Was nutzt eigentlich ein Koalitionsvertrag, wenn die beiden kleinen Koalitionspartner nicht die Kraft haben (oder die Chance bekommen), die im Vertrag vereinbarten Ziele umzusetzen? Kann es sein, dass der so stolz verkündete Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD am Ende nicht mal zur Hälfte abgearbeitet ist? Ein Riesenthema war ja die dort vereinbarte Absicht, den Lärm am Flughafen Leipzig/Halle endlich zu senken. Aber Anstalten macht die Flughafen AG da nicht mal ansatzweise. Im Gegenteil.

Mit dem geplanten Ausbau des Frachtflughafens wird sich die nächtliche Lärmbelastung für den Leipziger Norden noch weiter erhöhen. Und auch wenn die Fluglärmkommission verrät, es gäbe deutlich weniger Flüge mit der russischen Uraltmaschine AN 12, sind deren Flüge durch ebenso laute Frachtmaschinen aus westlicher Produktion längst ersetzt worden. Und der Flughafen denkt nicht einmal daran, gestaffelte Lärmentgelte einzuführen.

Das bestätigt nun auch wieder eine neue Antwort aus dem Verkehrsministerium.

Trotz massiver Nachtflugbewegungen und den dadurch entstehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Betroffenen im Umfeld des Flughafens wurde im Jahr 2019 für kein einziges Flugzeug am Flughafen Leipzig/Halle ein erhöhtes Landeentgelt für den Nachtzeitraum gezahlt. Das geht aus einer Antwort von Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) auf eine Kleine Anfrage von Dr. Daniel Gerber, Leipziger Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, hervor.

„Leider werden durch die Mitteldeutsche Flughafen AG die Spielräume und Steuerungsmöglichkeiten des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig sowie der Region Leipzig/Halle vor Fluglärm bisher nur unzureichend genutzt“, sagt Gerber dazu.

„Die Entgeltverordnung des Flughafens Leipzig/Halle bietet offensichtlich nach wie vor ausreichend Schlupflöcher, um gesundheitsbelastende Starts und Landungen in der Nacht zuschlagsfrei zu ermöglichen. Es bedarf deshalb dringender Nachbesserungen, wie etwa der stärkeren Spreizung der Start- und Landeentgelte. Dieses Steuerungselement wurde beispielsweise am Flughafen Frankfurt am Main erfolgreich für die Begrenzung der Fluglärmbelastung eingeführt, ohne die Luftfrachtmengen zu mindern.“

Genau das fordern die Fluglärminitiativen am Flughafen Leipzig/Halle nun schon seit Jahren. Aber der Freistaat Sachsen, immerhin der Hauptanteilseigner des Flughafens, macht nicht mal Anstalten, eine solche gestaffelte Liste einzuführen, die ja den Einsatz lärmarmer Flugzeuge eindeutig belohnen würde.

Gerhard Liebscher, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, hat die Mitteldeutsche Flughafen AG sogar besucht, um vor Ort mit den Betreibern ins Gespräch zu kommen.

„Neben dem Fluglärm ist auch der geplante Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle von hohem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld. Einerseits steht dies im direkten Kontrast zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Andererseits ist bei einem solchen Vorhaben die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unbedingt erforderlich“, sagt Liebscher.

„Ich habe in meinem Gespräch mit der Mitteldeutschen Flughafen AG deshalb deutlich gemacht, dass wir Bündnisgrüne erwarten, dass die Flughafengesellschaften und das Wirtschaftsministerium auf die Betroffenen zugehen und aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie das Planfeststellungsverfahren vorerst aussetzen.“

Aber da ist ja das leidige Corona-Problem, das richtige Bürgerbeteiligung seit April praktisch unmöglich macht.

„Gute und umfassende Beteiligung ist derzeit nicht durchführbar“, bestätigt Liebscher. „Das betrifft sowohl die Einsicht in die Planfeststellungsunterlagen als auch geplante und notwendige Informationsveranstaltungen. Ich plädiere daher, auch im Sinne eines fairen Beteiligungsverfahrens und Interessensausgleichs, für eine Verschiebung der Planoffenlegung in das nächste Jahr. Bei alledem darf jedoch nicht vergessen werden, dass hinsichtlich der Lärm- und Emissionsbelastung nicht nur der Flughafenbetreiber, sondern auch die DHL als Hauptnutzer in die Verantwortung genommen werden muss.“

Wobei belastbare Auflagen durch den Freistaat eigentlich schon eine Menge Lärm reduzieren würden. Doch der Freistaat duckt sich jedes Mal weg und tut so, als wäre die Mitteldeutsche Flughafen AG ein Konzern, auf den sie keinen Einfluss hat.

„Für uns Bündnisgrüne ist klar, dass der Koalitionsvertrag die Grundlage für alle Entwicklungen am Flughafen Leipzig/Halle darstellt“, sagt Liebscher. „Im Koalitionsvertrag ist eindeutig festgehalten, dass nicht nur die Lärmbelastung sinken, sondern auch die CO2-Emissionen künftig verringert werden sollen. Unter diesen Gesichtspunkten werden auch die Ausbaupläne zu betrachten sein.“

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Thema Flughäfen findet man auf Seite 52.

Aber was Martin Dulig dazu zu sagen hat, klingt eher wie eine vorweggenommene Entschuldigung dafür, dass man sich beim Ausbau eben doch nicht an den deutschen Klimazielen orientieren wird: „Damit ist ein Berücksichtigungsgebot bei Planungen durch alle öffentlichen Träger auf Bundes-, Landes-und Kommunalebene vorgegeben.

Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Im Verfahren zu einer möglichen Flughafenerweiterung wird deshalb der Klimaschutz selbstverständlich wie alle relevanten Aspekte gemäß dem geltenden Rechtsrahmen vor der abschließenden Entscheidung einer genauen Prüfung und Abwägung unterzogen werden.“

Und die Landeentgelte? Was bedeutet es, wenn der Minister sagt: „Im Jahr 2019 wurde für kein Flugzeug ein erhöhtes Landeentgelt für den Nachtzeitraum gezahlt.“?

Dass es am Flughafen Leipzig/Halle schlicht keine erhöhten Landeentgelte aufgrund der Lärmentwicklung gibt. Anders übrigens als in Fankfurt. Und auch nicht in der Spreizung des Flughafens Frankfurt, wo richtig laute Maschinen deutlich höhere Entgelte bei Landungen verursachen. Dagegen sind die Entgelte in Leipzig/Halle selbst in der lautesten Klasse ein Witz.

Und es ist auch nicht vorgesehen, da noch etwas aufzuschlagen, auch wenn Gerber gefragt hat, was es mit dem Rabattsystem in der geltenden Entgeltordnung auf sich hat. Das Rabattsystem hat eben nichts mit dem Lärm der Maschine zu tun, sondern mit dem transportierten Gewicht.

Martin Dulig: „Im Interesse der Förderung eines Einsatzes von lärmarmen Fluggeräten gilt die Rabattierung nur für Luftfahrzeuge, die nachweislich den Lärmkategorien ICAO Annex 16 Chapter III, Chapter III Bonusliste, Chapter IV und Chapter XIV zugeordnet sind.“

Das heißt: eigentlich das Gegenteil.

Denn anders kann man die Tabelle in der Entgeltordnung des Flughafens nicht lesen. Je mehr Transportgut die lauten Maschinen pro Jahr transportieren, desto mehr Rabatt gibt es auf das eh schon niedrige Landeentgelt. Der Flughafen und der Minister nennen das „diskrimierungsfrei“. Obwohl eigentlich das Gegenteil gewünscht wäre: Eine über das Landeentgelt regulierte Diskriminierung der lauten und besonders schmutzigen Flugzeuge. Eben damit sie möglichst schnell vom Nachthimmel verschwinden.

Noch ist kein einziges Problem am Frachtflughafen Leipzig/Halle im Sinn der betroffenen Bürger gelöst

Noch ist kein einziges Problem am Frachtflughafen Leipzig/Halle im Sinn der betroffenen Bürger gelöst

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