade die Stadt Leipzig zu Recht in ihrer Stellungnahme zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b (Vorlage – VI-DS-01901). Diese Vorlage soll voraussichtlich im Dezember vom Stadtrat beschlossen werden. Wird hier etwa mit zweierlei Maß gemessen?”

Da wusste er noch nicht, dass die Stadt gerade die interne Kehrtwende vollzog in Bezug auf Kleinpösna.

“Wir sind außerdem der Auffassung, dass Anwohner in der näheren Umgebung selbst durch Maßnahmen und Auflagen etwa zur Deponie sowie zum Schutz vor Lärm und Staub auch weiterhin erheblich in Mitleidenschaft durch das geplante Vorhaben gezogen werden. Wurde Grundstückskäufern in Rückmarsdorf beim Kauf ihrer Grundstücke nicht ursprünglich zugesichert, dass der Kiesabbau verbindlich bereits 2005 beendet werden sollte?”, fragte Elschner. Und erinnerte damit daran, dass Leipzig manche dieser Bergbauprojekte nur zugelassen hatte unter einer absehbaren zeitlichen Begrenzung.

Aber augenscheinlich hat man das in den Rathausetagen mittlerweile vergessen.

“Den vorauseilenden Gehorsam der Stadt Leipzig, mit dem Unternehmen nun aufschiebend bedingte Kaufverträge auszuhandeln, ist für uns nicht nachvollziehbar. Denn wir erinnern uns, dass die Stadt Leipzig selbst sich bis 2008 noch gegen das Kiesabbauvorhaben Schönau II gestellt hatte”, so Elschner. “Aufgrund zahlreicher anderer Aufschlüsse im Freistaat lässt sich außerdem nur schwerlich eine vom Oberbergamt gern propagierte volkswirtschaftliche Notwendigkeit dafür begründen.“

Und Stadtrat Dieter Deißler von der WVL, ebenfalls Mitglied des Grundstücksverkehrsausschusses: “Hin und wieder suggeriert sogar die Verwaltung, für das Thema Bürgerbeteiligung aufgeschlossen zu sein. Kaum ein anderes Vorhaben bietet sich mehr dafür an – aber gerade hier soll es nicht stattfinden. Was ist wichtiger als die Gesundheit der Bürger und die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes? Aufgrund der Hauptsatzung der Stadt Leipzig hätten wir erwartet, dass der Ortschaftsrat Rückmarsdorf, aber auch die Stadtbezirksbeiräte Alt-West und West sich hätten zwingend mit dieser Erstvorlage befassen müssen. Dies wurde seitens der Stadtverwaltung und von den anderen Mitgliedern des Grundstücksverkehrsausschusses so aber nicht gewollt! Wir können nicht nachvollziehen, dass diesen städtischen Gremien damit ihr Anhörungsrecht genommen wurde – aber gerade da wäre es besonders wichtig gewesen. Im Sinne einer frühzeitigen Beteiligung und unter dem Gesichtspunkt eines transparenten Verwaltungshandelns wäre eine proaktive Information insbesondere der Anwohner und anderer Grundstückseigentümer zum geplanten Kiesabbauvorhaben das mindeste gewesen!“

Und sie benannten ein Phänomen, das sich seit 2006 immer weiter in den Kern der Stadtpolitik vorgearbeitet hat: Wirtschaftliche Interessen von diversen Unternehmen mit guten Beziehungen in die Stadtspitze bekommen immer öfter einseitigen Vorrang vor den Interessen der betroffenen Bürger, mit der Folge, dass der Umweltschutz weiter geschleift wird und wertvolle Landwirtschaftsflächen in erheblichem Umfang unwiederbringlich verloren gehen werden. Zwar soll über die Veräußerung der städtischen Eigentumsgrundstücke erst mit abgeschlossenen bergrechtlichen Genehmigungsverfahren endgültig entschieden werden, doch bei einer Genehmigung werde wenig Spielraum bleiben, Schönau III doch noch die „Rote Karte“ zu zeigen!“

Fall Kleinpösna

Und schon zwei Monate später erleben die Grünen denselben Vorgang im Fall Kiesabbau in Kleinpösna in neuer Auflage.

Eigentlich sollte die „Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b“ bereits in der Dezember-Sitzung vom Stadtrat beschlossen werden.

Doch wurde aus dem Entwurf der Stellungnahme an das Sächsische Oberbergamt nach den Beratungen und positiven Voten in den Fachausschüssen der Passus „Die Stadt Leipzig hat erhebliche Bedenken gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b“ nach Dienstberatung des Oberbürgermeisters und kurz vor der Stadtratssitzung ersetzt durch „Die Stadt Leipzig hat Hinweise zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b.“

Die Folge: Die Verwaltungsvorlage wurde in der Ratsversammlung vom 16. Dezember 2015 zur Beratung in die Fachausschüsse zurückverwiesen.

Weil Oberbürgermeister und Stadtverwaltung sich auch weiterhin für eine Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna aussprechen, hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nun einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem Ziel, dass auch weiterhin gegenüber dem Sächsischen Oberbergamt die „erheblichen Bedenken gegen die Zulassung“ klar artikuliert werden. Die Region Leipzig sei bereits durch die Braunkohletagebaue vorbelastet. Außerdem sei das Vorhaben für insgesamt ökologisch, (volks-)wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich höchst bedenklich.

Norman Volger, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: “Der Umgang der Stadtverwaltung mit der Beschlussvorlage gegenüber dem Stadtrat muss kritisiert werden. Diese Überrumpelung, wie geschehen in der letzten Stadtratssitzung, weisen wir scharf zurück. Die korrigierte Verwaltungsvorlage ist ein Etikettenschwindel, denn die ‘erheblichen Bedenken’ bleiben bestehen, sollen nun aber weichgespült werden. Das mögliche Umschwenken der Verwaltungsmeinung gibt Rätsel auf: Sind es allein die wirtschaftlichen Interessen des Tagebaubetreibers oder die Meinung des Ortschaftsrates Engelsdorf?”

Oder – so fragt er – könne gar folgender Zusammenhang hergestellt werden: “Bereits im November 2015 hat meine Fraktion kritisiert, dass der Oberbürgermeister im Grundstücksverkehrsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung beauftragt wurde, mit dem Kiesunternehmen GP Papenburg AG aufschiebend bedingte Kaufverträge (An- und Verkauf) für die zur Umsetzung des Hauptbetriebsplanes Schönau III benötigten Flächen auszuhandeln, weil das Kiesfeld Schönau II schon in absehbarer Zeit ausgekiest sein wird. Wir haben uns damals mit gleicher Begründung gegen die Durchführung eines bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Standortsicherung ausgesprochen.“

“Bei unserer Entscheidungsfindung haben wir uns mit der Auffassung des Ortschaftsrates Engelsdorf, der sich für eine Zulassung ausspricht, auseinandergesetzt”, ergänzt Tim Elschner. “Wir sind allerdings überrascht, dass dem Ortschaftsrat im Wesentlichen das Versprechen, die Kiesgrubenstraße zu ertüchtigen, anscheinend genug war und damit die Bedenken der Bevölkerung weitgehend unbeachtet blieben. Ungeklärt ist dabei, auf wessen Kosten die Verbesserung des Straßenzustandes erfolgen soll. Außerdem bleibt es bei Konflikten zwischen LKW-Verkehr und Erholungssuchenden. Und der Radverkehr zur Leipzig-Elbe-Radroute (Europa-Radweg) wird mindestens bis zur Ertüchtigung über die Kiesgrubenstraße nicht möglich sein. Auch bleibt es insgesamt bei einer Belastung des Straßennetzes.”

Besonders kritisieren die Grünen, dass die überarbeitete Wiedernutzbarmachungskonzeption des Rahmenbetriebsplans von 1998 mit der Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2045 bisher nicht umgesetzt wurde. Dieser Umsetzungspflicht ist der aktuelle Tagebaubetreiber bzw. auch der Vorgänger bislang nicht nachgekommen. Ein Rahmenbetriebsplan und eine Wiedernutzbarmachungskonzeption für alle Baufelder wurden bislang nicht vorgelegt.

“Des Weiteren führt ein weiterer Abbau zu einem unwiederbringlichen Verlust von insgesamt 80 ha Landwirtschaftsfläche. Statt Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen sind als Folgenutzung für die beiden Baufelder 5b und 5a jeweils Landschaftsseen vorgesehen, weil die Anforderungen an den Füllstoff zu hoch sind”, kritisiert Tim Elschner. “Hinzu kommt, dass beim geplanten Abbau von einer Belastung insbesondere Kleinpösnas für die nächsten 30 Jahre auszugehen ist. Wir Grüne fordern die anderen Fraktionen dazu auf, in der nächsten Stadtratssitzung auch weiterhin der Auffassung zu folgen, dass die Stadt Leipzig erhebliche Bedenken gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna hat. Dieses Druckmittel insbesondere gegenüber dem Vorhabenträger ist aufrechtzuerhalten!“

Kies abgebaut wurde in Kleinpösna in den Abbaufeldern 1 und 2a schon vor 1990. 2006 übernahm die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH den Abbaubetrieb. Bis 2016 wir noch das Baufeld 3 abgebaut. Danach soll bis 2023 das Baufeld 5b in Angriff genommen werden und von 2023 bis 2045 ist das Baufeld 5 a geplant.

Die erste Vorlage der Stadt zum Kiesabbau in Kleinpösna.

Die jüngste Vorlage der Stadt zum Kiesabbau in Kleinpösna.

Der Änderungsantrag der Grünen.

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